FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
„In diesem Fall können die Großeltern eine Fondspolice mit einem Vermögen von 200.000 Euro abschließen, jedoch nicht die gesamte Summe, sondern nur einen bestimmten Betrag verschenken“, erläutert Brähler. Dabei werden zunächst die Eheleute Versicherungsnehmer der Police.Gleichzeitig werden sie beide als ver- sicherte Personen eingesetzt. Begünstigter ist im Versicherungsfall, also dann, wenn der zweite Großelternteil verstirbt, das Enkelkind. Ist der Vertrag in dieser Form gestaltet, wird er zeitnah zu 99 Prozent an den Enkel verschenkt. „Zu einem Prozent bleiben die Großeltern Versicherungsneh- mer“, erklärt Brähler. Der Wert der Schenkung, die das Enkel- kind erhält, liegt mit 198.000 Euro inner- halb des Freibetrags und ist somit schen- kungssteuerlich nicht relevant. Da Verfü- gungen und Kündigungen nur einstimmig erfolgen können, haben die Großeltern eine Sperrminorität im Vertrag. Das Enkel- kind kann Entnahmen nur mit ihrer Zu- stimmung tätigen. Quotale Verfügungen sind ausgeschlossen. Kontrolle vererben Der Vertrag läuft in dieser Struktur, so- lange beide Großeltern leben. Während der Laufzeit werden die entstehenden Er- träge steuerfrei angesammelt. Dies erlaubt Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG). „Verstirbt der letzte Großelternteil, endet der Vertrag und wird an den Enkel ausbezahlt“, so Brähler. „Es ist aber auch möglich, die Kon- trolle über das Vermögen zu vererben“, sagt der Experte. Ist das gewünscht, kann der Vertrag so gestaltet werden, dass im Todesfall des letz- ten Großelternteils etwa eine Tochter als Versicherungsnehmerin an dessen Stelle tritt und den entsprechenden Anteil über- nimmt. „Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Großeltern nicht gleichzeitig die versicherten Personen sind, denn sonst endet der Vertrag mit dem Tod des Letzt- versterbenden“, erläutert Brähler.Wesentlich mehr sei bei diesem Modell gar nicht zu beachten. „Und man kann es alle zehn Jah- re erneut nutzen“, sagt der Experte. Schließ- lich lebt der Schenkungsfreibetrag nach einer Dekade wieder neu auf. Ausgewählte Fondspolicen in der Übersicht 1 Versicherungsnehmer | 2 versichertePerson | 3 Todesfallleistung Quelle:AngabenderAnbieter |Stand:15.4.2025 Anbieter Name der Police Mindesthöhe Einmalbeitrag (lfd. monatl. Beitrag) Gestaltungsoptionen Kosten Allianz Leben Der Schatzbrief Invest Flex 3.000 Euro Zuzahlungen, Entnahmen während Laufzeit möglich, Nießbrauch, Übergang im Todesfall des Versicherungsnehmers auf eine andere Person als den Begünstigten (Kontrollfunktion) u. a. Abhängig von Einmalbeitrag und Fondsauswahl Baloise Liechten- stein und Luxemburg k. A. 100.000 Euro Zuzahlungen, mehrere VN 1 und/oder VP 2 , diverse Regelungen mittels Vollmachten, VN 1 -Nachfolge im Todesfall, Nießbrauch ab 1 Million Euro Einmalbeitrag, Optimierung Erbschaft-, Schenkungsteuer, Regelungen für den Fall der Handlungsunfähigkeit, Termfix u. a. Abhängig von der Einmalbeitragshöhe Helvetia Clevesto Select 20.000 Euro (100 Euro) Vetorecht (99/1-Regelung), zwei VN 1 möglich, TFL 3 der VP 2 , Nießbrauchsregelung möglich (mit Steuerberater), Nutzung Freibeträge durch Schenkung alle zehn Jahre, Überkreuzregelung u. a. Verschiedenste Tarifgruppen lassen Rabattierung bis zum Honorarberatertarif zu LV 1871 Premium Strategie Pension 100.000 Euro Zuzahlungen, Nießbrauch, disquotale Aufteilung der VN 1 , z. B. 99/1-Lösung, Vetorecht des Schenkers, mehrere VP 2 auf Letzt- und optional Erst- versterbendenbasis, TFL 3 auch als steuerbegünstigte Leibrente u. a. Abhängig von Einmalbeitragshöhe und Vereinbarung My Life My Life Invest 5.000 Euro Zwei VN 1 , Erbschaftsteuerfinanzierung, Überkreuzversicherung, umfangreiche Gestaltungen von Schenkungen zu Lebzeiten u. a. Auf Fondsguthaben p. a: 0,45 % bis 3 Mio. Euro, 0,4 % bis 4 Mio. Euro, 0,35 % bis 5 Mio. Euro, 0,3 % ab 5 Mio. Euro; Stückkosten p.a.: 60 Euro Standard Life Weitblick 5.000 Euro Mehrere VN 1 , Nießbrauch, Übergang im Todesfall des VN 1 auf eine andere Person als den Begünstigten (Kontrollfunktion), Termfix u. a. Abhängig von Einmalbeitrag und Fondsauswahl Vienna Life Leben Private Wealth Police 50.000 Euro Mehrere VN 1 , Nießbrauch, Übergang im Todesfall des VN 1 auf eine andere Person als den Begünstigten (Kontrollfunktion), beliebig viele VP 2 auf Letztversterbendenbasis, dadurch Generationenpolice möglich, Enterbung und Schutz vor Gläubigern bei richtiger Gestaltung, Termfix-Lösungen, auch GmbH als VN 1 möglich u. a. k. A. fondsprofessionell.de 2/2025 309
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