FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025

eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Trainingsdaten sowie regelmäßige Audits erforderlich. Schulungen Damit ist der P ichtenkatalog aus der KI-VO für Makler aber nicht abgeschlossen: Die freien Vermittler müssen sich und ihr Personal auch imUmgang mit KI schulen. Das schreibt Artikel 4 der Verordnung klar vor. „Dieser zielt darauf ab, Bewusstsein für die Gefahren und Funktionsweisen von KI zu entwickeln. Nutzer und damit Makler müssen die Fähigkeit entwickeln, mit KI- Systemen fundiert umzugehen, ihre Poten- ziale und Risiken zu erkennen und Trans- parenzp ichten nachzukommen“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und des Bildungsdienstleisters Going Public. Leider gibt das Regelwerk weder einen Schulungskanon noch Mindestkri- terien vor. „Was ein ‚ausreichendes Maß‘ an KI-Kompetenz ist, wird in der KI-VO nicht konkretisiert“, so Rottenbacher. Empfohlene Inhalte Rottenbacher emp ehlt Maklern, zu- nächst selbst den Rahmen für die Schulun- gen abzustecken, da deren Um- fang von den im Unternehmen eingesetzten KI-Systemen sowie den Kenntnissen der Mitarbeiter abhängt. Daher müssen sie ihre Systeme und die KI-Kompeten- zen der Mitarbeiter analysieren und so den Schulungsbedarf er- mitteln. In vielen Fällen dürften daraufhin für alle Mitarbeiter all- gemeine Schulungen zu Grund- kenntnissen über KI, deren Funk- tionsweise sowie rechtliche und ethische Aspekte folgen. Laut Rottenbacher sollten die Seminare Wissen zu folgenden Themenschwerpunkten vermit- teln: • De nition und verschiedene Konzepte der KI • Unterschiedliche Arten von KI, beispiels- weise maschinelles Lernen oder neuro- nale Netze • Anwendungsfälle und Branchenbeispiele aus der Praxis • Ethische Überlegungen im Zusammen- hang mit KI • Verantwortungsvoller Einsatz von KI und die Auswirkungen auf die Gesellschaft • Richtlinien und Vorschriften, die den Einsatz von KI betre en Auf den „Lehrplan“ gehörten auch Fall- studien zu praktischen Anwendungen der Technologie. Für Angestellte, die mit sicher- heitskritischen oder branchenspezi schen KI-Systemen arbeiten, seien weiterführende Schulungen notwendig. Die Makler müs- sen natürlich nicht selbst unterrichten, Bil- dungsdienstleister werden entsprechende Seminare anbieten. Wissen testen Ferner rät Rottenbacher zu Tests, obwohl die KI-VO keine Wissensabfrage vorschreibt und es Stand heute auch keine bundesein- heitlichen Prüfungen geben wird.Allerdings werde sich über die Aufsichtsbehörden ein Branchenstandard mit Blick auf den not- wendigen Umfang, die Tiefe und den Rhythmus der Schulungen ergeben, über den dann Verbände wie der AfW infor- mieren. „Mit einer Prüfung und einem Zerti kat darüber kann der Makler die Schulungen doku- mentieren, sich so vor Haftungs- risiken schützen und bei den je- weiligen Aufsichtsbehörden nach- weisen, dass man die Anordnun- gen der Verordnung erfüllt hat“, begründet der Going-Public-Vor- stand seine Empfehlung. Weil sich die Technologie rasant weiterentwickelt, emp ehlt Rot- tenbacher zudem, es nicht bei einer einmaligen Prüfung zu be- lassen, sondern regelmäßig Tests zu absolvieren. Die KI mag Mak- lern also manche lästige Routine- arbeit abnehmen – an dieser Stel- le kommt aber viel Arbeit auf sie zu. JENS BREDENBALS FP » Auch ein Makler muss seine Kunden aktiv darauf hinweisen, dass sie mit einer KI interagieren. « Norman Wirth, AfW KI-Verordnung: Der Zeitplan 12. Juli 2024: Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union. 1. August 2024: 20 Tage nach der Ver- öffentlichung trat die Verordnung in Kraft. 2. Februar 2025: Seither müssen Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) angewendet werden. 2. August 2025: Weitere Bestimmungen treten in Kraft, da- runter Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungs- zweck), Kapitel VII (Governance) und Kapitel XII (Sanktionen). 2. August 2026: Ab diesem Datum sind die meisten Bestim- mungen vollständig anzuwenden. 2. August 2027: An diesem Tag treten auch die Einstufungs- vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft, verbunden mit den entsprechenden Pflichten. STEUER & RECHT KI-Verordnung 408 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © MARTIN PETERDAM | AFW

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