FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024
auf die zuvor verhandelten Ergebnisse zu- rückgreift“, so Siebel. Für das zweite Halb- jahr werde auch die allgemeine Ausrich- tung des Rates erwartet. „Die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat könnten Ende 2024 oder Anfang 2025 beginnen. Der Gesetzestext könnte somit im kom- menden Jahr vorliegen “, sagt Siebel. Ange- sichts der geplanten Implementierungs- phase von 24 Monaten könnte FIDA dann 2027 in Kraft treten. „Der BVI hatte sich dafür eingesetzt, die Umsetzungsphase von den ursprünglich geplanten 18 Monaten auf 24 Monate zu verlängern. Das klingt nach viel Zeit“, sagt Siebel. Aber die Finanzindustrie müsse bis zum Start von Open Finance die Voraus- setzungen schaffen. „Dafür muss man sich in Planungsgruppen auf Standards für die notwendigen offenen Anwendungspro- grammierschnittstellen sowie auf Lizenz- und Vergütungsbedingungen für die Datenübertragung einigen“, weiß Siebel. Und all das dauert. Die Zeit nutzen Vermittler sollten diese Zeit vor allem nutzen, um ihre kaum oder gar nicht betreuten Bestände zu reaktivieren und zu diesen Kunden ein enges Vertrauensver- hältnis aufzubauen, findet Andreas Beys. „Banken, große Finanzvertriebe und auch Maklerpools werden ihren Beratern sicher- lich Cockpit-Apps zur Verfügung stellen“, sagt er. „Aber dann wird es vermutlich ganz klar heißen: ‚Sprecht eure Kunden an, damit sie bei uns ihre finanzielle Heimat finden‘“, glaubt er. Und dafür ist Vertrauen nun einmal das A und O. Den Kunden ein „Financial Home“ zu bieten – das bezeichnet auch Ulrich Juchem, Leiter der Verwahrstelle der DZ Privatbank, als das größte Ziel, auf das Finanzdienstleister jetzt schon hinarbeiten sollten. Gelingt dies, so sieht er in Open Finance und FIDA für Banken zunächst einmal die Chance, Prozesse deutlich schlan- ker zu gestalten. Das könne etwa Anlage- beratern die Arbeit deutlich erleichtern. Rudolf Siebel, BVI: „Der BVI hat sich ganz bewusst dafür eingesetzt, die Umsetzungsphase von Open Finance auf 24 Monate zu verlängern.“ Thorsten Schrieber, DJE Kapital: „Open Finance wird für den Vertrieb im positiven Sinne einen disruptiven Charakter haben.“ Open Banking und Open Finance: Begriffe und Rechtsgrundlagen PSD 2: Unter dem Begriff Open Banking sind die Vorgaben der zweiten Zahlungsdienste- richtlinie (Payment Services Directive 2, PSD 2) der Europäischen Union zu verstehen. Diese war von den EU-Mitgliedsländern in zwei Stufen – zum 13. Januar 2018 und zum 14. September 2019 – in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wurden die aufsichtsrechtlichen Be- stimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bür- gerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Bedeutung: Die PSD 2 sieht vor, dass Ban- ken Drittanbietern den Zugang zu Onlinekonten ihrer Kunden und zu deren Zahlungsverkehrs- daten ermöglichen müssen – natür- lich nur auf Wunsch des Kontoinha- bers. Ermöglicht wird dies durch eine offene Anwendungsprogrammier- schnittstelle (Application Program- ming Interface, API). Wesentliches Ziel dieser Öffnung war es, Innovationen im Zahlungsverkehr nutzbar zu machen und zu regulieren. Open Finance: Das Konzept von Open Finance lässt sich als Erweiterung der Idee des Open Banking verstehen. Es beschreibt den Aus- tausch von Daten der Finanzindustrie über den Zahlungsverkehr hinaus. So sollen Drittanbieter künftig etwa auch Zugriff auf Depot- informationen der Kunden von Ban- ken oder auf Versicherungsdaten erhalten können. Vorschläge: Die EU-Kommis- sion stellte im Juni 2023 ihre Vor- schläge zur Umsetzung des Open- Finance-Projekts vor. Mit der geplan- ten Verordnung zu einem Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (Framework for Financial Data Access Regulation, FIDA-E) soll der mit der PSD 2 eingeführte Zugang zu Kontodaten auf wei- tere Finanzdaten ausgedehnt werden. Einen kla- ren Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. § fondsprofessionell.de 2/2024 343 FOTO: © STEFAN GRÖPPER | BVI, CHRISTOPH HEMMERICH | DJE KAPITAL
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