FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
Arbeits papier In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rote Bundes- regierung einiges vorgenommen, was auch für Anlageberater und Versicherungsvermittler von hoher Relevanz ist. Ein Überblick. Z ehn Wochen hat es gedauert, dann war die fünfte schwarz-rote Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik besiegelt. Am 6. Mai unterzeichneten die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD in Berlin ihren 144 Seiten starken Koalitions- vertrag, der den Titel „Verantwortung für Deutschland“ trägt. Die neue Koalition wolle die Bundesrepublik mit Reformen und Investitionen voranbringen, sagte der CDU-Chef und zu diesem Zeitpunkt designierte Bundeskanzler Friedrich Merz vor der Unterzeichnung. „Ich bin sehr zu- versichtlich, dass es uns gelingt, ab morgen unser Land kraftvoll, planvoll, vertrauens- würdig zu regieren“, erklärte er. Ob aus Merz’ Zuversicht Realität wird, wird sich erst in den kommenden Mona- ten und Jahren zeigen. Klar ist aber bereits jetzt: Finanz- und Versicherungsvermittler können ganz ruhig durchatmen. Denn der neue Koalitionsvertrag sieht de nitiv kein Provisionsverbot vor. Zudem bietet das Re- gelwerk, auf das sich CDU/CSU und SPD verständigt haben, auch einige Chancen für Berater. So soll 2026 etwa eine „Früh- start-Rente“ eingeführt werden, die Finanz- pro s ihren Kunden nahebringen können. Auch in der staatlich geförderten priva- ten Altersvorsorge soll es vorangehen. Und da die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legis- laturperiode sinken soll, könnte so man- cher Bundesbürger etwas mehr Geld übrig haben, das nach Anlagemöglichkeiten sucht. Nicht zuletzt soll auch der Woh- nungsbau gefördert werden. Klarheit auf Seite 52 Auf Seite 52 des Koalitionsvertrags steht es schwarz auf weiß: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten.“„Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Finanzauf- sicht Ba n künftig mehr Kontrollbefugnis- se bekommt“, sagt ChristianWaigel, Partner der Münchner Kanzlei Waigel Rechts- anwälte. Genau dies behält sich die neue Regierung mit folgendem Satz vor: „Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Ba n) derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanz- beratung zu verhindern.“ „Es ist aber nicht mehr die Rede davon, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung unter die Aufsicht der Ba n zu stellen“, erklärt Waigel. Dieses Vorhaben hatten SPD und Union in der vorletzten Legislaturperiode sehr konkret verfolgt, bis es schließlich an Bedenken aus den Reihen der CDU schei- terte. „Da sich dazu im neuen Koalitions- vertrag nichts ndet, dürften 34f-Vermittler aus dem Schneider sein“, so Waigel. In der Branche kommt die Absage eines Provisionsverbots gut an. „Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle aner- kannt werden“, be ndet Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienst- leistung AfW. „Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt“, mahnt er. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskau eute (BVK) zählt das klare Bekenntnis zum Neben- einander von Provisions- und Honorarbe- ratung zu den besonders positiven Verein- barungen des neuen Koalitionsvertrags. Bei der Unterzeichnungszeremonie (vorne v. l. n. r.): Die Parteichefs Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) stellen den Koalitionsvertrag mit Mitgliedern des neuen Kabinetts vor. STEUER & RECHT Koalitionsvertrag 410 fondsprofessionell.de 2/2025 FOTO: © KRISZTIAN BOCSI | BLOOMBERG
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