FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
Erben ohne Zerwürfnis Estate Planner lernen oft die ganze Familie ihrer Kunden kennen. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, das sich bis in die zweite und dritte Generation fortsetzen und Streit ums Erbe verhindern kann. I m gediegenen Büro des Notars herrscht spannungsvolle Erwartung. Dunkel ge- kleidete Damen und Herren haben vor sei- nem Schreibtisch Platz genommen. Auf den Gesichtern spiegelt sich eine Mischung aus Vorfreude und Besorgnis. Als der Jurist schließlich das Kuvert ö net und das Testa- ment des kürzlich Verstorbenen verliest, klappt einigen der Anwesenden die Kinn- lade herunter. Aber die junge Dame, die nicht zur Familie gehört, lächelt verstohlen. Szenen dieser Art sind in TV-Serien oder Kino lmen immer wieder zu sehen. Auch in der Realität sorgt ein Erbe, das anders ausfällt als erwartet, nicht selten für Zwist und Zerwürfnisse im Familienkreis. Damit es dazu nicht kommt, ist es gut, wenn sich vermögende Erblasser in spe zu Lebzeiten an einen Estate Planner wenden. Estate Planner, auch Erbschafts- oder Nachlassplaner genannt, arbeiten an der Schnittstelle zwischen Anlageberater, Steuer- fachmann und Rechtsanwalt. Sie tauchen viel tiefer in die Vermögens- und Familien- strukturen ihrer Kunden ein als irgendein anderer Berater. Gehen sie umsichtig und sensibel vor, haben sie die besten Chancen, zu einer echten Vertrauensperson zu wer- den. Und zwar nicht nur für den Kunden selbst: Oft sichern sie sich gleichzeitig seine Erben als künftige Klientel. Keine schlechte Perspektive angesichts von 400 Milliarden Euro, die nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hierzulande jährlich vererbt und an nach- folgende Generationen verschenkt werden. Lohnendes Geschäftsmodell Die Münchner V-Bank hat Estate Plan- ning längst als lohnendes Geschäftsmodell erkannt. Seit Anfang 2019 leitet René Niemann dort den Bereich Vermögens- nachfolgeplanung. Gemeinsam mit einer Kollegin unterstützt er Vermögensverwalter dabei, ihren Kunden bei der Planung des Erbes mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. „Bei uns gliedert sich die Vermögens- nachfolgeplanung in drei Teile“, erklärt Niemann. Im Erstgespräch geht es um die persönliche Lage des Kunden. Dabei wird die familiäre Situation aufgenommen, ge- klärt, welche Verfügungen und Vollmach- ten vorliegen, und ermittelt, wie sich das private und gegebenenfalls das betriebliche Vermögen zusammensetzt. „Ganz wichtig ist es, die Ziele und Wünsche des Kunden zu de nieren“, sagt Niemann. Nach dem Erstgespräch analysieren Niemann und seine Kollegin die Angaben, Daten und Unterlagen. Auf Basis der Ana- lyse kann dann ein zweites Gespräch statt- nden, bei dem den Kunden ihre Ist- und die Soll-Situation aufzeigt wird. „Aus der Diskrepanz wird dann das weitere Vor- gehen abgeleitet“, berichtet Niemann. Neben diesem klassischen Fall einer Erb- schaftsplanung haben Vermögensverwalter aber auch immer wieder Kunden, die noch weiter begleitet werden möchten. „Manche nehmen eine Beratung zuerst für sich in Anspruch, wollen dann aber auch für ihre Eltern planen, andere für ihre längst erwachsenen Kinder“, sagt Niemann. Die Mandanten, für die die V-Bank- Experten gemeinsam mit den Vermögens- verwaltern eine Planung erstellen, sind in der Regel zwischen 55 und 85 Jahre alt. Im Zusammenhang mit dem Planungsprozess Erinnerung an harmonischere Tage: Wenn sich Erben in einem Testament nicht genügend berücksichtigt sehen, kann das Familien zerstören. Estate Planner sorgen rechtzeitig dafür, dass es nicht dazu kommt. SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN Estate Planner 304 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © BRAMGINO | STOCK.ADOBE.COM
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