FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
Clever schenken Bei der Übertragung großer Vermögen lassen sich mit ein paar Kniffen jede Menge Steuern sparen. Ein solcher legaler Trick ist der Nießbrauch bei Wertpapieren. B ei Schenkungen von Ve ten an nachfolgende Ge können beachtliche Steuern fallen. Eine Möglichkeit, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen und die Steuern zu senken, ist der Nießbrauch bei Wertpapieren. Dessen kon krete Ausgestaltung sollte m hilfe eines Steuerberaters gep werden, denn es gibt im De eine Vielzahl von Regeln zu achten. Die Redaktion gibt ein paar grundsätzliche Hinw Beim Nießbrauch hande sich rechtlich um die Trenn von Eigentum und Nutzung Sache: Ein Besitzer behält lediglich das Eigentum, während er oder sie das unveräußerliche und unvererb- liche Recht auf Nutzung und soge- nannte „Fruchtziehung“ an einer Sache abgibt. Juristen unterscheiden zwischen einem Vorbehaltsnießbrauch, bei dem der bisherige Besitzer das Eigentum überträgt, sich aber die Nutzung vorbehält, und dem Zuwendungsnießbrauch, bei dem es genau umgekehrt ist. Im deutschen Recht sind die Regeln für Nießbrauch in den Paragra- fen 1030 bis 1089 des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB) festgelegt. Einschlägig für den Nießbrauch bei Wertpapieren ist Para- graf 1081 BGB. Ausgleich für Verzicht „Der Vorteil des Vorbehaltsnießbrauchs bei Vermögensübertragungen beruht darauf, dass der Gesetzgeber dem Nießbrauch- besteller oder Eigentümer eine Steuerer- mäßigung im Ausgleich dafür zugesteht, dass er auf etwas verzichtet“, sagt Wolfgang Müller, Vorstand der WM Treuhand & ngsgesellschaft aus Limburg. Ermäßigung hängt von der der Laufzeit der dem Nieß- uchnehmer zugestandenen ruchtziehung ab. Darunter allen Ausschüttungen aus Fonds, Dividenden von Aktien oder Zinszahlungen von An- eihen, die der ehemalige Besit- r mit der Abgeltungsteuer d Solidaritätszuschlag von ins- amt 26,375 Prozent versteuern ss. Die seit Anfang 2018 gel- den Vorschriften zur Besteue- g von Fondserträgen muss er nfalls beachten – eingeschlos- der bei thesaurierenden Fonds ntrichtenden Vorabpauschale. Zu solchen Fonds unten mehr. Berechnung Für die Berechnung des Nieß- brauchwerts bei einem Depot wird der prozentuale Durchschnitt der Wertentwick- lung der vergangenen vier Jahre genom- men. Paragraf 16 Bewertungsgesetz (BewG) deckelt diese Performance auf maximal 5,37 Prozent im Jahr. Ferner wird die Lebenserwartung des Nießbrauchnehmers berücksichtigt.Hierfür zieht das Finanzamt die Nießbrauchtabelle des Bundes nanz- ministeriums heran, die für Frauen und Männer getrennt für jedes Lebensalter einen „Kapitalwert“ enthält, der als Multi- » Zur Bestellung des Nießbrauchs genügt (…) die Einräumung des Mitbesitzes. « Paragraf 1081 Absatz 2 BGB schenk: Finanzberater können Kunden, die ein Fonds- depot vermachen möchten, auf Nießbrauchs hinweisen. Die Details sollten sie aber einem Steuerberater überlassen. rmögenswer- nerationen an- - it- lant tail be- aber eise. lt es ung einer Steuerberatu Die genaue Höhe und bra F f l ze un ges mu ten run ebe sen zu e Wert- volles Ge- die Möglichkeit des SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN Nießbrauch 312 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © WORK SMARTLY | STOCK.ADOBE.COM
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