FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025

die Gesamtrendite genauso wie einkalku- lierte Provisionen. Ich führe zusammen mit meinem Doktorvater Heinrich Schradin alle fünf Jahre eine Umfrage zum Thema Nettopolicen durch, deren Ergebnisse auf der Website der Uni Köln nachzulesen sind. Dabei hat uns immer gewundert, dass die meisten Versicherer NHLQHQ (LQijXVV GDUDXI QHKPHQ ZDV GHU Vertrieb mit den Nettopolicenmacht. Der Versicherer kann frei entscheiden, wem er seine Nettopolicen zur Vermittlung über- lässt und zu welchen Bedingungen. Was sollten die Versicherer Ihrer Ansicht nachändern? Sie könnten Vereinbarungen entweder direkt mit dem Vermittler oder mit Dienstleistern und Factoringgesellschaf- WHQ WUHȬHQ PLW GHP ,QKDOW GDVV GLH 1HWWR- policen nur zu bestimmten Maximalkon- ditionen vertrieben werden dürfen. Die %DljQ ZHLVW LQ GLHVHP =XVDPPHQKDQJ darauf hin, dass dieselben Versicherer in anderen Vertriebswegen Maximalkondi- tionen durchsetzen. Allerdings sagt sie nicht, dass der Gesetzgeber bisher einen blinden Fleck hat und nur die Provisionen reguliert – Stichwort Paragraf 48a Versi- cherungsaufsichtsgesetz (VAG) –, aber bei Honoraren und Kostenausgleichsvereinba- rungen wegsieht. Eine Honorarordnung gibt es bis heute nicht. Was sollten Makler, die Nettopolicen ver- mittelnwollen, unbedingt beachten, umdie Kritikzuentkräften? Es gibt eine einfache Regel: Die Honorar- oder Kostenausgleichsvereinbarung sollte den Kunden nicht schlechterstellen als eine Bruttopolice, denn sonst wäre ja die Bruttopolice besser. Das bezieht sich zum einen auf die Höhe der Vergütung und zum anderen auf die Stornohaftung. Aus Gerichtsverfahren und über Insiderinfor- mationen kenne ich Vergütungsforderun- gen im Bereich von 70 bis 80 Promille. Das ist unanständig, wenn gleichzeitig GLH =LOOPHUKĆFKVWJUHQ]H EHL GHU %UXWWR- police 25 Promille beträgt und die Ver- sicherungsaufsicht früher eine absolute Obergrenze von 40 Promille angeordnet KDWWH 'DV PXVVWH GLH %DljQ ]ZDU zurücknehmen, was aber nicht heißt, dass plötzlich eine doppelt so hohe Vergütung in Ordnung ist. Und ich erinnere mich an Werbeunterlagen von Maklermessen, in denen die Nettopolice als Umgehung der gesetzlichen Stornohaftung angepriesen wurde. Das hat mit Kundennutzen jeden- falls nichts mehr zu tun. Dann doch lieber Bruttopolicen. Warum verwendet die Branche eigentlich so viel Energie auf die Erhaltung der Provi- sionsberatung? Oder anders gefragt: Was spricht gegen Honorarmodelle, die voll- ständig transparent sind und den Kunden nachvollziehbarenMehrwert bieten? Fragen wir mal umgekehrt: Warum fruch- ten mittlerweile bald 20 Jahre gesetzgebe- rischer Bemühungen nicht, die Honorar- beratung zu stärken? Das Angebot ist da, DEHU GLH 1DFKIUDJH IHKOW 2ȬHQNXQGLJ schätzen es die Kunden, erstens Lösungen ł DOVR $EVFKOĞVVH ł ]X EHNRPPHQ =ZHL- tens wollen sie Komplettpreise. Das ist für sie transparenter als ein Nebeneinander von Nettotarifprämien plus einmaligen, laufenden oder im Schadenfall anlassbe- zogenen Honoraren. Zu den Kernaussagen Ihrer Studie „Wert unabhängigerVersicherungsberatung“zählt, dass ein Provisionsverbot die Bereitschaft der Kunden zu freiwilliger Altersvorsorge untergrabenkann.Warum? :LU KDEHQ HLQHQ LQWHUHVVDQWHQ (ȬHNW JHVH- hen, den wir so ausgeprägt nicht erwartet hätten. Hatten die Kunden eine Wahl zwischen einem ansonsten gleichwertigen Brutto- und einemNettotarif, entschieden sie sich zu 73 Prozent für einen der bei- den. Gab es nur den Bruttotarif, waren es lediglich 31 Prozent. Spannend: Die Kun- den mit Wahlmöglichkeit wählten selbst dann noch mehrheitlich den Bruttotarif, » Es darf den Lebensver- sicherern nicht egal sein, zu welchen Konditionen ihre Nettopolicen ver- trieben werden. « Matthias Beenken, FH Dortmund FONDS & VERSICHERUNG Matthias Beenken | Fachhochschule Dortmund 250 fondsprofessionell.de 4/2025 FOTO: © LEON KÜGELER FÜR FONDS PROFESSIONELL

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