FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025

meldeten zurück, dass sie solche Koopera- tionen eingehen. Auf weitere Nachfragen der Redaktion meldeten sich sechs wei- tere Vermögensverwalter, darunter fünf, die zum Konzern eines Maklerdienstleis- ters gehören, namentlich NFS Hambur- ger Vermögen, BfV Bank für Vermögen, Reuss Private Bank, DFP Deutsche Finanz Portfolioverwaltung und Wealthkonzept. Ein Vermögensverwalter, der nament- lich nicht genannt werde möchte, begrün- det sein fehlendes Policenangebot so: „Ver- sicherungslösungen gehen in der Regel mit geringerer Flexibilität für Kunden einher. Ein Depotübertrag, ein Wechsel der Anlagestrategie oder ein Anbieter- ZHFKVHO VLQG KÌXljJ QXU PLW 9HU]ĆJHUXQJ bürokratischem Aufwand oder gar nicht möglich. Gerade in dynamischen Markt- phasen kann das zu Nachteilen für unsere Kunden führen.“ Außerdem bemängelt er die Intransparenz bei den Kosten für den Versicherungsmantel. Diese Punkte wurden übrigens auch von den Gesellschaften, die solche Lösun- gen anbieten, als Grund dafür genannt, dass nur ein kleiner Prozentsatz ihrer Kunden sich dafür entscheidet – abge- sehen davon, dass viele Anleger noch nie von dieser Option gehört haben: „Es kommt sehr selten vor, dass die Kunden proaktiv eine solche Lösung wünschen. Die Möglichkeit ist den meisten Kun- den nicht bekannt. Es geht nicht ohne die gezielte Ansprache der Kunden“, sagt etwa Thomas Bächer, Vorstand der Maiestas Vermögensverwaltung. Hinzu kommt, dass Kunden idealerweise min- destes 500.000 Euro an freier Liquidi- tät haben sollten, sodass Lebenspolicen, deren Anlagemanagement externe Ver- mögensverwalter übernehmen, nur eine Marktnische sind. Ausländische Versicherer Die befragten Vermögensverwalter arbeiten fast nur mit Versicherern aus Luxemburg, Liechtenstein oder Irland zusammen. Namentlich genannt wurden die Baloise Luxembourg, LV 1871 Private Assurance in Liechtenstein, Swisspartners, Utmost, Liechtenstein Life, Octium Life, Vienna Life und Youplus. „Diese Gesell- schaften nutzen, anders als andere, die erweiterten Kapitalanlagemöglichkeiten der europäischen Regulierung bei ihrem Angebot von anlagegebundenen Lebens- versicherungsverträgen“, erklärt Hetzer. Mehreren Experten zufolge könnten deutsche Versicherer diese europäischen Regeln auch anwenden, tun dies aber nicht. Sie fokussieren sich lieber auf das margenstärkere Massengeschäft mit standardisierten Fondspolicen. Eine Aus- nahme ist die in Deutschland ansässige My Life, mit der einige der befragten Ver- mögensverwalter bereits kooperieren oder eine Zusammenarbeit erwägen – dazu unten mehr. Konkret ermöglichen die Nachbarlän- der die Anbindung externer Vermögens- verwalter und eine individuellere Ausge- staltung der Policen. Das fängt bei den erbrechtlichen Regelungen oder der Ver- fügungen für die Vermögensübertragung an. Wichtiger sind die Rahmenbedingun- gen für die Kapitalanlage: „In Luxemburg und Liechtenstein können Versicherer VRJHQDQQWH LQWHUQH )RQGV DXijHJHQ ł HQW- weder als Fonds dédié für einzelne Kun- den mit entsprechendem Volumen oder als Fonds collectif, an demmehrere Anle- ger mit derselben Strategie partizipieren können. Diese Fonds können von einem beaufsichtigten Vermögensverwalter indi- viduell gemanagt werden. Es kann eine Standardstrategie gewählt werden, der Vermögensverwalter kann aber auch eine eigene Strategie anbieten“, erklärt Philip Morgen, Geschäftsführer der Morgen Invest aus Oberursel. Damit ist in diesen Ländern die Errich- tung von einzeln zuweisbaren Depots möglich, die von Depotbanken geführt werden – auch wenn die Assets dem Sicherungsvermögen des Versicherers gehören. Die Individualisierung hat zwar einen Preis, die Versicherer verlangen eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro, lieber noch 250.000 Euro und mehr. Das ist aber kein Problem, die deutschen Ver- mögensverwalter betreuen ohnehin vor allem wohlhabende Kunden. BMF-Schreiben Die Vorschriften in den genannten Ländern beschränken die zugelassenen ,QYHVWPHQWV IHUQHU QLFKW SHU VH DXI ĆȬHQW- lich zugelassene Investmentfonds, wie es bei den meisten deutschen Versicherungs- gesellschaften üblich ist. Die Vermögens- verwalter können auch in Einzelwerte wie Aktien oder Anleihen investieren. Wichtig ist, stets die Vorschriften aus dem Schrei- EHQ GHV %XQGHVljQDQ]PLQLVWHULXPV %0) vom 1. Oktober 2009 einzuhalten. Dort präzisiert das BMF, welche Eigenschaften eine kapitalbildende Lebensversicherung aufweisen muss, damit sie nicht als ein „vermögensverwaltender Versicherungs- vertrag“ eingestuft wird, für den nach fondsprofessionell.de 3/2025 323 FOTO: © DANNI STEFFEK | WUNDERBILD I MORGEN INVEST » In Luxemburg und Liechtenstein können Versicherer sogenannte interne Fonds auflegen. « Philip Morgen, Morgen Invest

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