FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2025

PICAM Vertriebschef zu Haft verurteilt Im Anlageskandal um den Berliner Vermögensverwalter Picam hat das Kriminalgericht Berlin-Moabit ein Urteil gefällt. Der ehemalige Picam- Vertriebschef Thomas E. muss für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Picam-Gruppe zwischen 2007 und 2017 über ein Netzwerk an Vermittlern von 3.000 Inves- toren mehr als 320 Millionen Euro einge- sammelt, aber nur 200 Millionen Euro wieder ausgeschüttet hat. Ob die Vertei- diger von E. in Revision gehen, teilten sie zunächst nicht mit.Die Picam-Gruppe gab vor, per Handel mit Dax-Futures exorbitan- te Renditen von bis zu 20 Prozent jährlich erwirtschaften zu können.Dabei wurde auf eine „Wunder-Software“ namens „Forans“ verwiesen, die die Kurse von morgen pro- gnostizieren könne. Erste Zweifel wurden bereits im Jahr 2016 laut, Ende 2017 häuf- ten sich dann die Ungereimtheiten – viele Anleger bekamen keine Rückzahlungen mehr. „Es entstand ein Geldkreislauf, und letztlich haben wir es hier mit einem Schneeballsystem zu tun“, zitiert das „Han- delsblatt“ den vorsitzenden Richter. Und weiter: „Das System lief bis zum Schluss (im Jahr) 2017, obwohl Herr E. wusste, dass die Erträge nicht erwirtschaftet wurden.“ Das Berliner Gericht verurteilte ferner den wegen Beihilfe angeklagten Wirtschafts- prüfer Manfred E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. FP Urteilsticker § Wohnkredit | BGH | Urteil vom 3. 12. 2024 | Az. XI ZR 75/23 Klauseln im Immobilienkreditvertrag, die sich an der gesamten „Restlaufzeit“ des Kredits orientieren, sind für die Berechnung der Vor- fälligkeitsentschädigung zu ungenau. Liegt ein solcher Formfehler vor, verliert die Bank den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. § Widerruf | BGH | Urteil vom 10. 12. 2024 | Az. XI ZR 85/22 Kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrags, beispielsweise in Bezug auf Angaben zur Fälligkeit einzelner Teilzahlungen, berechtigen laut BGH nicht zu einemWiderruf über die gesetzliche Wider- rufsfrist von 14 Tagen hinaus. § Negativzins | BGH | Urteil vom 4. 2. 2025 | Az. XI ZR 61/23 (u. a.) Negativzinsen auf Spareinlagen, die Kredit- institute in der Vergangenheit erhoben haben, sind unzulässig, so der Bundesgerichtshof. Der Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von Personen aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. Verwahrentgelte stehen dem laut BGH entgegen. Am Kriminalgericht in Berlin-Moabit – hier eine Darstellung der blinden Justitia an der Fassade des Gebäudes – wurde der Picam-Skandal aufgearbeitet. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 54 fondsprofessionell.de 1/2025 FOTO: © HEIKE JESTRAM | STOCK.ADOBE.COM | BEARBEITET MIT KI, MFS, FEDERATED HERMES, HABBEL, POHLIG & PARTNER, EB-SIM, ÖKOWORLD LUX Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Laura Reardon ist als Fixed Income Institutional Portfolio Manager ins Team für Emerging-Markets-An- leihen zu MFS Investment Management gewechselt. Zuvor war sie bei Columbia Threadneedle Investments. Federated Hermes hat Dominik Schubert als neuen Director Business Development Wholesale in Deutschland angestellt. Zu- vor leitete er bei Goldman Sachs den Vertrieb in Süd- deutschland. Die Vermögensverwaltung Habbel, Pohlig und Part- ner hat Patrick Zwicker in die Geschäftsleitung beru- fen. Zwicker war davor sieben Jahre für den Ver- mögensverwalter Grüner Fisher tätig. Nedim Kaplan , Leiter des Portfoliomanagements von Ökoworld Lux , ist neuer Investmentchef des Unter- nehmens. Die Position war nach dem Abgang von Alexander Mozer Mitte 2022 unbesetzt gewesen. Sabine Hampel hat EB- SIM verlassen. Sie war 2022 als Portfoliomanagerin von Acatis zu EB-SIM gekommen und stieg kurz danach zur Aktienchefin auf. Die Position wird nicht neu besetzt.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=