FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
Kleiner rechnen Weil Sachwertvermögen nicht täglich bewertet wird, ist es schwe- rer zu vererben als Aktienvermögen. Das eröffnet jedoch Spielräu- me, in denen die Erbschaftsteuer erheblich gesenkt werden kann. D er Wert eines Aktiendepots steht bör- sentäglich fest und kann in der Erklä- rung gegenüber dem Finanzamt wie Bar- geld behandelt werden. Allerdings wird es – oberhalb der zugestandenen Freibeträge – mit Erbschaftsteuer bis zu 30 oder sogar 50 Prozent belastet (siehe Seite 298). Bei Sachwertvermögen ist der Fall kom- plizierter. Es hat den Nachteil, weniger liquide zu sein. Man kann über Immobi- lieneigentum oder einen Anteil an einem geschlossenen Fonds nicht ähnlich exibel verfügen. Das kann zum Problem werden, wenn es mehrere Erben, aber nur eine Immobilie gibt. Auch unternehmerische Beteiligungen sehen in der Regel während ihrer geplanten Laufzeit keine Kündigungs- möglichkeit vor. Spielräume nutzen Dieser Nachteil kann sich jedoch aus erbschaftsteuerlicher Perspektive in einen Vorteil wandeln. Weil es sich um illiquide Vermögenswerte handelt, steht ihr Wert nicht ohne Weiteres fest, und bei einer auf einen bestimmten Stichtag bezogenen Bewertung ergeben sich deshalb Spiel- räume, die sich nutzen lassen. Im Bewertungsgesetz steht dazu, der anzusetzende Wert wer- de „durch den Preis be- stimmt, der im gewöhn- lichen Geschäftsverkehr nach der Bescha enheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu er- zielen wäre“. Und weiter heißt es: „Dabei sind alle Umstände, die den Preis beein ussen, zu berück- sichtigen.“ Immobilien werden je nach Art der Immobilie » Alle Umstände, die den Preis beeinflussen, sind zu berücksichtigen. « Paragraf 9 Abs. 2 Bewertungsgesetz Die Illiquidität von Sachwerten gilt als Nachteil. Anders als etwa bei Bargeld oder Aktien lässt sich ihr Wert im Erbfall oder bei einer Schenkung schwer bestimmen. Das kann aber auch ein Vorteil sein. Verfahren der Immobilienwertermittlung Weil mal eher das eine, mal eher ein anderes Verfahren zur Bestimmung des Werts einer Immobilie infrage kommt, eröffnen sich Spielräume zur Gestaltung ihres erbschaftsteuerlichen Werts. Quelle:FONDSprofessionell,zusammengestelltaufBasisverschiedener Informationsportale SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN Sachwerte vererben 316 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © SCHULZFOTO | STOCK.ADOBE.COM Verfahren Anwendung Methode Vergleichswert- verfahren Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilien- häuser, wenn Vergleichswerte vorliegen Ableitung aus real erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte (Baujahr, Lage, Größe etc.) Ertragswert- verfahren Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Immobilien Berechnung auf Basis der nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten Sachwert- verfahren Selbst genutzte Häuser, Spezialimmobilien, wenn keine Vergleichswerte vorliegen Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert (Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung)
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