FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2025

einen Ho nungsschimmer: „Eine Stabili- sierung der Kapitalmärkte wirkt weiteren Senkungen des Rechnungszinses seit 2024 entgegen, sodass zumindest der beitrags- treibende Faktor Zins vorerst entfällt.“ Maklerin Anja Glorius aus Berlin, die sich mit ihrer Firma KVoptimal.de auf PKV-Beratung spezialisiert hat, emp ehlt in der Vollversicherung häu g leistungsstarke Tarife der Gesellschaften Hallesche, Süd- deutsche,Hanse Merkur und Signal Iduna. „Berater sollten die PKV nicht über den Preis und wenige Tarifmerkmale vermit- teln, sondern über deren Tari nhalte und die Nachhaltigkeit in der Kalkulation, die erhöhte Beitragsstabilität verspricht“, rät sie. „Es kommt auf die individuelle Betrach- tung und ganzheitliche Beratung an“, so die Maklerin weiter. „Ein Wechsel in das priva- te System sollte nur aus Gründen der Leis- tung erfolgen“, emp ehlt die Expertin und warnt vor Billigtarifen (siehe auch FONDS professionell 1/2022, Seite 286). Tarifwechsel Für PKV-Vollversicherte sind Beitragsstei- gerungen häu g ein Grund, Sparpotenziale zu erschließen. Damit konfrontieren sie auch ihre Berater. Grundsätzlich ist die Idee, der PKV den Rücken zu kehren, we- nig erfolgversprechend. Zum einen gingen die meisten Altersrückstellungen, die ja zur Beitragsdämpfung im Alter angespart wer- den, verloren, und zum anderen müsste der Wechsel in die GKV vor dem 55. Ge- burtstag erfolgen. Als Ersparnis winkt dann die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wo nur der halbe Krankenbei- tragssatz auf die gesetzliche Rente fällig ist. Voraussetzung für die Ermäßigung: Man war in der zweiten Hälfte seines Erwerbsle- bens zu 90 Prozent gesetzlich krankenver- sichert, egal ob p icht-, freiwillig oder fami- lienversichert. Das ist eine hohe Hürde. Wer die nicht überspringt, wird in der GKV nur als freiwilliges Mitglied aufge- nommen und muss den Krankenbeitrag nicht nur auf die Rente zahlen, sondern auf alle Einkünfte, also auch auf Mietein- nahmen oder Zinsen aus Ersparnissen. Eine praktischere Alternative ist der Wechsel des bisherigen PKV-Tarifs. Das klappt aber nur beim selben Anbieter, wenn man den Verlust der Altersrückstel- lungen vermeiden will.Hintergrund: Jeder Privatversicherte hat nach Paragraf 204 Ver- sicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, jederzeit in andere gleichartige und auch preiswertere Tarife seines Versicherers zu wechseln. Der PKV-Verband hat spezielle Tarifwechsel-Leitlinien erlassen, die für eine quali zierte und kostenlose Beratung durch die Versicherer sorgen sollen. Zum Tarifwechsel beim selben Anbieter dürfen auch Versicherungsmakler beraten und für die Organisation des Wechsels eine Ver- gütung erhalten, urteilte das Oberlandes- gericht Karlsruhe (Az.: 6 U 122/17). Ent- scheidend ist, dass es nicht um den Ver- gleich der Tarife als Hauptleistung ging, sondern vielmehr um die Vermittlung eines neuen Tarifs. Später bestätigte der Bundesgerichtshof: Ein neuer Vertrag liegt auch bei einem Tarifwechsel vor, weswegen die Maklerleistung im Sinne eines Versi- cherungsmaklervertrags zu vergüten ist (Az.: I ZR 77/17). KVoptimal.de-Betreiberin Glorius hat 2024 eigenen Angaben zufolge über 1.000 Kunden erfolgreich beim Tarif- wechsel begleitet. „Die Vergütung ist in der Regel erfolgsabhängig und beträgt zehn Monatsersparnisse plus Mehrwertsteuer“, beschreibt sie die häu gste Variante. Gedeckelte Beiträge Hiobsbotschaften über unbezahlbare Beiträge im Alter verweist Stefan Reker, Geschäftsführer des PKV-Verbandes, ins Reich der Fantasie. „Der Durchschnittsbei- trag bei den über 60-Jährigen beträgt etwa 600 Euro.“Dabei seien die preisgünstigeren Beihilfetarife für Beamte nicht berücksich- tigt. Im Jahr 2023 hätten nur 1,2 Prozent aller Privatversicherten einen Beitrag über dem Höchstbeitrag der GKV gezahlt, der damals bei rund 808 Euro lag, so Reker. Zur Beitragsdämpfung trägt auch bei, dass es im Alter einige automatische Beitrags- minderungen gibt.Die tari iche Alterungs- rückstellung und die Rückstellung aus dem gesetzlichen Zuschlag dienen dazu, die Beiträge konstant zu halten. „So wird bis zum Alter von 60 Jahren automatisch zusätzlich ein Zuschlag von zehn Prozent als Rückstellung angespart, die ab 65 zur Betragsreduzierung eingesetzt wird“, heißt es beim PKV-Verband auf Nachfrage. Dieser Zuschlag entfällt ab dem 60. Le- bensjahr. „Darüber hinaus gibt es den Standard- tarif, einen gut funktionierenden Sozialtarif der PKV“, erklärt Reker. Für langjährig Pri- vatversicherte biete er ähnliche Leistungen wie die GKV für einen Durchschnittsbei- trag von rund 400 Euro. „Und für ganz schwierige Fälle gibt es den Basistarif, der vergleichbare medizinische Leistungen wie in der GKV garantiert und eine Deckelung des Beitrags auf maximal den Höchstbei- trag der GKV.“ DETLEF POHL FP » Mit dem Standardtarif hat die PKV einen gut funktionierenden Sozialtarif. « Stefan Reker, PKV-Verband FONDS & VERSICHERUNG Krankenversicherung 266 fondsprofessionell.de 1/2025 FOTO: © PKV-VERBAND

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