FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023

ten „Altersvorsorgedepots“.Überfällig ist ein gesetzgeberischer Impuls zur bAV. Wenn Anbieter von Gruppenversicherungs- verträgen, etwa Firmen oder Vereine, ein eigenes monetäres Interesse verfolgen, müssen sie sich nun als Vermittler regis- trieren lassen. Kommen damit Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung unter Druck, sich als Vermittler registrieren zu lassen? Wir begrüßen die jüngst in einer Aufsichts- mitteilung erfolgten Erläuterungen der Ba n zu Gruppenversicherungsverträgen. Die Behörde schafft damit Klarheit und schützt unseren Berufsstand. Denn für die Vermittlung von Versicherungsverträgen sind Quali kation und Fachwissen nötig. Bei der Entgeltumwandlung kommen Ar- beitgeber nur dann unter Druck, sich zu registrieren, sofern sie Provisionen erhalten. Das ist etwa beim Engagement von Arbeit- gebern zur Betriebsrente nicht der Fall. Die reine Beitragszusage bewirkt noch hö- here Renditechancen als die beitragsorien- tierte Leistungszusage.Was halten Sie vom Sozialpartnermodell, das weitgehend ohne Beratungskosten auskommen soll? Es ist zu hoffen, dass die bAV in sämtlichen Durchführungswegen weiter gefördert wird. Schließlich wird das Rentenniveau der gesetzlichen Rente nicht reichen.Ohne die bAV und die private Altersvorsorge wird sich für viele Ruheständler eine große Rentenlücke auftun. Vor fünf Jahren wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz das Sozialpartnermodell erlaubt. Es soll sich an bAV-Verträgen der Tarifpartner orientieren und hat bisher kaum Verbreitung gefun- den. Dieses Problem haben wir vom BVK schon früh gesehen. Schließlich sind dafür langwierige, komplizierte Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern nötig.Dagegen geht es mit der Expertise von spezialisierten Vermittlern zügiger und leichter. Und was die Beratungskosten betrifft: Ein ähnliches Herangehen ging schon in den ersten Jah- ren bei der Riester-Rente schief, bis man schließlich höhere Provisionen erlaubte. Nicht alles ist digitalisierbar, man braucht gerade bei komplexen Produkten die Expertise von zugelassenen Beratern. Die Zahl der Beschwerden über Vermittler beim Ombudsmann liegt seit Jahren im Promillebereich.Warum reklamiert gerade das links-grüne Lager weiter Handlungs- bedarf bei der Regulierung? Erklären kann man das nicht.Wahrschein- lich ist das rein ideologisch bedingt. Schließlich kultiviert man zusammen mit den Verbraucherschützern seit Jahren das Feindbild eines angeblich verbraucher- feindlichen Provisionssystems. Tatsächlich gab es vergangenes Jahr nur 331 Beschwer- den – bei mehreren Millionen Policen. Erfahrungen mit Regulierung und Vergü- tung machen Sie persönlich seit fast 40 Jahren imeigenen Maklerbetrieb.Wie sind Sie trotz steigender Bürokratie und Regu- lierung auf der Erfolgsspur geblieben? Mein Büro sagt mir, dass die Gewinne steigen, aber nur, weil ich so selten da bin (lacht) . Aber im Ernst: Wir sind mal als klassischer Wald-und-Wiesen-Makler gestar- tet, haben uns aber später auf Gewerbe- kunden, insbesondere Betriebsrenten und betriebliche Krankenversicherung, speziali- siert. Bis heute bekommen wir viel Emp- fehlungsgeschäft. Das hat sicherlich was mit Qualität zu tun. Ich kann mich jeden- falls nicht erinnern, wann zuletzt ein Kun- de mal sein Maklermandat gekündigt hat. Vielen Dank für das Gespräch. DETLEF POHL FP KURZ-VITA: Michael H. Heinz Michael H. Heinz stieg 1982 nach einigen Jahren bei der Bundeswehr als Generalagent bei der Alten Leipziger ein. Seit 1984 führt er die Geschäfte der M. H. Heinz Assekuranz- makler in Siegen. Ehrenamtlich ist der Vater von fünf Kin- dern seit 2004 Präsident des BVK. Zudem agiert er als Beirat der Bafin, des Versicherungsombudsmannes und diverser Hochschulen. Seit 2012 ist der 69-Jährige auch Präsident des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft. » Ein neues System der privaten Altersvorsorge einzuführen halten wir nicht für sachgerecht. « Michael H. Heinz, BVK FOTO: © MARTIN PETERDAMM FONDS & VERSICHERUNG Michael H. Heinz | BVK 264 fondsprofessionell.de 4/2023

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