FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
auch zerti zieren lassen (siehe Kasten un- ten). Darüber hinaus brauchen Erbschafts- planer in ihrer beru ichen Praxis ein gro- ßes Expertennetzwerk mit Steuerfachleuten und Juristen. Alles im Blick „Gutes Estate Planning funktioniert als Schnittstelle“, erläutert Tilmes. Ein Rechts- anwalt sieht nur das Testament, ein Steuer- berater nur die Steuer, und der Vermögens- berater kennt sich mit der Rechtslage nicht wirklich gut aus. Der Estate Planner aber hat all diese Bereiche im Blick. Erkennt ein Nachlassplaner zum Bei- spiel, dass auf die Erben eines Kunden eine hohe Erbschaftsteuer zukommt, kann er ihn fragen, ob er eventuell sein Testament ändern möchte, und ihn gegebenenfalls an einen Fachanwalt aus dem eigenen Netz- werk vermitteln. Soll das Testament so blei- ben, wie es ist, schickt der Estate Planner den Kunden zu einem Steuerberater, mit dem er zusammenarbeitet. Und danach zum Vermögensberater, der für die berech- nete Erbschaftsteuer beispielsweise eine Risikolebensversicherung abschließt. Ob Estate Planer innerhalb ihrer Tätig- keit Finanzprodukte vermitteln sollten, be- urteilen Experten unterschiedlich. „Recht- lich ist das zumindest kein Problem und von den meisten Kunden auch gewünscht“, sagt Tilmes. Viele Banken, die Estate Plan- ning anbieten, trennen hier jedoch strikt. Manche Institute bieten Erbschaftsplanung nur gegen Honorar an. Ergeben sich bei der Auswertung Versorgungslücken oder Ansätze zur Vermögensoptimierung, wird an den jeweiligen Spezialisten übergeleitet, wenn der Mandant dies wünscht. Die Produktvermittlung steht beim Estate Planning aber ohnehin nicht im Vordergrund. Viel wichtiger ist es, für die Kunden und ihren Angehörigen hinsicht- lich des späteren Erbes einvernehmlich Klarheit zu scha en – damit es später ein- mal nicht zu dramatischen Szenen im Notarbüro kommt. ANDREA MARTENS FP » Gutes Estate Planning funktioniert als Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen. « Rolf Tilmes, EBS Executive School Erbschaftsplaner und Generationenberater: Vereine und Zertifikate Für Erbschaftsplaner und Generatio- nenberater ist es unerlässlich, über ein großes Expertennetzwerk zu ver- fügen. Dazu gehören Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater ebenso wie Anlageberater, Vermögensverwalter, andere Estate Planner und Testamentsvollstrecker. Gute Kontakte bieten unter anderem die folgenden Vereine, die Estate Planner, Generationenberater und Testaments- vollstrecker zum Teil auch zertifizieren. Arbeitsgemeinschaft Testamentsvoll- streckung und Vermögenssorge e.V. (AGT): Der Verein wurde 1997 gegründet. Seine Mitglie- der sind Testamentsvollstrecker, Fachanwälte, Bankberater u. A. Der AGT zertifiziert Testaments- vollstrecker bei Nachweis theoretischer Kenntnis- se und praktischer Fertigkeiten. Bedingungen: mindestens zwei Jahre Tätigkeit u. a. als Jurist, Steuerberater, Estate Planner (CEP), drei Testa- mentsvollstreckungen. Zertifizierungslehrgang bei Anbietern, die von der AGT anerkannt sind. Kos- ten: Zertifizierung: 350 Euro, 60 Euro Aufnahmegebühr, 184 Euro jährlicher Mitgliedsbeitrag. www.agt-ev.de Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV): Der Verein besteht seit 1995. Mitglieder sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Testa- mentsvollstrecker, Nachlasspfleger. Internet: www.erbrecht.de Financial Planning Standard Board e.V. (FPSB): Das FPSB wurde 1997 gegründet. Hier sind zertifizierte Finanzplaner (Certified Financial Planner, CFP) und zertifizierte Estate Planner (Certified Foundation and Estate Planner, CFEP) zusammengeschlossen. Das FPSB zertifiziert Estate Planner, die ihre Ausbildung in den beim Verein akkreditierten Ausbildungseinrichtungen absolviert haben. Dies sind die Private Finance / EBS Finanzakademie und die Frankfurt School of Finance and Management. Voraussetzungen: Mit- gliedschaft im FPSB, Prüfung. Kosten: 400 Euro Aufnahmegebühr, 220 Euro jährlicher Mitglieds- beitrag, sofern auch das Zertifikat als CFP erwor- ben wurde, 440 Euro Mitgliedbeitrag jährlich. Internet: www.fpsb.de Verein Estate Planner Deutschland e.V. (VEPD): Der VEPD besteht seit 2001. Zu seinen Mitgliedern zählen Estate Planner und Generatio- nenberater. An den Veranstaltungen des Vereins können aber auch Nichtmitglieder wie Bankbera- ter, freie Finanzberater, Steuerberater und Rechts- anwälte teilnehmen. Der VEPD zertifiziert Gene- rationenberater und Estate Planner, die ihre Aus- bildung beim Gene Fachinstitut für Vermögens- und Unternehmensnachfolge absolviert haben. Voraussetzungen: Mitgliedschaft im VEPD, um- fangreiche und klar dokumentierte Praxiserfah- rung. Kosten: 200 Euro Aufnahmegebühr, 200 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr (entfällt im Jahr der Aufnahme), 250 Euro Prüfungsgebühr. Inter- net: www.vepd.de SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN Estate Planner 306 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © AXEL GAUBE | EBS BUSINESS SCHOOL
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