FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

nahme am Geschick des anderen gehört dazu.Doch dass tatsächlich ein solches Ver- hältnis besteht, muss vor Gericht erst ein- mal belegt werden. „Dafür legt man Begegnungen des ge- meinsamen Lebens dar, zum Beispiel das Feiern runder Geburtstage, gemeinsame Urlaube, die Teilnahme an der Examens- feier und so weiter. Solche Dinge unterstüt- tern das familiäre Verhältnis“, sagt Hermes. Auch Aussagen von Freunden oder Ver- wandten könnten hier hilfreich sein. Nicht möglich ist eine Adoption, wenn die Erbschaftsteuerersparnis im Vorder- grund steht. „Eine gewisse Rolle dürfen solche wirtschaftlichen Überlegungen aller- dings spielen“, erklärt Hermes’ Anwalts- und Notarkollege Markus Conrad. Das Familiengericht prüft sehr genau, ob diese imMittelpunkt stehen. „Es wird einer Adoption ebenfalls nicht zustimmen, wenn der Altersabstand weni- ger als 16 Jahre beträgt oder wenn zuvor eine sexuelle Beziehung zwischen den bei- den Antragstellern bestand“, so der Jurist. Auch wenn die Adoption lediglich dazu dienen soll, eine drohende Ausweisung eines Ausländers zu verhindern, wird ein Familiengericht sie nicht absegnen. Ist die geforderte enge, familienähnliche Bindung tatsächlich gegeben und sind sich Annehmender und Anzunehmender einig, kann es losgehen. Eine anwaltliche Vertre- tung ist nicht vorgeschrieben. „Wir empfeh- len aber, zunächst einen Anwalt für Fami- lienrecht aufzusuchen, der die Adoption und die notwendigen Unterlagen vorbe- reitet“, sagt Hermes. Anschließend geht es zum Notar, der den Adoptionsantrag so aufnimmt, wie er vom Anwalt vorbereitet wurde. Der Anwalt reicht dann als Verfah- rensbevollmächtigter den notariellen An- trag beim zuständigen Familiengericht ein und begleitet die Beteiligten während des gerichtlichen Verfahrens. Die nötigen Unterlagen Neben den beiden Einwilligungserklä- rungen sind bei der Antragstellung auch Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Füh- rungszeugnis und eventuell ein Gesund- heitszeugnis einzureichen. Der Richter muss sich dann davon über- zeugen, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. „Dazu werden die beiden Antragsteller angehört; manchmal auch die Angehörigen, zum Beispiel die Kinder, die schon da sind“, so Conrad. Das Familien- gericht prüft nämlich, ob es leibliche Kin- der gibt und ob deren Interessen stark geschädigt werden. Schließlich verringert die Adoption eines weiteren Kindes die Erbansprüche der bereits vorhandenen Kinder des Annehmenden – so wie bei der Geburt von leiblichen Kindern auch. Lehnt das Gericht den Antrag ab, kön- nen die Beteiligten schriftlich Beschwerde einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen. Gibt das Familiengericht dem An- trag statt, wird der adoptierte Erwachsene eventuellen leiblichen Kindern des Anneh- menden gleichgestellt und ist fortan neuer gesetzlicher Erbe in der Familie. Mit der Entscheidung über die Adop- tion bestimmt das Familiengericht auch über den neuen Nachnamen des Ange- nommenen. „Durch die Adoption ändert sich der Geburtsname“, erklärt Conrad. „Das bedeutet, dass der Adoptierte im Regelfall den Familiennamen seiner Adop- tiveltern annimmt“, so der Jurist. Verheira- tete können allerdings ihren Ehenamen beibehalten. Dann tritt die Adoption nach außen hin kaum in Erscheinung. Auf die neuen Enkelkinder setzt sich die Namensänderung nicht fort, denn die Adoption eines Erwachsenen bezieht sich » Wenn alles gut geht, entscheidet das Familiengericht innerhalb von drei bis sechs Monaten. « Thomas Hermes, Kanzlei Holthoff-Pförtner Steuern sparen: Tante adoptiert Neffen Die Erwachsenenadoption bietet auch steuerliche Pluspunkte. Zwischen den Adoptiveltern und -kindern gelten zum einen die deutlich höheren Freibeträge, zum anderen sind die Erbschaft- und Schenkung- steuersätze niedriger. Quelle:FONDSprofessionell Regelungen als Neffe Regelungen als Sohn Erbe 1.000.000 Euro 1.000.000 Euro Freibetrag 20.000 Euro 400.000 Euro Zu versteuern 980.000 Euro 600.000 Euro Erbschaftsteuersatz 30 % 15 % Erbschaftsteuer 294.000 Euro 90.000 Euro fondsprofessionell.de 2/2025 327 FOTO: © CHRISTIAN NIELINGER | KANZLEI HOLTHOFF-PFÖRTNER

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