FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024

B2B-GESCHÄFT „E-Rechnung“ wird bald zur Pflicht Auf Unternehmen kommt am 1. Ja- nuar 2025 eine wichtige Änderung zu: Ab diesem Tag gilt im Firmen- kundengeschäft (B2B) die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rech- nung), wenngleich mit Übergangsre- geln. Im Geschäftsverkehr mit priva- ten Kunden bleibt alles beim Alten. Die Neuerung trifft auch Finanzbera- ter, sofern sie Firmenkunden betreuen und nicht ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten. Wichtig: Eine „E-Rechnung“ ist nicht einfach eine per Mail verschickte Rechnung. Vielmehr muss sie in einem „strukturierten elektronischen Format aus- gestellt, übermittelt und empfangen wer- den, welches eine elektronische Verarbei- tung ermöglicht“, wie das Softwarehaus Lexware mitteilt. Außerdem muss sie den Vorgaben der EU-Richtlinie (2014/55/EU) entsprechen. Laut Lexware haben die Finanzämter entschieden, dass die Formate „ZuGFeRD“und „XRechnung“den neuen Anforderungen entsprechen. Auch das so- genannte EDI-Verfahren sei unter bestimm- ten Voraussetzungen weiter anwendbar. Das Gesetz sieht einige Übergangsregeln vor: Bis Ende 2026 können Unternehmen im B2B-Geschäft Rechnungen noch in Papierform oder als PDF übermitteln, wenn der Rechnungsempfänger diesem Verfahren zustimmt, so Lexware. Auch bis Ende 2027 ist dies noch möglich, sofern der Vorjahresumsatz des Rechnungsaus- stellers 800.000 Euro nicht übersteigt. FP Der Tacker hat ausgedient: Im Firmenkundengeschäft sollen bald nur noch elektronische Rechnungen verschickt werden. Der Papierausdruck wird dann von der Regel zur Ausnahme. Urteilsticker § Gold | OLG Frankfurt | Urteil vom 13. 3. 2024 | Az. 13 U 180/22 Das OLG entschied in diesem nicht rechtskräf- tigen Urteil, dass der Vertrag zwischen einer Goldanlagegesellschaft und dem Betreiber einer Lagerstätte für Gold keine „Schutzwir- kung zugunsten der Anleger“ hat. Der Lager- betreiber haftet gegenüber Anlegern nicht für ein betrügerisches Anlagemodell. § Sozialgesetzbuch | BSG | Urteil vom 28. 2. 2024 | B 4 AS 22/22R Kapitalerträge aus dem Verkauf von Fonds- anteilen stellen kein Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuchs dar. Das Jobcenter darf sie daher nicht auf Grundsicherungsleistun- gen für Arbeitssuchende anrechnen. § Barvermögen | OLG Oldenburg | Urteil v. 20. 12. 2023 | Az. 3 U 8/23 Das OLG entschied, dass unter dem Begriff „Barvermögen“ in einem Testament heut- zutage nicht nur physisches Bargeld wie Banknoten und Münzen zu verstehen sind, sondern alle liquiden, sofort verfügbaren Mittel – einschließlich Bankguthaben. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 40 fondsprofessionell.de 2/2024 FOTO: © THONGCHAI | STOCK.ADOBE.COM, CHRISTIAN MAI PHOTOGRAPHY | HANSAINVEST, VVO HABERGER, ODDO BHF STIFTUNG, STEFAN WERMUTH | BLOOMBERG | SCHWEIZER NATIONALBANK, ALEXANDER JOST | NATIXIS Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die Hansainvest hat ihre Geschäftsführung mit Clau- dia Pauls erweitert. Sie startete ihren Werdegang 2001 bei der Vereins- und Westbank im Bereich De- potbanking, bis sie 2008 zur Hansainvest wechselte. Der Münchner Finanzmak- ler VVO Haberger, der sich in VVO Finance umbenannt hat, hat seinen Vorstand vergrößert. Seit Januar ver- antwortet Ethien Lap Vuong den Bereich Opera- tions und den Zentralbereich. Die Oddo BHF Stiftung hat Joachim Häger, Global He- ad Private Wealth Manage- ment der Oddo BHF SE, in den Vorstand der Stiftung berufen. Seit Juli 2016 ist er Mitglied des Vorstands der Oddo BHF SE. Natixis Investment Mana- gers hat Michael Jäger zum Leiter Private Assets für die Region Zentral- und Osteuropa befördert. Jäger arbeitet seit Oktober 2017 für das Pariser Multi-Bouti- quen-Dach. Der Präsident der Schwei- zerischen Nationalbank , Thomas Jordan , tritt nach über einem Jahrzehnt im Amt zurück. Unter Jordan fielen einige der wichtigs- ten Entscheidungen in der Geschichte der SNB.

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