FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025

Neustart in Sicht Die Regierung will die betriebliche Altersversorgung besser fördern. Ein neues Gesetz war im Entwurf fertig, doch dann brach die Ampel auseinander. Nun gibt es einen weiteren Anlauf. D ie Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutsch- land stagniert. Befragungen des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass erst rund 52 Pro- zent der Arbeitnehmer bAV-Ansprüche besitzen, Stand Ende 2023. „Und eine durchschnittliche Betriebsrente von rund 100 Euro pro Monat ist viel zu niedrig“, sagt Marco Arteaga, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Sprecher des Eberbacher Kreises, in dem auf bAV spezialisierte Juristen organisiert sind. Daher sei eine drastische bAV-Stär- kung zwingend erforderlich, was auch ein stärkeres Engagement der Arbeitge- ber erfordert, besonders bei kleineren Unternehmen und im Mittelstand. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der bAV gehen jedoch an den Bedürfnissen dieses Teils der Wirtschaft vorbei“, kriti- siert Arteaga. Daher fordert der Eberba- cher Kreis schnelle Korrekturen, die den Arbeitgebern als Träger der bAV mehr Kostensicherheit, Rechtssicherheit und Flexibilität bringen sollen und den Arbeit- nehmern eine bessere Übertragbarkeit von Anwartschaften und rentierlichere Betriebsrenten. (U UHQQW GDPLW RȬHQH 7ĞUHQ EHL YLHOHQ Arbeitgebern ein, die mehr Berechenbar- keit und weniger Bürokratie wünschen, um mit einer attraktiven bAV im „War for Talents“ punkten zu können. Auch die Politik ist mit dem Status quo nicht zufrieden: Sie sieht die bAV als unverzicht- bar an – um die Lücken zu schließen, die mit der Absenkung des gesetzlichen Ren- tenniveaus schon 2002 entstanden sind. Schnelles Handeln tut not, doch im ersten Versuch war der Entwurf für ein „Zwei- tes Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG 2.0), das in über 20 Punkten Verbesserun- gen bringen und im Januar 2025 in Kraft treten sollte, durch den Bruch der Ampel- Koalition im vergangenen November auf der Strecke geblieben (siehe FONDS pro- fessionell 3/2024, S. 262). „Kostengünstig und sicher“ 'DPLW GLHVH 9RUDUEHLW QLFKW YHUSXȬW KDW %HDWH 3HWU\ GLH 9RUVWDQGVFKHljQ der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), schon imMai auf der Aba-Jahrestagung gefordert, das BRSG 2.0 mit geringen Anpassungen in einem zweiten Anlauf schnell umzusetzen. Tat- VÌFKOLFK OHJWHQ %0$6 XQG %XQGHVljQDQ]- ministerium schon im Juni einen neuer- lichen Referentenentwurf vor. „Wir wol- len besonders Betriebsrenten auf tarifver- traglicher Basis weiter stärken, denn diese VLQG HȬHNWLY NRVWHQJĞQVWLJ XQG VLFKHUĺ betonte die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werde es so ermöglicht, sich solchen Systemen anzuschließen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesfi- nanzministerium legten imSeptem- ber einen neuerlichen Entwurf für ein Gesetz vor, mit demdie Betriebs- rente gestärkt werden soll. » Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der bAV gehen an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei. « Marco Arteaga, Eberbacher Kreis 288 fondsprofessionell.de 3/2025 FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente FOTO: © MANSONG | STOCK.ADOBE.COM

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