FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

Das Apfelbaum -Prinzip Nicht immer soll das eigene Erbe den Angehörigen zukommen. Zuweilen soll der Nachlass einen karitativen Zweck unterstützen. Das funktioniert mit gemeinnützigen Stiftungen. D ie regelmäßige Futterspende an das städtische Tierheim, die ehrenamtli- che Mitarbeit in einer Suppenküche für Bedürftige oder der Geldbetrag, der all- monatlich an die SOS-Kinderdörfer ießt: Viele Menschen setzen sich mit persönli- chem Engagement oder nanzieller Unter- stützung für einen guten Zweck ein, um die Welt sinnvoll mitzugestalten. Doch irgendwann stellt sich die Frage: Was bleibt davon eigentlich, wenn ich eines Tages nicht mehr bin? Dann sollen mit demNachlass vielleicht nicht allein die Angehörigen bedacht werden. Was dem späteren Erblasser im Leben wichtig ist, möchte er eventuell an die nächste Gene- ration weiter- und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Das funktioniert mit einem Testament zugunsten einer gemeinnützi- gen Organisation oder Stiftung. Tatsächlich möchten nicht wenige Bun- desbürger mit ihrem Erbe einen guten Zweck unterstützen, wie der „Spenden- monitor 2024“ zeigt (siehe Gra k nächste Seite). Für die Untersuchung hat der Deut- sche Fundraising Verband imOktober und November vergangenen Jahres 2.674 Teil- nehmern im Alter zwischen 50 und 70 Jahren erstmals auch Fragen zum gemein- nützigen Vererben gestellt. Etwas mehr als 20 Prozent der Befragten können sich vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil davon einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen. Noch höher ist die Bereitschaft bei denjenigen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten gespen- det haben. In dieser Gruppe erklärten gut 27 Prozent, für sie komme das gemeinnüt- zige Vererben infrage. Verantwortung übernehmen „Dabei wird die positive Beschäftigung mit dem Älterwerden kombiniert mit der Verantwortung für die Zukunft über das eigene Leben hinaus“, sagt Larissa Probst, Geschäftsführerin des Deutschen Fund- raising Verbands. Wie mit einem Apfel- baum, der im Herbst gep anzt wird, im Winter gefriert und doch jedes Jahr im Frühling wieder aufblüht, um neue Früch- te zu tragen, lässt sich mit einem Testament für den guten Zweck über den Tod hinaus Gutes bewirken. Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ Das Sinnbild des Baums stammt von der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prin- zip Apfelbaum“. In dieser Initiative haben sich 26 namhafte gemeinnützige Organisa- tionen und Stiftungen zusammengeschlos- sen, darunter etwa Amnesty International, die Deutsche Herzstiftung oder die Stif- tung Bildung. Die Initiative bietet umfas- sende Unterstützung beim Thema gemein- nütziges Vererben mit einem kostenlosen Ratgeber, ausführlichen Erbrechts-Tutorials oder einem Erbenrechner. Doch bevor potenzielle Erblasser und ihre Berater rechnen, müssen sie eines im Blick haben: Wer mit seinem Erbe Gutes tun möchte, muss dafür zwingend ein Testament verfassen. Denn ohne den schriftlich xierten letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge – und das war’s dann mit der Gemeinnützigkeit (siehe dazu auch Artikel ab Seite 298). Gemeinnützige Stiftungen, denen ein Erblasser seinen Nachlass zukommen las- In der schönsten Blüte: Ein Apfel- baum gefriert zwar oft imWinter, doch jeden Sommer trägt er neue Früchte. Auch das eigene Vermögen kann über den Tod hinaus immer wieder guten Zwecken dienen. Stiftungen 320 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © WOLFILSER | STOCK.ADOBE.COM SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN

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