FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

Familie werden Eine Adoption unter Erwachsenen kann nicht nur die Familien- bande stärken. Es ergeben sich auch Pluspunkte mit Blick auf die Erbschaftsteuer. Was dabei zu beachten ist. S o kommt wirklich nicht jeder zu Ver- mögen: Ralf Hachmann, ehemaliger Lehrer im niedersächsischen Oldenburg, der seinen richtigen Namen lieber nicht in der Presse lesen möchte, hatte schon immer einen richtig guten Draht zu Tante Elli. Allerdings war sie gar nicht seine Tante, sondern die seines Ehemanns Michael. Eleonore hat keine Kinder, liebt ihren Nef- fen aber wie einen eigenen Sohn. So ent- schließt sie sich im Februar 2019, ihn zu adoptieren. Als Elli drei Jahre später ver- stirbt, geht ihr stattliches Vermögen kom- plett auf Michael über. Und als auch er wenig später aus dem Leben scheidet, fällt sein Erbe an seinen Ehemann Ralf. Erben aufgrund einer Erwachsenen- adoption? Das kommt nicht allzu häu g vor, der absolute Ausnahmefall ist es aber auch nicht. Beispiele lassen sich in der Pro- minenz nden. Frédéric Prinz von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Westfalen, Graf von Askanien, etwa wurde im Erwachse- nenalter adoptiert. Der Adelige selbst hat vier junge Männer angenommen, die da- durch zu Prinzen wurden. Auch der Jurist Stephan Holtho -Pförtner wurde als Er- wachsener adoptiert – und adoptierte selbst seinen Anwaltskollegen Georg Scheid. Daher überrascht es nicht, dass sich seine Kanzlei eine gewisse Expertise auf diesem Gebiet erarbeitet hat. Starke und schwache Adoption „Zunächst einmal sollte man wissen, dass es eine ‚starke‘ und eine ‚schwache‘ Adoption gibt, wobei es bei Erwachsenen üblicherweise zur schwachen Adoption kommt“, erklärt Thomas Hermes, Rechts- anwalt und Notar in Holtho -Pförtners Essener Kanzlei. Dabei erhält der oder die Angenommene ein oder zwei zusätzliche Elternteile, behält aber die leiblichen Eltern. Wer durch eine schwache Adoption an- genommen wird, kann daher bis zu vier Elternteile haben – mit allen Rechten und P$ichten, die sich aus einer Eltern-Kind-Be- ziehung ergeben. Diese umfassen sowohl den Anspruch auf den P$ichtteil bezie- hungsweise den Nachlass als auch die Un- terhaltsverp$ichtung gegenüber den Eltern. Bei der starken Adoption hingegen wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern aufgelöst, wodurch dann auch die entsprechenden Erb- und Unter- haltsrechte sowie -p$ichten entfallen. Diese Variante wird im Regelfall bei der Adop- tion von Kindern gewählt. Nun stellt sich die Frage, ob einfach je- der mal kurz einen anderen Erwachsenen adoptieren kann. Das ist nicht der Fall. Die wichtigste Voraussetzung ist eine enge, fa- milienähnliche Bindung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1767 Abs. 1) heißt es: „Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich ge- rechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzu- nehmen, wenn zwischen dem Annehmen- den und dem Anzunehmenden ein Eltern- Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.“ „Ein Eltern-Kind-Verhältnis liegt vor, wenn eine unbedingte, auf Dauer ausgeleg- te Bereitschaft zum gegenseitigen Einstand gegeben ist, die weit über eine persönliche Freundschaft hinausgeht“, erklärt Hermes. Das heißt, dass die Beteiligten beispielswei- se im Krankheits- oder P$egefall füreinan- der einstehen. Auch eine intensive Anteil- Neue Eltern, neue Kinder: Eine sogenannte Erwachsenenadoption kommt dann in Frage, wenn zwischen den Beteiligten eine enge, familien- ähnliche Bindung besteht. Das ist die wichtigste Voraussetzung. SPEZIAL VERERBEN & VERSCHENKEN Erben per Adoption 326 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © CHIKA_MILAN | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=