FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2025
groß, dass sie jeden potenziellen Nutzen übersteigen.“ Die Erkenntnis, dass die Neuregelung unerwünschte Folgen nach sich zog, ver- breitete sich schließlich auch unter den Aufsehern. Schon wenige Jahre nach der Umsetzung von Mi d II zeichnete sich sowohl in Großbritannien wie auch in der EU ein Umdenken ab. Das Vereinigte Kö- nigreich, das vor dem Brexit das Unbund- ling maßgeblich vorangetrieben hat, er- laubt seit 2024 wieder Paketangebote aus Research und Handelsaufträgen. Wichtiges Signal Die ESMA wiederum hat eine Konsulta- tion zur Änderung der EU-weiten Regeln zum Research gestartet und Ende April 2025 einen Abschlussbericht vorgelegt. Auch hier weisen die Signale in die Rich- tung, dass Analysen wieder mit Handels- aufträgen verrechnet werden dürfen. „Wir halten es für ein wichtiges Signal für alle Kapitalmarktteilnehmer, dass die ESMA eine vom Markt als kritisch eingestufte Regulierung wieder zurücknehmen möch- te“, kommentiert DVFA-Vorstand Müller den Schritt. „Eben weil die Rücknahme einer Regulierung selten ist, befürworten wir diesen Schritt ausdrücklich.“ An den Details der Rückkehr wird noch gefeilt. Europas Branchenverbände drängen etwa darauf, dass die Aufseher nicht zu de- taillierte Vorgaben erstellen, unter welchen Bedingungen Research und Handelsaufträ- ge zu Paketen geschnürt werden dürfen. Daneben loteten die europäischen Auf- seher aus, wie Marktteilnehmer und Ver- bände dazu stehen, wenn Emittenten von Wertpapieren Studien bezahlen. Wenn etwa Unternehmen beim Börsengang Ana- lysen über ihre Aktie nanzieren, könnte der europäische Kapitalmarkt belebt und die Researchabdeckung ausgeweitet wer- den, so das Kalkül. Die ESMA schlug vor, hier einen einheitlichen Verhaltenskodex zu scha en. Dabei orientiert sie sich am Vorbild eines französischen Kodex, der P ichten zur Transparenz und zum Um- gang mit Interessenkon ikten regelt, aber auch standardisierte Vertragselemente und Vergütungsstrukturen vorgibt. Riss durch Europa Hier zeichnet sich ein Riss ab. Während französische Branchenverbände und einige aus anderen Ländern den ESMA-Vorschlag gutheißen, stellt sich die deutsche Finanz- lobby dagegen. Die bisherigen Vorgaben dazu, insbesondere auf nationaler Ebene, seien vollkommen ausreichend, argumen- tieren die deutschen Vertreter, darunter der Fondsverband BVI. Zudem betont die deutsche Seite die Vertragsfreiheit zwischen Emittenten und Researchanbietern. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) begrüßt prinzipiell zwar den ESMA-Vor- schlag, plädiert aber auch für größtmög- liche Flexibilität, gerade bei Finanzmarkt- research zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Bei der Kernfrage herrscht immerhin Einigkeit: Die Abdeckung von Research soll wieder ausgeweitet werden, damit die Kapitalmärkte auch bei Nebenwerten möglichst reibungslos funktionieren. SEBASTIAN ERTINGER FP » Eben weil die Rücknah- me einer Regulierung selten ist, befürworten wir diesen Schritt ausdrücklich. « Thorsten Müller, DVFA Researchkosten: Geschichte einer Entflechtung Neuregelung: Mit der Einführung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II 2018 kam es bei den Ausgaben für Aktien-, Anleihen- und volkswirt- schaftliche Studien externer Anbieter zu einer Umwälzung. Mit den neuen Vorgaben beendeten die Regulierer die bisherige Praxis, wonach die Kosten für solche Analysen auch durch Handels- gebühren abgedeckt waren, die Investment- banken und Broker den Fondsanbietern in Rech- nung stellten. Diese Posten müssen seither getrennt abgerechnet und bezahlt werden. Zwei Optionen: Asset Manager können die Kosten nunmehr entweder auf die Fondsvermögen verteilen und damit an ihre Kunden weiterreichen oder aber selbst übernehmen. Der Groß- teil der Branche entschied sich seiner- zeit für die zweite Lösung, lastete die Researchkosten also nicht den Anlegern an. Folgen: In der Finanzbranche schürte die Regelung Unmut. Mehrere Branchenverbände be- klagten, dass Quantität und Qualität des Research nachgelassen hätten. So wür- den insbesondere Nebenwerte seltener durch Analysen abgedeckt. Die Preise für Research seien zudem sehr intrans- parent. Mehrere Studien zeigten, dass die Kosten für die Studien – je nach Abnehmer – enorm unterschiedlich ausfallen können. In der Folge gab es Forderungen, die Re- gulierung zurückzudrehen und Researchausgaben wieder mit Handelsaufträgen bündeln zu dürfen. fondsprofessionell.de 2/2025 415 FOTO: © DVFA E.V.
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