FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023

Riskante Erlöse Um bestimmte Produkte zu pushen, lobten Versicherer früher oft Zusatzvergütungen aus. Es ist zwar ruhiger geworden um solche Boni, verschwunden sind sie aber nicht. Was davon ist zulässig? A ktuell gibt es in Deutschland rund 190.700 Versicherungsvermittler, da- runter 46.500 Makler. An deren Unabhän- gigkeit ändert auch die Tatsache nichts, dass Makler von den Versicherern für erfolgrei- che Vermittlung bezahlt werden. Der Bun- desgerichtshof (BGH) hat dies vor langer Zeit entschieden (Urteil vom 22.Mai 1985; Az. IVa ZR 190/83). Versicherungsmakler sehen ihre Unabhängigkeit vor allem in der Möglichkeit zur freien Produktauswahl und der Chance auf Maklervollmachten der Kunden. Mitunter werden sie aller- dings durch Sonderaktionen der Versiche- rer in Versuchung geführt. So war im ver- gangenen Jahr in einem BCA-Newsletter im Rahmen einer „Aktionswoche bKV“ sinngemäß zu lesen, dass die Allianz Private Krankenversicherung das Geschäft mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) fördern möchte. Vermittlern wurde „ergän- zend zu ihrer Basisvergütung“ eine ein- malige zusätzliche Vergütung in Höhe von einemMonatsbeitrag auf den Bestand zum Jahresende 2022 „für neu abgeschlossene und bewertungsmäßig erfasste Verträge in der betrieblichen Krankenversicherung der Allianz“ in Aussicht gestellt. Voraussetzung für diese Sondervergütung war, dass der Fir- menkunde eine bAV der Allianz Leben be- sitzt, die zum Zeitpunkt des bKV-Abschlus- ses vom gleichen Makler betreut wird. Solche Aktionen kommen immer mal wieder vor und sind zunehmend umstrit- ten. Der Grund: Es wird womöglich Ein- uss auf die unabhängige Entscheidung bei der Produktauswahl genommen, was zum Nachteil des Kunden sein kann. Deshalb verp ichtete der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) seine Mitglieder bereits Mitte der 2000er- Jahre mit einem „Code of Conduct“ zu klaren Regeln. Wichtigste Leitlinie: „Das Kundeninteresse und nicht das wirtschaft- liche Eigeninteresse des Versicherungsmak- lers bestimmt die Auswahlentscheidung.“ Bonus- oder erfolgsgetriebene Sonder- vergütungen, die imWiderspruch zu dieser Leitlinie stehen, sieht der BDVM kritisch. „Wenn sich alle Vermittler daran halten würden, wären wir beispielsweise auf EU- Ebene nicht zu den Kickbacks bei Fonds- policen zugunsten von Vermittlern befragt worden“, sagte der langjährige BDVM-Chef Hans-Georg Jenssen im Herbst im Inter- view mit FONDS professionell (Ausgabe 3/2022, Seite 238). Zusätzliche Anreize In der Tat wurde der Vertrieb in der Vergangenheit besonders in der Lebensver- sicherung mit zusätzlichen Vergütungsan- reizen geködert, zum Teil auch in der PKV, zu der ja auch die bKV gehört. Spätestens mit dem Lebensversicherungsreformgesetz „No risk, no fun!“, denken sich viele Casino-Besucher. In der Assekuranz gelten natürlich andere Regeln. Mitunter werden jedoch auch dort Boni ausgelobt, von denen Vermittler besser die Finger lassen sollten. 1 Monatsbeitrag zusätzliche Provision stellte die Allianz Maklern 2022 im Rahmen der „Aktions- woche bKV“ für den Abschluss einer betrieb- lichen Krankenversicherung in Aussicht. Quelle:BCA-Newsletter FONDS & VERSICHERUNG Sondervergütungen 256 fondsprofessionell.de 1/2023 FOTO: © STUDIO ROMANTIC | STOCK.ADOBE.COM

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