FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

langfristig orientierten Ankerinvestor – ein großer Vorteil beim Börsengang, der unse- rer Ansicht nach sowohl für Privatanleger als auch institutionelle Investoren eine attraktive Gelegenheit darstellt.“ Unter Beobachtung In den vergangenen zwei Jahren hat sich auch der Verbraucherschutz verstärkt mit Teilverkaufmodellen beschäftigt und ver- schiedene Themen bei der Ver- braucherschutzministerkonfe- renz (VSMK) adressieren kön- nen. Laut Protokoll ihrer letz- ten Sitzung im Juni 2024 for- dert die VSMK beispielsweise, dass Kosten transparenter dar- gestellt werden müssten. Kos- ten können für den Teilverkäu- fer einer Immobilie auf mehre- ren Ebenen anfallen: Ankaufs- nebenkosten, Nutzungsentgel- te, Instandhaltung und schließ- lich beim Verkauf der Gesamt- immobilie. Auch könne es pas- sieren, stellte die VSMK fest, dass die im Haus verbliebenen Teilverkäufer im Fall einer Insolvenz des Teilkäufers Opfer einer Zwangsvollstreckung werden, wenn näm- lich der Teilkäufer seinen Kaufpreis über eine Bank nanziert, die sich in der Regel eine Grundschuld am gesamten Grund- stück eintragen lässt. „Dies ist unerträglich“, heißt es im Protokoll der Konferenz. Die Verbraucherschutzminister riefen die Bun- desregierung dazu auf, insbesondere sicher- zustellen, dass Teilverkäufer in diesem Fall nicht auch noch „ihr Eigentum an dem Grundstücksrest verlieren“. Insgesamt solle der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen für diesen Markt scha en. Handlungsbedarf war ausgemacht, und der Sachverständigenrat für Verbraucher- fragen gab ein juristisches Gutachten in Auftrag. „Aus unserer Sicht hätte es darin insbesondere um verp ichtende Bestand- teile in der Beratung gehen sollen, damit sichergestellt ist, dass alle Beteiligten ihren Informationsp ichten nachkommen, Vor- lau risten der Vertragsversendung klar gere- gelt sind und die Anbieter auf ein Mindest- maß an Transparenz verp ichtet werden“, sagt BVIV-Vorstand Thomas Weiss. Letztlich herausgekommen sei jedoch weniger ein wissenschaftliches Gutachten, sondern eher ein Positionspapier zweier Autoren, die sich mit früheren Publikationen schon klar als Kritiker des Teil- verkaufs positioniert hätten. Darlehensverhältnis In ihrem Gutachten kom- men die Juraprofessoren Beate Gsell und Markus Artz zur Erkenntnis, dass es sich beim Teilverkauf nicht nur um ein „besonders teures, komplizier- tes und mit spezi schen Risi- ken verbundenes Modell der Liquiditätsbescha ung“ han- delt, sondern um ein erlaubnis- p ichtiges Verbraucherdarle- hen, „weil sich der Teilkäufer darlehenstypisch die Mindest- Henryk Seeger, GNIW: „Der Verkauf mit Auszug ist nicht für alle Hauseigentümer eine Option. Wüstenrot- Makler können nun eine Alternative vorschlagen.“ Sören Ploschke, Hausvorteil: „Die Unterstützung durch Infinitas verschafft uns eine solide Finanzierung und einen langfristig orientierten Investor.“ Wachsende Zielgruppe Motive für eine Immobilienverrentung* Absicherung im Alter und Investitionen in das eigene Zuhause werden für Senioren immer wichtiger. *UmfragewerteaufganzDeutschlandhochgerechnet |Quelle:GIK,B4P2024 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 Notwendigkeit Lebensstandard halten Wunsch- erfüllung 2022 2024 2,05 Mio. 1,76 Mio. 0,47 Mio. 0,22 Mio. 3,54 Mio. 2,54 Mio. Mio. Menschen » Die Mitglieder haben sich verpflichtet, Qualitätskriterien in den Verträgen umzusetzen. « Thomas Weiss, BVIV SACHWERTE Immobilienverrentung 236 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © GNIW, HAUSVORTEIL

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