FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2025

sätzliche Bedeutung“ hat. So steht es auf der zweiten Seite des Beschlusses. Interessant ist auch, was auf den Seiten 24 bis 30 des vollständigen OLG-Urteils steht, die sich in dem „Auszug“, den der Bundesverband unabhängiger Honorarbe- rater der Mail beigefügt hat, nicht nden. Auf diesen sieben Seiten legt das Gericht unter anderem detailliert dar, dass und wa- rum sich die Klägerin und Widerbeklagte, die Deutsche Honorarberatung, nicht als „Honorar-Anlageberater“ bezeichnen darf. Nur in diesem Punkt sagt das Urteil etwas darüber aus, wer sich wie nennen darf. Die nächste Mail Am 24. Februar erhielten Mitglieder des VDH eine weitere E-Mail mit interes- santem Inhalt, die FONDS professionell vorliegt. Diesmal ist der Absender der Ver- braucherschutz Bundesverband gemein- nütziger e.V., in dem der Bundesverband unabhängiger Honorarberater Mitglied ist. Der Betre : „Ermittlungen gegen die VDH GmbH – Vertrauliche Befragung“. Der Verband sehe erhebliche Anhalts- punkte dafür, dass der VDH und dessen Mitglieder im Bereich der Honorarbera- tung wesentliche gesetzliche Vorgaben nicht einhalten, ist in der Mail zu lesen. Weiterhin deuteten „vorliegende Hinweise“ auf eine mögliche Schein- selbstständigkeit sowie auf Verstöße gegen sozialversi- cherungsrechtliche Bestim- mungen hin. Zur „vollständigen Auf- klärung“ werden die Emp- fänger der Mail gebeten, bis zum 1.März 2024 – gemeint ist wohl 2025 – schriftlich Stellung zu nehmen, und zwar zu gleich neun The- men. Antworten sollen sie etwa auf die Frage, ob sie nach dem 1. März Mitglied im VDH bleiben werden. Falls ja, droht der Verband mit der Weitergabe der auf der VDH-Website verö entlichten Mitgliederdaten an die Deutsche Renten- versicherung Bund, das Finanzamt Amberg sowie an die Bundesagentur für Arbeit Amberg. Gefragt wird auch nach möglichen Kon- ikten mit dem VDH, eventuellen Anwei- sungen vonseiten des Verbunds oder von Dieter Rauch, die darauf hindeuten, dass vorsätzlich Verbraucher getäuscht werden sollen. Zum Schluss folgt eine Warnung: „Sollten Sie weiterhin Mitglied der VDH GmbH bleiben, besteht das Risiko, dass auch Sie in behördliche sowie strafrecht- liche Ermittlungen einbezogen werden“, ist in der E-Mail zu lesen. Empfänger verunsichern „Die erhobenen Vorwürfe entbehren je- der Grundlage“, betont Dieter Rauch. „Un- sere Mitglieder handeln völlig eigenständig und sind in keiner Weise weisungsgebun- den. Allein deshalb ist der Vorwurf einer angeblichen Scheinselbstständigkeit ab- surd.“ Auch die übrigen Anschuldigungen bezeichnet er als haltlos: „Hier wird ganz o ensichtlich versucht, die Empfänger die- ser E-Mail bewusst zu verunsichern.“ Für eine beabsichtigte Verunsicherung spricht schon die Betre zeile der Nach- richt. „Ermittlungen“ können nur die Poli- zei oder eine Staatsanwaltschaft einleiten, einem Verband ist dies nicht möglich. Dazu, wer denn in Sachen VDH eigentlich ermittelt und wie er Kenntnis davon er- langt hat, äußerte sich der Verbraucher- schutz Bundesverband ge- meinnütziger e.V. auf Anfra- ge von FONDS professionell bis Redaktionsschluss nicht. Auch die Frage nach kon- kreten Anhaltspunkten da- für, dass der VDH und seine Mitglieder gesetzliche Vor- gaben nicht einhalten, ließ der Verband unbeantwortet. Stichhaltige Hinweise auf eine mögliche Scheinselbst- ständigkeit sowie auf Verstö- ße gegen sozialversicherungs- rechtliche Bestimmungen nannte er ebenso wenig. ANDREA MARTENS FP » Das Urteil des OLG Nürnberg untersagt dem VDH bestimmte Vermittlungspraktiken. « Christian Waigel, Waigel Rechtsanwälte Nischenphänomen Zahl der Honorarberater im Investment- und Versicherungsbereich Deutlich weniger als ein Prozent aller gewerblichen Fondsmakler sind als Honorar-Finanzanlagenberater tätig. Stand:1.1.2025 |Quelle:DIHK Honorar- Finanzanlagen- berater 310 Anteil Honorarberater: Anteil Honorarberater: 0,75 % 0,18 % Versicherungs- berater 319 Finanzanlagenvermittler 41.095 Andere Versicherungsvermittler 181.442 STEUER & RECHT Honorarberater 416 fondsprofessionell.de 1/2025 FOTO: © WAIGEL RECHTSANWÄLTE

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