FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
GEWERBEORDNUNG Neuer Paragraf 34k GewO beschlossen In Deutschland wird es künftig eine neue Erlaubnisp icht für gewerbliche Vermittler geben. Der Paragraf 34 Gewerbeordnung (GewO) wird um den Buchstaben „k“ er- weitert und erfasst alle Gewerbetreibenden, die Ratenkredite an Verbraucher vermitteln. „Hintergrund und Anlass ist die Überarbei- tung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023“, berichtet Frank Rottenbacher, Vorstand des AfWBundesverbands Finanzdienstleistung. Die Umsetzung der Richtlinie ist bis No- vember 2026 vorgeschrieben. Deutschland möchte die nationalen Vorschriften bis November 2025 erlassen. „Die Richtlinie sieht unter anderem eine Sachkunde für Vermittler von Raten- oder Verbraucher- krediten vor“, so Rottenbacher. Daher wer- den entsprechende Prüfungen eingeführt. Ferner soll es wie bei Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern ein Register geben. Die Erlaubnis zur Vermittlung von Ratenkrediten regelt aktuell der Paragraf 34c GewO. Von der neuen Erlaubnisp icht ist geschätzt eine fünfstellige Zahl von Vermittlern betro en, die Ratenkredite vor- nehmlich zusätzlich zu Versicherungen oder Finanzanlagen vertreiben. FP Urteilsticker § Baukredit | BGH | Urteil vom 3. 12. 2024 | Az. XI ZR 75/23 Fehlerhafte Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Immobiliar-Verbraucher- darlehens können dazu führen, dass der Kreditgeber keinen Anspruch mehr auf eine solche Entschädigung hat, so der BGH. § Negativzinsen | BGH | Urteil vom 4. 2. 2025 | Az. XI ZR 61/23 Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten waren nicht zulässig, da sie dem Sparzweck der Konten entgegenstehen. Das Vermögen solle mittel- bis langfristig aufgebaut und durch Zinsen vor Inflation geschützt werden, was ein Verwahrentgelt verhindert. § Krypto | BAG | Urteil vom 16. 4. 2025 | Az. 10 AZR 80/24 Arbeitnehmer können Provisionen grundsätz- lich in Form einer Kryptowährung erhalten – als Sachbezug gemäß Paragraf 107 Absatz 2 Satz 1 Gewerbeordnung. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine solche Regelung im Inter- esse des Arbeitnehmers liegt, so das BAG. Frank Rottenbacher, AfW: „Die Richtlinie sieht unter anderem eine Sachkunde für Vermittler von Raten- oder Verbraucherkrediten vor.“ NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 40 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © ANDREAS KLINGBERG | AFW BERLIN, CAPITAL GROUP , HAUCK & AUFHÄUSER FUND SERVICES S.A. , HAUCK & AUFHÄUSER FUND SERVICES S.A. , STEFAN FREUND | FOCAM , TIA HAYGOOD | NIKKO AM Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die Capital Group hat Jenna Lawford zur Head of Client Relations für Europa ernannt. Sie wechselte von Neuberger Berman, wo sie zuletzt als Senior Vice Pre- sident, Head of Client Ser- vices, EMEA, aktiv war. Hauck & Aufhäuser Fund Services hat Christoph Kraiker zum neuen Chief Executive Officer bestellt, der damit die Führung des Unternehmens übernimmt. Kraiker gehörte bereits seit 2019 dem Vorstand an. Christian Mader wurde wiederum zum CEO der Tochtergesellschaft Hauck & Aufhäuser Administra- tion Services berufen. Auch Mader war zuvor schon als Vorstandsmitglied im Unternehmen aktiv. Nikko Asset Management hat President und Repre- sentative Director Stefanie Drews zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben zur CEO ernannt. Sie wird damit das gesamte Unternehmen leiten. Stefan Krause ist seit Anfang März Vorstandsmit- glied des Frankfurter Family Office Focam . Er leitete zu- vor seit November 2007 die Frankfurter Niederlassung des Pullacher Vermögens- verwalters DJE Kapital.
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