FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

Berliner Steuerpläne Privatanleger sollen künftig einen steuerlichen Freibetrag für Gewinne aus Verkäufen von Aktien und Aktienfonds erhalten. Und das ist nicht die einzige Erleichterung, die die Regierung plant. W ertpapiere sind nicht etwas für Mil- lionäre, Wertpapiere sind etwas für Millionen.“ Mit diesen Worten eröffnete Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Ende Juni die Präsentation eines Papiers, das die Eckpunkte für das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz umreißt. Ge- meinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich Lindner für die laufende Legislaturperiode auf die Fahne geschrieben, den Kapitalmarkt leistungs- fähiger aufzustellen – und die Aktienkultur in Deutschland zu stärken. Mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, wird das Zukunfts- finanzierungsgesetz festlegen, das im Koali- tionsvertrag verankert ist. Die Eckpunkte zeigen bereits, dass Anleger, die auf Aktien setzen, in der Tat von Erleichterungen pro- fitieren sollen. Und sie werden nach dem aktuellen Stand der Dinge auch nicht allzu lang darauf warten müssen. Die im Eck- punktepapier beschriebenen Schritte sind innerhalb der Bundesregierung zwar noch nicht final abgestimmt, es sei aber das Ziel, sie im kommenden Jahr umzusetzen, er- klärten die Minister. Ein für Anleger wichtiger Punkt findet sich auf Seite vier des fünfseitigen Papiers. „Wir machen die Aktien- und Vermögens- anlage steuerlich attraktiver“, ist dort zu lesen. Um Privatanleger dazu zu motivie- ren, deutlich häufiger Aktien und Aktien- fonds für ihren Vermögensaufbau zu nut- zen, soll ihnen das neue Gesetzeswerk einen Steuerfreibetrag einräumen. Nicht verwechseln „Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Sparer-Pauschbetrag, der von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Lebens- partner steigen soll“, sagt Ulf Knorr, Steuer- berater bei der Kanzlei Ecovis. Der Pausch- betrag findet sich nicht in den Eckpunkten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, sondern im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2023, den das Bundeskabinett Mitte September beschlossen hat. Bis es in Kraft treten kann, müssen sich allerdings noch der Bundestag und der Bundesrat mit dem Entwurf beschäftigen. Der steuerliche Freibetrag für Geschäfte mit Aktien und Aktienfonds hingegen soll Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sein. Wie hoch er ausfallen wird, steht noch nicht fest. Auch Florian Toncar, Parlamen- tarischer Staatssekretär im Bundesfinanz- ministerium, konnte dazu im Interview mit FONDS professionell nichts sagen (sie- he Seite 418). „Wenn der Freibetrag wirk- lich eine Erleichterung für Anleger darstel- len soll,müsste er aber schon vierstellig aus- fallen“, konstatiert Knorr. Sollte er unter 1.000 Euro liegen, wäre die Stelle, die den Betrag imGesetz festschreibt, für ihn nichts anderes als ein „Taschengeld-Paragraf“. „Klar ist hingegen bereits, für welche Erträge der Freibetrag gelten soll“, erklärt der Steuerberater. „Im Eckpunktepapier ist definiert, dass er für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfonds eingeführt wer- den soll“, sagt Knorr. Für laufende Erträge ist der Freibetrag nicht vorgesehen. Zumindest bei thesaurie- renden Aktienfonds wäre alles andere auch kompliziert geworden. Immerhin hätte der Sitz des Bundesfinanzministeriums im Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin: Hier wird derzeit intensiv darüber nachgedacht, wie Anleger dazu moti- viert werden können, stärker in Aktien und Aktienfonds zu investieren. STEUER & RECHT Zukunftsfinanzierungsgesetz 426 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © NMANN77 | STOCK.ADOBE.COM

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