FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025

„Inhaltlich stimmt der neue Referen- tenentwurf in weiten Teilen mit dem alten Regierungsentwurf überein“, sagt Aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen bereits bestehenden Sozialpartner- modellen (SPM) leichter beitreten können. Zudem soll die Einkommensgrenze für den Förderbetrag bei Geringverdienern angehoben und dynamisiert werden, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhö- hungen aus der Förderung herausfallen. Unterm Strich sollen sowohl die Ver- breitung als auch die Renditechancen der bAV zunehmen. Im Fokus stehen kapital- marktorientierte Zusagen. Dabei spielt die reine Beitragszusage (rBZ) eine zen- trale Rolle. Eine Neuerung: Eine mangel- hafte Beteiligung der Tarifpartner führt künftig nicht zur Unwirksamkeit der U%= ZHQQ VLH SHU ŸȬQXQJV 7DULIYHUWUDJ an ein bestehendes SPM andocken. Es bleibt aber dabei, dass SPM ausschließlich tarifvertraglich vereinbart werden dürfen. Betriebsvereinbarungen oder Vereinba- rungen zwischen anderen Verbänden und ihren Mitgliedsunternehmen reichen demnach nicht aus. „Das SPM muss für alle Unternehmen möglich sein, auch wenn sie nicht tarif- gebunden sind oder wenn ein für ihre Branche und ihre Region geltender Flächentarif- vertrag nicht existiert“, fordert dagegen Anwalt Arteaga, der als Mitautor des maßgeblichen BMAS-Gutachtens 2016 als einer der Väter des SPM gilt. Verspätung Das Opting-out-Modell, also die automatische Einbezie- hung jedes Mitarbeiters in die Entgeltumwandlung, sofern er nicht ausdrücklich wider- spricht, soll mit dem BRSG 2.0 erleichtert werden. Bislang ist es nur auf tarifvertraglicher Grundlage imRahmen von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen möglich. Dieser Tarifvorbehalt soll nun entfallen, aller- dings nur für Entgeltansprüche, die nicht schon in einem Tarifvertrag geregelt sind, und nur dann, wenn der Arbeitge- ber 20 Prozent des umgewandelten Ent- gelts Zuschuss zahlt statt der bei Entgelt- umwandlung gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent. Mit dem BRSG 2.0 soll nun auch die Einkommensgrenze für die Geringver- dienerförderung, aktuell auf 2.575 Euro Bruttoeinkommen begrenzt, durch die Kopplung an die Beitragsbemessungs- grenze (BBG) der Rentenversicherung dynamisiert werden. Die monatliche Ein- kommensgrenze soll demnach bei drei Prozent der jährlichen BBG liegen. Aller- dings dürfte diese Regelung durch die Ver- schiebung des Gesetzgebungsverfahrens nun erst zum 1. Januar 2027 kommen, also mit zwei Jahren Verspätung. Fachleute zeigen sich vom Referenten- entwurf eher ernüchtert. Der Bundesver- EDQG 'HXWVFKHU 9HUVLFKHUXQJVNDXijHXWH (BVK) kritisiert, dass das SPM gestärkt werden soll, mit dem die bAV allein zwi- schen den Sozialpartnern ausgehandelt wird. „Der SPM-Ausbau darf nicht zulas- ten individueller Lösungen gehen“, for- dert BVK-Präsident Michael H. Heinz. In der Regel hätten weder Gewerkschaften noch Arbeitgeber eine Expertise, wenn es um die Absicherung fürs Alter geht. Wie man von SPM-Anbietern hört, sind für die Tarife zudem nur mini- male Abschlusskosten vorgese- hen. Da können Makler wohl nur durch eine individuelle Beratung von Arbeitnehmern außerhalb von Tarifverträgen zum Zuge kommen. Und die müsste wie bisher auch der Arbeitgeber bezahlen. Ohne Beratung? Judith Kerschbaumer, Leite- rin des Bereichs Sozialpolitik in der Verdi-Bundesverwal- tung, verteidigt das Konzept. Sie ist alternierende Vorsit- zende der Sozialpartnerbei- räte beim Energie- und beim fondsprofessionell.de 3/2025 289 FOTO: © VERDI Klarer Favorit Verbreitung der Zusagearten in der bAV Die wenigsten Unternehmen versprechen ihren Beschäftigten in der bAV noch eine Betriebsrente in bestimmter Höhe. *Mehrfachnennungenmöglich|Quelle:Lurse2024 0% 20% 40% 60% 80% 100% Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Beitragsorientierte Leistungszusage Anteil der Unternehmen* 10 % 3 % 98 % » Die automatische Einbeziehung aller Tarifbeschäftigten macht einen Vertrieb entbehrlich. « Judith Kerschbaumer, Verdi

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