FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025
Ver schlimm bessert Ratingagenturen beobachten einige kritische Neuerungen auf der Leistungsseite von Berufsunfähigkeitspolicen. Was sie konkret bemängeln – und wie Makler ihre Kunden unterstützen können. D ie Versicherer haben jahrelang den Wettbewerb um die besten Bedin- gungen in der Berufsunfähigkeitsversi- cherung (BU), der wichtigsten Police zur Absicherung der Arbeitskraft, angeheizt. Das vergangene Jahr brachte dann einige Entwicklungen auf der Leistungsseite, die für Analysten nicht mehr nachvollziehbar sind. Zwei Beispiele gefällig? Die Versiche- rer HDI und die Bayerische verzichten QXQ DXI GLH NRQNUHWH EHUXijLFKH 9HUZHL- sung imBU-Fall. Damit dürfte es zu mehr und schnelleren BU-Leistungen kommen. Und R+V, Condor sowie die zur Ergo Vorsorge zählende Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung verzichten darauf, vor der BU-Leistung zu prüfen, ob Selbststän- dige ihre Firma durch Umorganisation im BU-Fall am Laufen halten könnten. Diese Aufweichungen der Versicherungsbedin- gungen lösten Kopfschütteln beimAnaly- sehaus Franke und Bornberg (FuB) aus. „Insbesondere der Verzicht auf die kon- krete Verweisung übertritt die Linie zwi- schen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte“, kri- tisiert Michael Franke. Der FuB-Geschäfts- IĞKUHU ljQGHW HV MHGRFK HUIUHXOLFK GDVV andere Versicherer diesen Beispielen bisher nicht gefolgt sind. Allerdings sind auch bei anderen Anbietern zunehmend Tarif- GLȬHUHQ]LHUXQJHQ ]X EHREDFKWHQ 6R SUĞ- fen im BU-Fall des Unternehmers immer mehr Versicherer bei Kleinbetrieben die Umorganisation erst ab zehnMitarbeitern – bisher war das meist schon ab fünf Mit- arbeitern der Fall. Dagegen weiß Franke das vereinfachte Anerkenntnis der BU bei Vorliegen einer Erwerbsminderung zu würdigen. Dabei wird die Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, wenn eine volle Erwerbsmin- derung durch die gesetzliche Rentenver- sicherung festgestellt wurde, was nicht sel- ten der Fall ist. Eine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer entfällt bei immer mehr Gesellschaften. „Dadurch kann die Leistungsprüfung erheblich verkürzt wer- GHQ XQG %HWURȬHQH NĆQQHQ VFKQHOOHU XQG einfacher ihre Leistungen erhalten“, hebt Franke hervor. Leistungen unter der Lupe Apropos Leistungsprüfung: Aktuell genehmigen die Versicherer gut 78 Pro- zent aller Leistungsanträge auf BU-Rente. Wie die im Juni vorgelegte neunte BU- Leistungspraxis-Studie von FuB jedoch zeigt, entscheiden die Versicherer zum ers- ten Mal über weniger als 50 Prozent aller gemeldeten BU-Fälle selbst, wie Franke EHULFKWHW +ÌXljJ NRPPH HV JDU QLFKW ]XU Entscheidung durch den Anbieter, weil Kunden die erforderlichen Nachweise nicht erbringen und damit ihre Mitwir- NXQJVSijLFKWHQ YHUOHW]HQ RGHU LKUHQ 5HQ- tenantrag aktiv zurückziehen. Oft würden Eigentlich klingt es vorteilhaft, wenn Versicherer bei der Bewilligung der BU-Rente auf einige Prüfungen ver- zichten. Doch das könnte zulasten des Kollektivs gehen, befürchten Versicherungsanalysten. » Der auch in der Assekuranz grassierende Fachkräftemangel verhindert kürzere Bearbeitungsdauern. « Philipp Wedekind, Franke und Bornberg 282 fondsprofessionell.de 3/2025 FONDS & VERSICHERUNG Berufsunfähigkeit FOTO: © MAIK MEID | STOCK.ADOBE.COM
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