FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025
schließlich gegen Provisionen und Courta- gen vermittelt, und zwar erfolgreich. Wer aber für den Kunden intransparent mit einem Versicherer Courtagen aushandelt, ist nicht „neutral“. Das erwartet der Kunde auch nicht. Die Makler sollten sich freuen, dass ihr Geschäftsmodell nach jetzigem Stand erhalten bleibt. Die EU-Kommis- sion hat schon 2012 beim Entwurf einer neuen Vermittlerrichtlinie, der heutigen IDD, und jetzt bei der Kleinanlegerstra- tegie versucht, Provisionsverbote durch- zusetzen. Damit hat sie sich nicht durch- gesetzt. Aktuell hört man, dass in den Trilog-Verhandlungen grundsätzlich über GDV $XVPDĕ DQ (LQJULȬHQ LQ GLH .DONXOD- tion von Lebensversicherungen und damit auch der Vertriebskosten gestritten wird. AuchinDeutschlandgibtesGegenwind:Ver- braucherschützer zweifeln die Unabhän- gigkeit von Versicherungsmaklern zuneh- mend vor Gerichten an, zumTeilmit Erfolg. ZuRecht? Es rächt sich, dass wir in unseren Gesetzen ZHQLJ VROLGH 'HljQLWLRQVDUEHLW OHLVWHQ 7DW- sache ist: Kein Versicherungsmakler kann gestützt auf die Gewerbeordnung und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) behaupten, „unabhängig“ zu sein. Das VVG sagt in Paragraf 59 Absatz 3 ledig- lich, man sei als Versicherungsmakler nicht „von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut“, eine Versicherung zu vermitteln oder abzuschließen. Da steht nicht: „Der Ver- sicherungsmakler ist unabhängig.“ Wenn man das trotzdem behauptet, sollte man sich fragen, wie man diese Unabhängig- keit beweisen kann. Es gibt zudem Fälle, die von Verbraucherzentralen gerichtlich angegangen wurden, in denen Tätigkei- ten als Versicherungsmakler und Versiche- rungsberater vermischt worden sein sol- len. Ich halte nicht alle Urteile für richtig. WassolltenMaklergegendieAbmahnwelle vonVerbraucherschützern tun? Ich würde werbliche Behauptungen einer Unabhängigkeit vermeiden, wenn ich nicht ganz sicher bin, das auch im Hin- blick auf meine Vergütung zu sein. Stel- len Sie sich einmal vor, Ihr Steuerberater würde vom Finanzamt bezahlt werden. Würden Sie ihn dann als „unabhängig“ HPSljQGHQ" *HQDXVR KDEH LFK 9HUVWÌQG- nis für diejenigen, die einen Courtage- Makler als nicht unabhängig von den Versicherern ansehen. Das ist keine Aus- sage über die Qualität des Maklers. Es ist nur eine Feststellung, dass die Objektivi- tät des Rates dieses Maklers hinterfragbar ist. Trotzdem kann ein Courtage-Makler einen guten und ein Honorar-Makler einen schlechten Rat geben. Das hängt nicht allein von der Vergütung ab. Regulierungsversuche gibt es immer wie- der auch von der Aufsichtsbehörde Bafin, zuletzt bei Nettopolicen wegen Intranspa- renzbei derVergütung.HabenNettopolicen nocheineZukunft? 'LH %DljQ VDJW HWZDV VHKU :LFKWLJHV (V darf den Lebensversicherern nicht egal sein, zu welchen Konditionen ihre Netto- policen vertrieben werden. Denn die Honorar- oder Kostenfreistellungsverein- barungen belasten aus Sicht des Kunden » Die Honorar- oder Kosten- ausgleichsvereinbarung sollte den Kunden nicht schlechter- stellen als eine Brutto- police, denn sonst wäre ja die Bruttopolice besser. « Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund fondsprofessionell.de 4/2025 249 FOTO: © LEON KÜGELER FÜR FONDS PROFESSIONELL
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