FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

lernen die Nachlassplaner daher fast zwangsläu g die Familie, die nachfolgende Generation oder gar die weiteren nach- folgenden Generationen kennen. Genau darauf zielt das Geschäftsmodell der Ver- mögensnachfolgeplanung ab. Ein riesiger Vorteil „Es ist ein riesiger Vorteil für einen Ver- mögensverwalter, wenn er diese Dienstleis- tung anbietet“, ndet Niemann. „Ich weiß aus meiner eigenen Beratung im Private Banking, wie schwierig es ist, die Kinder der Kunden kennenzulernen, wenn man ‚nur‘ über Geldanlagen, Vermögensverwal- tung und vielleicht noch über Versicherun- gen redet“, berichtet er. Im Estate Planning hingegen geschieht das automatisch. Auf diese Weise sichern sich Nachlassplaner ihren Kundenbestand in der nächsten oder übernächsten Generation. Bei ihrer Arbeit bewegen sich Estate Planner rechtlich allerdings oft auf einem schmalen Grat. Meist kennen sie sich im Steuer- und Erbschaftsrecht sehr gut aus. Trotzdem dürfen sie nicht wie Steuerbera- ter, Rechtsanwälte oder Notare handeln. „Was erlaubt ist, regelt Paragraf 5 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes“, erläutert Rolf Tilmes, wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanz- akademie an der EBS Business School und Vorstandsvorsitzender des Financial Plan- ning Standard Board Deutschland (FPSB). Dort ist de niert, dass Nichtjuristen Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen Haupttätigkeit stehen und als rei- ne Nebenleistungen zu bewerten sind (sie- he dazu auch den Beitrag ab Seite 298). Wer hier nicht sauber arbeitet, kann sich schnell richtig Ärger einhandeln. Damit es nicht so weit kommt, benöti- gen Nachlassplaner eine fundierte Ausbil- dung. Bundesweit bieten mehrere Institute Weiterbildungen zum Estate Planning an (siehe Übersicht unten auf der Seite). Bei zwei Vereinen können sich Nachlassplaner » Manche Kunden wollen auch für ihre Eltern planen, andere für ihre längst erwachsenen Kinder. « René Niemann, V-Bank Ausgewählte Weiterbildungsmöglichkeiten im Generationen- & Nachlassmanagement 1 mehrwertsteuerbefreit | 2 DieTitel „CertifiedGenerations Advisor“ (CGA)und „CertifiedEstatePlanner“ (CEP)setzenZertifizierungbeimVEPDe.V.voraus. | 3 DerTitel „CertifiedFoundationandEstatePlanner“ (CFEP)setztZertifizierungbeimFPSBe.Vvoraus | 4 inkl.MwSt. Quelle:AngabenderAusbildungseinrichtungen |Stand:30.4.2025 Anbieter Ausbildung/Abschluss Dauer der Ausbildung Kosten zzgl. MwSt. Website Deutsche Makler Akademie (DMA), Wiesbaden Generationenberater (IHK) 6 Tage (3 Module) 1.990 Euro 1 deutsche-makler-akademie.de Europäische Akademie für Finanzplanung (EAFP), Bad Homburg Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP) 6 Tage (3 Module) Kurs: 2.90 Euro Prüfung: 190 Euro eafp.de Frankfurt School of Finance & Management, Frankfurt Generationenberater (CGA) 2 , Estate Planner (CFEP) 3 2 Levels, insgesamt ca. 14 Monate 9.380 Euro 1 frankfurt-school.de Gene Institut, Graching Geprüfter Generationenberater Estate Planner (CEP) 2 6 Tage 9 Tage 2.750 Euro 4 4.020 Euro 4 gene-institut.de Institut für Generationen- beratung, Darmstadt Generationenberater (IHK) 5 Tage + Prüfung Präsenzseminar: 2.6991 Euro, Online- seminar: 1.948 Euro 1 institut-generationenberatung.de Private Finance Institute / EBS Finanzakademie (PFI/EBS), Oestrich-Winkel Generationenberater, Estate Planner (CFEP) 3 Pro Studiengang jeweils 3 Blockphasen von 3 Tagen + schriftliche Prüfung Jeweils 4.900 Euro, bei gleichzeitiger Buchung: 8.950 Euro ebs.edu fondsprofessionell.de 2/2025 305 FOTO: © ANDREAS GEBERT | V-BANK

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