FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2025
STIFTUNG WARENTEST Verbraucherschutz gegen Fondskosten Die StiftungWarentest gibt Anlegern Tipps, wie sie ihrer Meinung nach „eventuell zuUnrecht“ entnommene Kostenpauschalen von Fonds bei den Anbietern einfordern können. „Aktuell erstatten die beiden großen FondsgesellschaftenDWS Investment GmbH und Allianz Global Investors GmbH einen Teil der Fondskosten, sobald die Sache bei Gericht liegt, berichtet Anlegeranwalt Jens Graf“, meldet die Stiftung auf ihrer Internetseite „Test.de“. Dadurch ergehe zwar kein Urteil, auf das andere Anleger sich berufen könnten. „Das muss andere Anleger aber nicht davon abhalten, selbst eine Rückerstattung von unberechtigten Fondskosten zu fordern“, heißt es in dem Beitrag. Die Stiftung ver- weist auf ein Urteil des Bundesgerichts- hofs (BGH) aus dem Oktober 2023 (Az. III ZR 216/22), über das FONDS professi- onell als erstes Mediumausführlich berich- tet hat. Der BGH sah die Kostenpauschale eines DWS-Fonds als „intransparent“ und daher „unwirksam“ an. Zahlreiche andere Publikumsfonds hatten ähnliche Klauseln verwendet. Der Jurist Graf erreichte dar- aufhin, dass die DWS für mehrere Fonds Gebühren erstattete, in einem Fall folgte auch Allianz Global Investors. Beide Asset Manager betonten, die Ansprüche des Klä- gers nicht anzuerkennen. FP Urteilsticker § Verjährungsfrist | BGH | Urteil vom 3.6.2025 | Az. XI ZR 45/24 Bankkunden können unzulässige Konto- gebühren nur bis zu drei Jahre nach Erhebung zurückfordern – auchwenn sie auf der unzu- lässigen „Zustimmungsfiktion“ basieren. Die Frist beginnt mit demSchluss des Jahres, in demder konkrete Anspruch entstanden ist. § Negativzinsen | OLG Frankfurt | Urteil v. 13.6.2025 | Az. 3 U 286/22 Hat eine Bank unwirksame AGBs verwendet, hier konkret zu Negativzinsen, ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Da kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren. § AGB | OLG Frankfurt | Urteil vom 23.7.2025 | Az. 17 U 188/23 Eine Klausel in AGBs einer Bausparkasse, nach der ein Kunde Änderungen zustimmt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist wirksam, wenn sie sich ausschließlich auf Änderungen bezieht, durch die der Vertragszweck gleich bleibt. Sitz der StiftungWarentest in Berlin: Die Verbraucher- schützer bieten Anlegern auf ihrer Website „Test.de“ eine Anleitung, wie sie Fondsgebühren zurückfordern können. Online weiterlesen: QR-Code scannen oder fponline.de/BGH325 eingeben. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 48 fondsprofessionell.de 3/2025 GROSSES FOTO: © TOBIAS ARHELGER | ADOBE.STOCK.COM /// (UNTEN V. L. N. R.): © WILLIS TOWERS WATSON INVESTMENTS, JOHANNES HAAS I MONEGA, MARCO BUEHL PHOTOGRAPHY I HONORARKONZEPTGMBH, WM-GRUPPE, AMPEGA Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Generali Investments hat Matthias Paetzel zum Head of Sales für Deutsch- land und Österreich beru- fen. Er wechselte von der BeratungsgesellschaftWil- lis Towers Watson Invest- ments. Die Service-KVG Monega hat Christiane Breuer in die Geschäftsführung be- fördert. Breuer leitet für das Unternehmen bereits seit mehr als acht Jahren den Bereich Recht, Compliance und Geldwäsche. Die zur Ideal-Versiche- rungsgruppe gehörende Honorarkonzept hat mit Andreas Müller einen neuen Geschäftsführer. Er war bisher Geschäftsführer der Schwestergesellschaft Myservicekonzept. Ampega hat Till Arens als neuen Sales Manager für das Wholesale-Team ge- holt. Er wechselte vomVer- mögensverwalter EB-SIM, wo er seit Oktober 2023 als Sales Manager im Whole- sale-Bereich arbeitete. Joachim Lauterbach ist seit Juli neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der WM-Gruppe . Bisher hat er den Beirat des Unterneh- mens geleitet, davor war er unter anderem bei Reuters, Thomson, VWD und ICE.
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