FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

Mühsame an der jetzigen Situation. Man muss eine rechtliche Struktur nden, dass frisches Eigenkapital ohne Risiko in die Projekte ießen kann. Es wäre zwar wün- schenswert, aber wenn die alten Forde- rungen bestehen bleiben, dann werden die Projekte kein neues Eigenkapital be- kommen.“ Hoffnung auf Besserung Das Jahr 2023 war tatsächlich ein Krisen- jahr für die Immobilienwirtschaft, insbe- sondere für die Projektentwicklung. Inzwi- schen mehren sich jedoch die Anzeichen, die auf eine Verbesserung der Lage hindeu- ten. Viele Anleger wären bereit, die Krise lieber auszusitzen, als jetzt die Verluste zu realisieren. Auch Soravia sieht eine Stim- mungsaufhellung im Markt und meint, die Talsohle bei den Preisen sei erreicht. „Ich glaube aber nicht, dass sich der Investi- tionsmarkt so schnell erholt. Speziell im Segment der größeren Volumina sind die Renditeerwartungen der Investoren zu hoch. Von einer Normalität des Marktes werden wir nicht vor dem Jahr 2026, even- tuell erst 2027 sprechen.“ „Hebel zu großem Kapital“ Solange abzuwarten sei aber keine Lö- sung, weil die Kosten davonliefen, ergänzt Soravia und relativiert die Größenordnung des Anlegerkapitals vor dem Hintergrund seines Gesamtbilds: „Das Mezzanine-Kapi- tal der Gläubiger der Proreal Europa 9 und 10 ist gewissermaßen nur die Spitze des Eisbergs. Mezzanine-Kapital ist der Hebel zu großem Kapital.Wir haben die Gesamt- verantwortung für 4.000 Mitarbeiter, wir haben Banken als erstrangig nanzierende Partner, Lieferanten und Bau rmen, wir haben hohe laufende Zahlungen, aber die Objekte liegen auf Lager und nden teil- weise seit drei Jahren keinen Käufer.“ Ziel einer von der SCFF für den 18. März dieses Jahres anberaumten Gläubiger- versammlung war es folglich, eine Lösung zu nden, die es ermöglicht, einen Schluss- strich unter das Insolvenzverfahren zu zie- hen. Gemäß der ersten beiden Tagesord- nungspunkte beantragte sie, die Gläubiger mögen zwei Vergleichsvereinbarungen zu- stimmen. Mit den beiden Schwestergesell- schaften der SCFF, namentlich SC Finance One und SC Finance Three, würde der vom Insolvenzgericht bestellte Sachwalter Andreas Kleinschmidt dann einen Ver- gleich über zusammen elf Millionen Euro schließen,mit dem die Anfechtungsansprü- che abgegolten wären. Wechselseitige Ansprüche Das ist bemerkenswert, nicht nur was die Höhe der Ansprüche betri t, sondern vor allem im Hinblick darauf, dass es o enbar wechselseitige Ansprüche zwischen den verschiedenen SC-Finance-Poolgesellschaf- ten gab, die bis dato nicht bekannt waren. Mit einem Anfechtungsanspruch kann in einem Insolvenzverfahren geltend ge- macht werden, dass – innerhalb bestimm- ter Fristen vor der Insolvenz – geleistete Darlehensrückzahlungen rückgängig ge- macht und ihr Betrag zur Insolvenzmasse hinzuzuziehen sei. Es sieht folglich danach aus, dass die SCFF nicht nur Bauprojekten, sondern auch den anderen Poolgesellschaf- ten des Konzerns Darlehen gewährt hat, deren Rückzahlung vom Sachwalter ange- fochten wurde. Forderungskauf Gemäß dem dritten Tagesordnungs- punkt sollte die Gläubigerversammlung zustimmen, dass Ansprüche der SCFF gegen 20 von ihr kreditierte Projektge- sellschaften zu einem Betrag in Höhe von ebenfalls elf Millionen Euro an eine nicht näher benannte Gesellschaft verkauft werden. Die Gläubigerversammlung hätte eine Anreicherung der Insolvenzmasse auf 22 Millionen Euro beschließen können. Es kam anders. Nur einen Tag vor der Versammlung informierte das Insolvenz- gericht über die Absage der Gläubigerver- sammlung. Stattdessen teilte die SCFF am selben Tag mit, dass sie einen Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens gestellt habe. Sie begründete den Schritt damit, dass die ursprünglichen Gründe für ihren Insolvenzantrag „vollumfänglich beseitigt wurden“. Das Insolvenzverfahren zu been- den und in eine solvente Liquidation zu überführen, wäre deswegen besser für die Anleger, weil ein Investor – auch dieser wurde nicht näher benannt – 17 Millionen statt nur elf Millionen Euro für die Forde- rungen der PRE 9 und 10 gegen die SCFF zahlen und zudem ein „Besserungsmecha- nismus“den Anlegern noch weitere bis zu fünf Millionen bescheren würde, „falls höhere Rückzahlungen aus bestimmten Projekten realisiert werden sollten“. So er- rechnet sich ein möglicher Gesamtbetrag von – ebenfalls – 22 Millionen Euro. „Die Werte der Forderungen wurden durch mehrere externe Gutachter festge- » Das Mezzanine-Kapital der Gläubiger ist gewissermaßen nur die Spitze des Eisbergs. « Erwin Soravia, Soravia Group fondsprofessionell.de 2/2025 231 FOTO: © MARLENE FRÖHLICH

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