FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2025

Traum statt Trauma Versicherungsschutz sollte lebensbegleitend vereinbart und nicht von einem bestimmten Alter oder nur einem Risiko abhängig gemacht werden. Wie dies bei Kindern gelingen kann. Z ur Absicherung der Kinder el Ver- mittlern früher meist nur eine Ausbil- dungs-Lebensversicherung ein. Moderne Konzepte gehen deutlich tiefer. Die Da- seinsvorsorge beginnt bereits mit der Ge- burt. Und schon vorher sollten die Eltern optimal versichert sein und zumindest über eine gute Risikolebensversicherung und auch eine ausreichend dotierte Privat- haftp ichtversicherung verfügen. Die Risi- kolebenspolice gleicht eine Zeit lang den Einkommensverlust aus, wenn der Haupt- verdiener stirbt. Die Privathaftp icht schützt vor dem nanziellen Ruin, denn meist müssen die Erwachsenen für Schä- den aufkommen, die ihre Kinder verur- sacht haben. Einige Versicherer überneh- men Schäden sogar dann, wenn das Kind jünger als sieben Jahre ist und die Eltern ihre Aufsichtsp icht nicht verletzt haben. Dann müsste der Versicherer eigentlich nicht zahlen. „Die biometrischen Risiken sollten le- bensbegleitend in den Blick genommen werden, und zwar von Geburt an“, emp- ehlt Frank Dietrich, Fachmakler für bio- metrische Risiken aus Potsdam. Die seiner Meinung nach wichtigsten Stichworte für den elementaren nanziellen Schutz des Nachwuchses bei Krankheit, schwerem Unfall, P egebedürftigkeit, Invalidität und Tod bis zum Erwachsenen- und späteren Rentenalter im Schnelldurchgang: Krankenversicherung der Eltern: Sind die Eltern privat versichert, sollten Makler im Detail auf die vertraglich versicherten Leis- tungen achten, die auch auf das Kind ab- zustimmen sind. „Die meisten Tarife am PKV-Markt haben existenzielle Lücken“, warnt Dietrich. Schon lange vor der Ge- burt des Kindes sei zu prüfen, ob die benö- tigten Leistungen abgedeckt sind und ob es Einschränkungen in wichtigen Bereichen gibt. „Meiner Au assung nach gibt es der- zeit maximal vier PKV-Anbieter mit exzel- lentemNiveau amMarkt: SDK, Bayerische, Hallesche und Gothaer Barmenia“, urteilt der Makler. Sind die Eltern gesetzlich versi- chert, lohnt sich ein Vergleich der Satzungs- leistungen, die sich bei den Krankenkassen unterscheiden, ebenso wie der Preisver- gleich beim Zusatzbeitrag (siehe zur Kran- kenversicherung auch Seite 262). „Der Krankenversicherungsschutz des Kindes folgt immer demjenigen der Eltern“, erin- nert Dietrich (siehe Gra k nächste Seite). Pflegezusatzversicherung: „Neben der passenden Krankenversicherung ist eine P egezusatzversicherung zwingend not- wendig“, meint Dietrich angesichts explo- dierender P egekosten. Er bevorzugt die P egetagegeldversicherung, weil mit die- sem PKV-Produkt auch der Kontrahie- rungszwang für ein ungeborenes Kind ver- bunden ist. Dann ist das Kind ab Geburt versichert. » Wer Tarife ohne BU-Option vermittelt, könnte in eine Haftungsfalle tappen. « Bert Heidekamp, Versicherungsmakler Hoffentlich nach links und rechts geschaut – und was, wenn nicht? Kinder sind schnell in Unfälle ver- wickelt, die mitunter lebenslange Fol- gen haben. Makler helfen, zumindest die finanziellen Risiken abzusichern. FONDS & VERSICHERUNG Kinderabsicherung 268 fondsprofessionell.de 1/2025 FOTO: © | STOCK.ADOBE.COM

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