FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022

Schein genauigkeit Das neue PRIIPs-Basisinformationsblatt bringt für geschlossene AIF erhebliche Veränderungen bei der Darstellung von Risiko und Rendite mit sich. Berater sollten sich das genau ansehen. M it dem Basisinformationsblatt nach PRIIPs-Verordnung (siehe auch Seite 438) kommen ab Januar einige Neuerun- gen auf die Branche zu. Zwei Punkte dürf- ten für den Vertrieb geschlossener AIF zur besonderen Herausforderung werden. Da ist einmal der „Summary Risk Indi- cator“ (SRI) von 1 bis 7, der für sieben ver- schiedene Risikoklassen steht. Die wiede- rum sind Kombinationen aus Werten für jeweils ein spezifisches Markt- und Kredit- risiko (siehe Tabelle). Das Kreditrisiko be- misst sich nach der Bonität des Schuldners, zur Ermittlung des Marktrisikos wird die Volatilität der Wertentwicklung des betrof- fenen Produkts herangezogen, und zwar anhand auf Monatsbasis festgestellter ver- gangenheitsbezogener Werte. Bei geschlos- senen Fonds gibt es zum Zeitpunkt ihres Vertriebs aber noch keine Historie und auch keine monatliche Bewertung. „Für geschlossene Investmentvermögen legt die Delegierte Verordnung deshalb fest, dass ihr Gesamtrisikoindikator grundsätzlich 6 sein muss unabhängig davon, in welche Assetklasse investiert wird und ob das In- vestmentvermögen risikogemischt ist oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Gunter Reiff von der WRG Finvestra Treuhand. Durch diese Pauschalierung trifft die SRI-Klassifizierung bei geschlossenen Fonds keine Aussage zum konkreten Risiko eines Fonds. Neu gegenüber den bisherigen Darstel- lungen in den „Wesentlichen Anlegerinfor- mationen“ ist zudem, dass eine jährliche Durchschnittsrendite angegeben werden muss, und zwar für jedes Szenario. „Die Durchschnittsrendite wird ermittelt, indem aus dem Quotienten aus prognostizierten Gesamtrückflüssen und der anfänglichen Am 1. Januar löst das neue Basis- informationsblatt nach PRIIPs-Ver- ordnung die bisherigen „Wesentlichen Anlegerinformationen“ ab. Risiken und Renditen müssen gänzlich anders dargestellt werden als bisher. Einheitliche Risikoklasse Die SRI-Klasse (Summary Risk Indicator – Gesamtrisikoindikator) eines Finanzinstruments ergibt sich aus der Kombination der Werte, die einerseits sein Marktrisiko und andererseits sein Kreditrisiko messen. Das Marktrisiko wird aus der Volatilität der Anteilspreise in der Vergangenheit abgeleitet, das Kreditrisiko aus der Bonität der Anlagen oder Emittenten. Weil bei geschlossenen Fonds „Preise nicht mindestens monatlich festgesetzt werden“, wie es in der Verordnung heißt, und es erst recht keine Vergangenheits- werte zur Darstellung früherer Volatilitäten gibt, fallen sie pauschal in die SRI-Klasse 6. Quelle:DelegierteVerordnung (EU)2017/653,Anhang II,TEIL3:AggregationdesMarkt-undKreditrisikos imGesamtrisikoindikator, inVerbindungmitAnhang II,Teil1,Ziff.8 MARKET RISK CREDIT RISK MR1 MR2 MR3 MR4 MR5 MR6 MR7 CR1 1 2 3 4 5 6 7 CR2 1 2 3 4 5 6 7 CR3 3 3 3 4 5 6 7 CR4 5 5 5 5 5 6 7 CR5 5 5 5 5 5 6 7 CR6 6 6 6 6 6 6 7 SACHWERTE Basisinformationsblätter 234 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © TUNEDIN | STOCK.ADOBE.COM

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