FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
Pflege notstand Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung und für private Zusatzpolicen erreichen immer neue Höhen. Welche Reformideen es gibt – und wie Makler ihre Kunden unterstützen. Ä hnlich wie die gesetzliche Kranken- versicherung entwickelt sich auch die erst 1995 geborene gesetzliche P+egeversi- cherung (GPV) nanziell zum P+egefall. Für 2025 mussten die P+egekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind, den Bei- tragssatz um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhöhen. Für Mitglie- der ohne Kind unter 25 sind es nun sogar 4,2 Prozent. Es ist bereits die dritte Erhö- hung seit 2018 (siehe Gra k nächste Seite). Trotz des sprunghaften Beitragsanstiegs steht der GPV das Wasser nanziell weiter bis zumHals. Das Geld löst auch die Mise- re nicht, die 5,2 Millionen P+egebedürfti- gen angemessen zu versorgen. Darauf hat Doris Pfei er, Vorstandsche n des GKV- Spitzenverbands, bereits Ende Januar hin- gewiesen. Sie befürchtete, einzelne Kassen könnten erstmals Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsfonds der P+egeversicherung be- nötigen. Kurz darauf stellte die P+egekasse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beim Bundesamt für Soziale Sicherung tatsächlich einen Antrag auf Finanzhilfen. In diesem Jahr bleiben wohl noch alle anderen Kassen zahlungsfähig. „Schon 2026 könnte die P+egeversicherung aber vor einer existen- ziellen Krise stehen“, warnt Pfei er. Die neue Bundesregierung müsse den P+ege- kassen daher rasch zur Seite zu springen. Tatsächlich versprechen die Koalitionäre von Schwarz-Rot eine P+egereform. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Minister- ebene soll binnen sechs Monaten unter Beteiligung der kommunalen Spitzenver- bände Vorschläge erarbeiten und noch 2025 vorstellen. Auch eine kurzfristige nanzielle Entlastung ist vorgesehen: Wäh- rend der Corona-Pandemie entnommene Gelder aus dem Ausgleichsfonds werden zurückerstattet (einmalig 5,22 Milliarden Euro). Zudem soll der Bund versicherungs- fremde Leistungen wie die Rentenversiche- rungsbeiträge für p+egende Angehörige und die Ausbildungsumlage übernehmen (jährlich vier Milliarden Euro). Teilkasko Dabei reicht die gesetzlich bereitgestellte Summe ohnehin nur zur Hälfte – es han- delt sich quasi um eine Teilkasko-Absiche- rung. Betro ene sind im P+egefall auf pri- vates Vermögen, tatkräftige familiäre Unter- stützung oder, wenn es hart auf hart kommt, auf Sozialhilfe angewiesen. Perma- nente weitere Beitragssteigerungen verbie- ten sich, da der Umfang der Sozialbeiträge längst die Belastbarkeit der Bürger über- strapaziert. Die frühere „Sozialgarantie“, wonach alle SV-Beiträge zusammen nicht mehr als 40 Prozent des sozialversiche- rungsp+ichtigen Einkommens betrugen, wird schon seit 2024 verfehlt. Arbeitneh- mern bleibt so immer weniger Netto vom Brutto. Dieses Szenario sei verfassungs- » Das Grundgesetz fordert, die umlage- finanzierten Systeme zu erhalten. « Gregor Kirchhof, Universität Augsburg Der Zurückhaltung der Verbraucher, die das Problem der Pflegefälle allgemein zwar anerkennen, aber nur selten auf sich persönlich beziehen, ist nur schwer beizukom- men – viel Arbeit für Finanzberater. FONDS & VERSICHERUNG Pflegeversicherung 274 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © BERNHARD SCHMERL | STOCK.ADOBE.COM
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