FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025

Überraschung in Brüssel Die Green Claims Directive sollte umweltbezogene Produktwer- bung strenger regeln, doch die EU-Kommission hat sie ausgesetzt. Andere wichtige Regulierungsprojekte sind derzeit im Trilog. D er Paukenschlag in Brüssel ertönte Mitte Juni: Die Europäische Kom- mission verkündete, sie ziehe ihren Vor- schlag für die geplante Richtlinie gegen irreführende Nachhaltigkeitsetikettie- rung, die „Green Claims Directive“, zurück. Die Ankündigung erfolgte nur wenige Stunden vor der geplanten ljQDOHQ 7ULORJYHUKDQGOXQJ ]ZL- schen der Kommission, dem Europäischen Parla- ment und dem Rat. Am 30. Juni dann GHU QÌFKVWH 87XUQ Die Kommission ließ ver- lauten, sie habe die Rücknahme des Entwurfs für die Green Claims Directive nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass es keine Einigung darü- ber geben sollte, Kleinstunternehmen von den Regelungen auszunehmen. Aufgege- ben habe sie das Regelwerk jedoch noch nicht. Seither ist der Richtlinienvorschlag GH IDFWR DXVJHVHW]W 'LH 7ULORJYHUKDQGOXQ- gen ruhen; ob und wann sie wieder auf- genommen werden, steht in den Sternen. Mit der Green Claims Directive ver- folgte die Kommission das Ziel, den Ver- braucherschutz und einen fairen Wettbe- werb in der Europäischen Union (EU) zu stärken. Dafür wollte sie Unternehmen GD]X YHUSijLFKWHQ LKUH 8PZHOWYHUVSUH- chen durch wissenschaftliche Nachweise und unabhängige Prüfungen zu belegen. Genau das hätte auch für Kapitalverwal- tungsgesellschaften (KVGen) und ihre Fonds gelten sollen. Doch auch wenn die Zukunft der Richtlinie nun ungewiss ist, dürfen Asset Manager ihre Produkte keineswegs leichtfertig mit Aussagen wie „klimaneu- tral“ oder „umweltfreundlich“ bewerben, sofern sich diese nicht klar belegen lassen. 'DIĞU VRUJHQ QHEHQ GHU 2ȬHQOHJXQJVYHU- ordnung nationale Gesetze der EU-Mit- gliedsstaaten. In diese war bis Ende Sep- tember zudem eine weitere EU-Richtlinie zu überführen, die Empowering-Consu- mers-Richtlinie (EmpCo). Das Regelwerk verschärft die nationalen Vorschriften. Kurzerhand kaltgestellt „Die Europäische Kommission hat das Gesetzgebungsverfahren zur Green Claims Directive Ende Juni ausgesetzt, unter anderem nachdem die Europäische Volkspartei als stärkste Fraktion im Euro- päischen Parlament die Rücknahme der Richtlinie gefordert hatte“, erklärt Daniel Pehle, Salary Part- ner der globalen Wirtschaftsprü- fungs- und Bera- tungsgesellschaft Mazars in Mün- chen. Ursprünglich sollte das Regel- werk Ende Juni im Amtsblatt der EU YHUĆȬHQWOLFKW ZHU- den. „Solange es kei- QHQ Rȯ]LHOOHQ =HLWSODQ IĞU HLQH :LHGHU- belebung der Richtlinie gibt, liegt sie auf Eis“, erläutert Pehle. Nach der Green Claims Directive soll- ten umweltbezogene Aussagen nur noch dann zulässig sein, wenn sie erstens nach- weisbar und zweitens für das jeweilige Unternehmen oder Produkt erheblich sind. Der Hersteller eines Produkts hätte Klimaneutral, umweltfreundlich, echt ökologisch: Mit solchen Aussagen dürfen Produkthersteller und auch Fondsanbieter nicht werben, ohne dass sie ihre Umweltversprechen stichhaltig belegen können. 430 fondsprofessionell.de 3/2025 STEUER & RECHT Regulierungsvorhaben FOTO: © VRD | STOCK.ADOBE.COM

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