FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022

Per Umweg zum Ziel Die Regierung will die betriebliche Altersversorgung fördern. Doch auf den wichtigsten Baustellen gibt es kaum Fortschritte. Wie sich Makler in diesem Umfeld positionieren können. G regor Kern (Name von der Redaktion geändert) überlegte kurz, ob er seine Einzahlungen in die Direktversicherung angesichts der hohen Inflation stoppen soll. Immerhin steckt der Heilerziehungspfleger, Jahrgang 1982, jeden Monat 100 Euro in die Police, die vom Versorgungswerk Kli- nikrente als beitragsorientierte Leistungs- zusage (BoLZ) für ihn organisiert wird. Dank Einsparungen bei den Sozialversiche- rungsbeiträgen muss er selbst netto zwar nur 43 Euro aufbringen, doch bei einem Nettogehalt von 1.470 Euro rechnet er mit jedem Euro für seine junge Familie. Letzt- lich entschied er sich doch zum Weiter- machen. Der Grund: Sein Arbeitgeber gibt seit dem Jahr 2020 freiwillig 15 Prozent Zuschuss zum Beitrag dazu. Verpflichtet wäre er dazu erst seit diesem Jahr gewesen, so sieht es das Betriebsrentenstärkungs- gesetz von 2018 vor. Der Arbeitgeberzuschuss erhöht den Reiz für Arbeitnehmer, eine Entgeltum- wandlung über die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vor- zunehmen (siehe FONDS professionell 1/2021, Seite 256). Arbeitgeber können damit beim Thema Fachkräftegewinnung punkten. Makler überzeugen Arbeitgeber davon umso leichter, je größer die Firma ist. Stichwort: Matching-Modelle. Eine Stu- die des bAV-Lösungsanbieters Lurse zeigt, dass aktuell über 100 zum Teil miteinander kombinierte Versorgungspläne genutzt werden, davon in 29 Fällen als Matching- Modelle, zu denen Arbeitgeber Zuschüsse leisten, sofern sich die Mitarbeiter für eine Entgeltumwandlung entscheiden (siehe Grafik nächste Seite). Für zwei Drittel der Unternehmen bleibt die bAV laut Lurse- Studie eine wichtige Zusatzleistung – trotz gesetzlich verordnetem steigendem Admi- nistrationsaufwand. Neue Nachweispflichten Und Administrationsaufwand gibt es reichlich: So dürfte manchem Personal- verantwortlichen der Atem gestockt haben, als am 1. August das bereits seit 1995 gel- tende Nachweisgesetz geändert wurde, das auch für die bAV von Bedeutung ist. Es bleibt Arbeitgebern damit offiziell ver- wehrt, ihren umfangreichen Nachweis- pflichten elektronisch nachzukommen. Neuerdings werden Verstöße sogar mit 2.000 Euro Bußgeld für den Chef bestraft. Arbeitgeber haben in Sachen bAV kon- kret diese zwei neuen Pflichten, auf die Makler hinweisen sollten: Neben der Zusammensetzung und der Höhe des Arbeitsentgelts sind die Bestandteile künf- tig getrennt anzugeben, also auch die bAV, und neben deren Fälligkeit ist erstmals auch die Art der Auszahlung darzulegen. Und: Wenn dem Arbeitnehmer die bAV über einen externen Versorgungsträger zusagt wird, muss der Nachweis über » Bei Anwärtern werden die Ansprüche durch die Inflation entwertet. « Friedemann Lucius, IVS Die Politik setzt große Stücke auf die betriebliche Altersversorgung, um die Rentenlücke der Arbeitnehmer zu schließen. Das Feld der entsprechen- den Regulierungsvorhaben gleicht jedoch seit Jahren einer Baustelle. FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente 264 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © PETER VOGEL | STOCK.ADOBE.COM

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