FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2025

bearbeitung und Vertrieb. „Als Entlohnung erhalten sie als Provision einen Teil der Prä- mien, die für die Policen ießen, abzüglich der Provisionen, die sie wiederum ihrerseits Vermittlern wie Maklern zahlen.“ Insolventer Assekuradeur Wie wirkt sich diese vertragliche Konstel- lation bei der Insolvenz eines Assekura- deurs aus? „Wichtig ist, dass Kunden wei- terhin Versicherungsschutz genießen. Der Assekuradeur hat im Rahmen der Voll- macht Versicherer vertreten, die weiter aktiv sind“, stellt Jacobsen klar. Beide Juristen sehen daher auch im Fall von Cogitanda keine Klagen auf Versicherer zukommen, da sie ihre Aufsichtsp ichten aus Paragraf 32 VAG verletzt haben könnten. „Am Ende haben die Kunden keinen Schaden, der Versicherungsschutz ist gegeben“, so Kosch. „Ich glaube aber, dass die Ba n den hinter Cogitanda stehenden Versicherungsgesell- schaften auf die Finger klopfen wird.“ Probleme geben kann es aber bei der Bearbeitung von Schadenfällen und dem Einzug der Prämien. Hier muss der Versi- cherer einspringen. Bei Spezialkonzepten, etwa im Transportwesen mit nur wenigen Schadenfällen und einer übersichtlichen Zahl an Kunden, geht das. Bei einem Massengeschäft, wie etwa Cogitanda es abgeschlossen hat, ist das zumindest nicht ohne großen organisatorischen Aufwand möglich. Das kann zu Problemen bei der Schadenabwicklung führen. „Hier sollten die Versicherer gegenüber Kunden kommunizieren, wie es wei- tergeht“, so Jacobsen. Das gilt auch für Makler – sofern sie selbst überhaupt über die nötigen Informationen verfügen. Unter Um- ständen sollten sie zusätzlichen Schutz suchen und versuchen, Verträge mög- lichst zeitnah umzudecken. Damit lösen sie zudem ihr Courtagepro- blem, denn ihre Vergütung steht bei einem insolventen Assekuradeur auf dem Spiel. „Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung der Verträge an. Im Fall von Cogitanda ist aber der aktuelle Stand, dass Vergütungsansprüche der Ver- mittler als Insolvenzforderungen in die Insolvenzmasse fallen, so Jacobsen. „Daher werden Makler vermutlich entweder keine oder nur anteilige Courtagen erhalten.“ Insolventer Versicherer Die Insolvenz eines Versicherers wie im Falle von Element (siehe auch Seite 78) tri t Kunden wegen des Verlusts des Versi- cherungsschutzes natürlich am härtesten. Aber auch Assekuradeure stellt die Pleite „ihres“ Versicherers vor große Probleme. „Die Policen gehören immer in den Be- stand des Versicherers, sodass der Insolvenz- verwalter die Verantwortung für den Be- stand trägt“, erklärt Jacobsen. „Damit kön- nen die Assekuradeure nicht einfach einen neuen Risikoträger suchen. Der Insolvenz- verwalter müsste die Bestände freigeben.“ Aus Kundensicht ist das nicht gut, da so die Chancen sinken, dass schnell eine Lösung für ihren Versicherungsschutz ge- funden wird. Gekni en sind aber auch die Assekuradeure, da der Fortbestand ihres Deckungsgeschäfts in den Sternen steht. „Dass die Ba n bei Element ebenfalls nach einem neuen Risikoträger suchte,war nicht zwingend von Vorteil, da ein möglicher- weise von der Behörde gefundener Ver- sicherer den Bestand eines Assekuradeurs nicht unbedingt übernehmen möchte“, meint Kosch. Hinzu kommt, dass die Assekuradeure die vereinbarten Provisionen gar nicht oder nur anteilig erhalten, obwohl sie weiterhin ihre umfangreichen vertraglichen P ichten aus dem Agenturvertrag erfüllen müssen. Grund ist, dass die Prämien und damit die Vermittlungsvergütungen ebenfalls zur Insolvenzmasse zählen. Bei Mak- lern komme es auf den Einzelfall an: „Haben sie laufende Courtagen aus Prämienzahlungen vereinbart, dürften sie keine mehr erhalten. Anders sieht es aus, wenn etwa xe Zahlungen pro vermittelten Vertrag vereinbart wur- den. In diesem Fall müssten sie wei- terhin Courtagen beziehen, Letzteres dürfte jedoch eher die Ausnahme sein“, sagt Kosch. Jeder Assekuradeur und Makler ist also gut beraten, sich genau zu informieren, mit wem er kooperiert. JENS BREDENBALS FP » Assekuradeure haben im Rahmen ihrer Verträ- ge von den Versicherern eine umfassende Vollmacht erhalten. « Vincent Jacobsen, Kanzlei Michaelis Assekuradeure in Deutschland Die genaue Zahl der in Deutschland aktiven Assekura- deure ist nicht bekannt, geschätzt gibt es rund 20 bis 30 Gesellschaften. Das Spektrum der Angebote ist weit: Einige Assekuradeure wie die Hanseatische Kasko Ver- sicherungsagentur oder die Wecoya Marine bieten klassische Deckungskonzepte für Seetransporte an. Eine andere Gruppe meist größerer Gesellschaften, zu der die MLP-Tochter Domcura, ConceptIF oder Asspario gehören, bieten Sach-, Unfall- und auch Rechtschutzversicherun- gen an. Daneben gibt es Spezialisten wie OCC Asseku- ranzkontor (Oldtimer-Schutz) oder Wecoya Speciality (Konzepte für die Filmindustrie). fondsprofessionell.de 1/2025 275 FOTO: © STUDIOLINE PHOTOGRAPHY | KANZLEI MICHAELIS

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