FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Für alle Fälle abgesichert Wer selbst nicht mehr handlungsfähig ist, braucht Dokumente wie Vollmachten und Verfügungen, um für sich und seine Lieben gut vorzusorgen. Berater sollten mit ihren Kunden darüber sprechen. E s mag bei Vermögensverwaltern nicht gerade gängige Praxis sein, doch für Michael Löbbel gehört es dazu: Er und seine Kollegen von Spiekermann & CO aus Osnabrück sprechen neue Kunden immer auch auf das Thema Verfügungen und Vollmachten an. „Wir unterhalten uns mit unseren Kun- den oft über die zweite Nachkommastelle, wenn es um Gebühren oder die Rendite geht“, sagt Vermögensbetreuer Löbbel. „Dabei spielt das alles eigentlich keine Rolle, wenn für den Ernstfall nicht geregelt ist, wer anstelle des Mandanten Entschei- dungen tre en soll“, erklärt der Certi ed Financial Planner® (CFP®) Niemand beschäftigt sich gern damit, was geschehen soll, falls etwa ein Unfall das Leben jäh beendet. Auch die Frage, wie es weitergehen soll, wenn ein selbstbestimm- tes Handeln nicht mehr möglich ist, wird gern auf die lange Bank geschoben. Fehlen dann jedoch wichtige Dokumente, kann das verheerende Folgen haben. Finanzberater und Versicherungsmakler tun daher gut daran, ihre Kunden über die Vorsorge für den Ernstfall zu informieren und sich mit den wichtigsten Verfügungen und Vollmachten vertraut zu machen. Zwar ist es ihnen untersagt, eine Rechts- beratung vorzunehmen (siehe Seite 320), sie dürfen aber darüber aufklären, welche Dokumente unverzichtbar sind. Über den Tod hinaus „Da ist zunächst einmal das Testament“, sagt Löbbel. „Man wundert sich immer wieder, dass testamentarisch oft nichts geregelt ist, selbst wenn größere Vermögen vorhanden sind“, berichtet er. Auch Fehler beim Aufsetzen des Schriftstücks seien nicht selten. Liegt jedoch kein Testament vor oder ist es rechtlich unwirksam, greift die gesetzliche Erbfolge. „Wenn dann Erben- gemeinschaften entstehen, kann es zuwei- len schnell böses Blut geben“, so Löbbel. Damit es nicht dazu kommt, ist es emp- fehlenswert, dass Berater ihren Kunden er- läutern, wie sie ihren Nachlass entspre- chend regeln können. Zwar hat jedes handschriftlich verfasste und unterzeichnete Testament Gültigkeit. „Es geschieht aber leicht, dass dabei For- mulierungen gewählt werden, die juristisch nicht das bedeuten, was der Verfasser eigentlich zum Ausdruck bringen wollte“, erläutert Löbbel. Daher rät er dazu, das Schriftstück unbedingt von einem Exper- ten für Erbrecht prüfen zu lassen. Gut ist auch, ein Testament gleich von einemRechtsanwalt oder Notar formulieren zu lassen. „Das gilt umso mehr,wenn größe- re Vermögen vererbt werden sollen“, sagt Löbbel. In bestimmten Fällen, etwa wenn Erben zerstritten sind, kann es sich zudem empfehlen, eine Testamentsvollstreckung an- zuordnen.Dann ist die Beurkundung durch einen Notar der sicherste Weg. Wird ein Testament beurkundet, hinter- legt der Notar es beim zuständigen Amts- gericht. Er kann es zudem im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkam- mer registrieren lassen. Eine Registrierung ist auch bei handschriftlichen Testamenten möglich, die bei einem Gericht amtlich verwahrt werden. „In jedem Fall sollten die Erben aber wissen, wo sie das Dokument nden können“, sagt Löbbel. Im Krankenhaus: Es ist wichtig, sich Gedanken um die eigene Absicherung und die der Angehörigen zu machen, bevor es zu spät ist. Mit Verfügungen und Vollmachten lassen sich viele Fragen im Voraus klären. SPEZIAL | VERFÜGUNGEN & VOLLMACHTEN Dokumente 310 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © GORODENKOFF | STOCK.ADOBE.COM

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