FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024

Noch nicht geöffnet Die geplante Open-Finance-Initiative der EU-Kommission könnte Finanzberatern, Vermögensverwaltern und Financial Plannern die Arbeit erleichtern. Doch nicht bei allen kommt das Projekt gut an. N och ist sie verschlossen, die Tür zur schönen neuen Finanzwelt von mor- gen. Doch sollte sie sich eines Tages öffnen, würden sich für Anlageberater bei Banken, für Vermögensverwalter, freie Fondsvermitt- ler und Financial Planner ungeahnte Mög- lichkeiten ergeben. Das Modell wäre so einfach: Möchte ein Finanzprofi prüfen, ob sich an den Ein- kommens- oder Vermögensverhältnissen eines Bestandskunden etwas verändert hat und daher vielleicht Beratungsbedarf besteht, ruft er in einer App dessen Daten auf.Dort sieht er dann – immer aktualisiert – sämtliche Wertpapierdepots, die der Kun- de bei verschiedenen Banken hält, seine Versicherungen, alle Zahlungsströme, even- tuelle Kredite und viele weitere Informa- tionen. Hat der Kunde etwa kürzlich eine Gehaltserhöhung bekommen oder Vermö- gen geerbt, ist es Zeit, sich zu erkundigen, ob das zusätzliche Geld nicht gut angelegt werden soll. Sie wäre enorm praktisch, die- se neue Offenheit. Im Moment ist eine App, die Finanz- beratern, Vermögensverwaltern oder Finan- cial Plannern jederzeit eine aktuelle Über- sicht über die Daten ihrer Kunden bietet, noch Zukunftsmusik. Doch das Großpro- jekt „Open Finance“ des europäischen Gesetzgebers soll schon bald den Weg in diese neue Welt ebnen. Im Juni vergangenen Jahres hat die EU- Kommission Vorschläge für ihre Open- Finance-Initiative präsentiert. Ein wichtiger Teil davon ist eine Verordnung, die künftig den Zugang zu Finanzdaten regeln wird. Bereits seitdem die EU-Mitgliedsländer die Vorgaben der zweiten Zahlungsdienste- richtlinie (Payment Services Directive 2, PSD 2) in nationales Recht überführt haben,müssen Banken Drittanbietern den Einblick in die Zahlungsverkehrsdaten ihrer Kunden erlauben (siehe Kasten Seite 304). Das nun geplante Regelwerk mit Namen „Framework for Financial Data Access Regulation“, kurz FIDA, geht über die Vorgaben der PSD 2 aber weit hinaus. Sollte es wie geplant umgesetzt werden, müssen Banken anderen Finanzdienstleis- tern nicht mehr nur Einsicht in die Zah- lungsverkehrsdaten ihrer Kunden gewäh- ren, Drittanbieter sollen dann auch alle Wertpapierdepots, Tages- und Festgeld- konten sowie Kredite – sprich: sämtliche Finanzdaten – sehen dürfen. Auch andere Unternehmen der Finanz- und Versiche- rungsbranche haben Dritten dann Einsicht in Kundendaten zu gewähren – natürlich nur sofern die Verbraucher ausdrücklich zustimmen. So funktioniert’s Wie das FIDA-Regelwerk grundsätzlich funktionieren soll, zeigt ein einfaches Bei- spiel: Angenommen, ein Anleger hat ein Wertpapierdepot bei seiner Hausbank. Kauft er nun Anteile an einem weiteren Investmentfonds bei einem anderen Insti- tut, so könnte ihn der Berater fragen, ob er sich nicht einmal anschauen soll, wie er insgesamt finanziell aufgestellt ist. Willigt der Kunde ein, erhält der Berater Zugriff auf all seine Finanzdaten, die bei der ersten Bank online hinterlegt sind. So sieht er etwa auch, was der Anleger ver- dient oder wie viel er monatlich für die Miete ausgibt. Wenn die Tür aufgeht, gibt es Frühstück: Das Open-Finance-Projekt des europäischen Gesetzgebers soll die Tür in eine Finanzwelt aufstoßen, die Beratern ganz neue Möglich- keiten eröffnen könnte. VERTRIEB & PRAXIS Open Finance 300 fondsprofessionell.de 1/2024 FOTO: © MEDIAPARTS | STOCK.ADOBE.COM

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