FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022

geboten, die eine kurzfristige Regulierung garantieren und einfache Schadenabwick- lung bieten soll, auf aufwendige Nachweise im Schadenfall verzichtet und Wiederauf- holeffekte nicht anrechnet, die auftreten können, wenn ausgefallenes Geschäft doch noch zustande kommt. Tritt der Versiche- rungsfall ein, reguliert Hiscox bei Betriebs- unterbrechung den Ertragsausfall mit einer Tagespauschale, wenn die IT-Systeme zu mindestens 25 Prozent ausgefallen sind. Kunden sensibilisieren Den Überblick zu behalten und das passende Angebot an Versicherungsschutz und Prophylaxe zu finden, ist nicht ganz einfach. „Aufklärungsarbeit steht dabei im Vordergrund“, berichtet Joachim Becker, Geschäftsführer von Genius Versicherungs- makler in Trier. „Aufgabe des Vermittlers muss es zunächst sein, die Bestandskunden für das Thema zu sensibilisieren.“ Erst im zweiten Schritt gehe es darum, die Rest- risiken mithilfe einer Police abzusichern. „Dabei sind wir stets vor Vertragsabschluss mit einem IT-Experten des von uns ausge- wählten Versicherers beim Firmenkunden vor Ort“, berichtet Becker. Es sei wichtig, im Vorfeld die Lage einzuschätzen und zu informieren, bevor eine Strategie gegen Cyberangriffe aufgebaut wird. Aktuell gebe es eine deutliche Verschär- fung sowohl hinsichtlich der Prämien als auch bei der Annahme eines Risikos durch die Versicherer. „Wer im Unternehmen nicht bereits über eine gute IT-Sicherheits- struktur verfügt und die auch nachweisen kann oder bereit ist, eine solche zu schaf- fen, erhält von den noch in Frage kom- menden Versicherern erst gar kein Ange- bot mehr“, so Becker. Am meisten vermitteln Makler im ge- werblichen Cybergeschäft verschiedenen Quellen zufolge an Hiscox, Allianz, R+V, Axa, Markel Insurance und HDI. Die Prä- mien für die Cyberdeckung hängen stark von Branche, Umsatz und Kundendaten ab, generell gilt aber, dass der Trend weiter nach oben weist. Ein typischer Elektro- installateur mit 500 Kunden, der in gemie- teten Gewerberäumen drei Vollzeitkräfte sowie die mitarbeitende Ehefrau beschäf- tigt, 160.0000 Euro Bruttolohn im Jahr zahlt, auf 750.000 Euro Jahresumsatz kommt und Maschinen,Waren und Vorrä- te imWert von 270.000 Euro besitzt, benö- tigt 500.000 Euro Deckungssumme. Bei 1.000 Euro Selbstbehalt im Schadenfall kostet ihn der Cyberschutz rund 900 Euro zuzüglich Versicherungsteuer, ermittelte der Spezialmakler Finlex auf Nachfrage. 2018 hätte die Prämie für den Elektriker noch 520 Euro betragen. Die wesentlichen Deckungselemente im Gewerbebereich sind unverändert geblieben (siehe Kasten unten), die Versicherer hätten jedoch die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit beim Kunden heraufgesetzt. „Makler soll- ten auch darauf achten, wie der Versicherer den Schadenprozess organisiert und Kun- den auf Obliegenheiten im Wording hin- weist“, empfiehlt Erichsen.Makler könnten in diesem Fall mit einer Courtage für die Cyberpolice zwischen 15 und 22,5 Prozent rechnen. Übrigens: Das Vermittlerregister des DIHK war bei Redaktionsschluss immer noch nicht erreichbar. Und auch eine an- dere, deutlich gewichtigere Institution aus der Branche wurde scheinbar Opfer eines Hackerangriffs: Der internationale Versi- cherungsmarkt Lloyd’s of London nahm Anfang Oktober sein Netzwerk offline und kappte externe Verbindungen, um einen möglichen Cyberangriff zu unter- suchen. Kurz danach gab es zwar Entwar- nung, aber der Spezialist für den Vertrieb von Cyberpolicen dürfte wohl nach wie vor im Visier russischer Hacker sein, da auch Großbritannien Sanktionen gegen Russland verhängt hat. Pikant: Lloyd’s hatte seine Mitgliedsfirmen kürzlich verpflichtet, keine staatlich unterstützten Cyberangriffe mehr zu versichern. DETLEF POHL FP » Wer nicht über eine gute IT-Sicherheits- struktur verfügt, erhält von Versicherern gar kein Angebot mehr. « Joachim Becker, Genius Versicherungsmakler Wichtige Komponenten Wesentliche Cyberdeckungselemente im Gewerbebereich Eigenschaden- Komponente: Aufwendun- gen für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung, Erpressungs- und Lösegeld, Cyberdiebstahl (optional) Haftpflicht- Komponente: Abwehr unbe- rechtigter Schadenersatzansprüche, Befrie- digung berechtigter Schadenersatzansprü- che, Verletzung von Persönlichkeitsrechten Kosten positionen: IT-Forensik zur Scha- denaufklärung und -minderung, Rechts- beratung, PR-Beratung, Kundeninformation (= Benachrichtigungskosten) im Daten- schutzvorfall Quelle:SvenErichsen FONDS & VERSICHERUNG Cyberpolicen 280 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © MARTINNI MEDIA | GENIUS VERSICHERUNGSMAKLER

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