FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023
S ehr R iskantes I nvestment Der Regulator erklärt geschlossene Fonds per se zu Hochrisiko- produkten. Er sieht zwar Alternativen bei der Einordnung in SRI-Klassen vor, tut sich mit deren Anerkennung aber schwer. A nfang dieses Jahres trat das „Basis- informationsblatt“ (BIB) an die Stelle der bis dahin verbindlichen „Wesentlichen Anlegerinformationen“ als Teil der P icht- dokumente, die Anlegern eines AIF vor Zeichnung zur Kenntnis zu bringen sind. Eine wesentliche Neuerung besteht seither darin, dass für jedes Angebot ein „Summa- ry Risk Indicator“ (SRI) angegeben werden muss. Auf einer Skala von eins (niedriges Risiko) bis sieben (hohes Risiko) muss je- des Produkt einer Risikoklasse zugeordnet werden (siehe auch FONDS professionell 4/2022, Seite 234). Jede der sieben Risikoklassen steht für eine spezi sche Kombination aus einem Kredit- und einemMarktrisiko. Das Kredit- risiko bemisst sich nach der Bonität des Schuldners, zur Ermittlung des Marktrisi- kos wird die Volatilität der Wertentwick- lung der jeweiligen Assets herangezogen, und zwar anhand von vergangenheitsbezo- genen Asset-Bewertungen, die mindestens monatlich erhoben worden sein müssen. Pauschale Klassifizierung Zum Zeitpunkt ihres Vertriebs gibt es allerdings für die Assets eines geschlossenen Fonds noch keine Historie und keine Be- wertung, schon gar nicht auf Monatsbasis. Der Gesetzgeber legt fest, dass für alle Anlageprodukte, die keine zumindest monatliche Preishistorie haben, einheitlich die SRI-Klasse „6“ anzugeben ist, und zwar unabhängig von der jeweiligen Assetklasse und davon, ob es sich um ein risikoge- mischtes Angebot handelt oder nicht. Durch die pauschale Kategorisierung wird also keine Aussage zum Risiko eines konkreten Fonds getro en. Vielmehr wer- den dadurch alle geschlossenen Fonds ein- heitlich zu Hochrisikoprodukten erklärt. „Das sind bestimmt auch einige, aber sicherlich nicht alle“, sagt Boris Wälchli vom Schweizer Fintech AAAccell, das einst als Spin-o aus der Universität Zürich heraus entstanden ist. Er verweist darauf, dass die technischen Regulierungsstandards (RTS), wie sie in der EU-Verordnung 2017/653 ausformuliert sind, durchaus Alternativen zur Zwangskategorisierung in die Risikoklasse „6“ vorsehen (siehe Kasten auf Seite 232). Alternative Risikomessung Aus der genannten Verordnung geht nämlich hervor, dass Anbieter von Anlage- produkten zur Verortung ihres Marktrisi- kos auch mit einer „geeigneten Bench- mark“ oder einem „geeigneten Stellvertre- ter“arbeiten können, sofern sich mit ihnen » Der Stellvertreter muss das Asset so genau wie möglich abbilden. « Boris Wälchli, AAAccell n – mitgehangen: Ge- Mitgefange n Fonds wird automatisch schlossene öchste von sieben Risiko- die zweith gewiesen, auch wenn das klassen zu ll unangemessen ist. Es im Einzelfa I-gestützte Alternativen. gibt aber K „Revolution oder Illusion? Die Wahrheit über KI“ verspricht die Diskussion mit Oxford-Professorin Sandra Wachter , Philosoph Richard David Precht und Finanzprofi Marcel Reyers . ANMELDUNG: fondsprofessionell.de MANNHEIM, 24. + 25. JAN. 2024 SACHWERTE Basisinformationsblätter 228 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © MAURICIO G | STOCK.ADOBE.COM
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