FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025
talgesellschaften die gesetzlichen Ver- treter. Weitere Informationen, etwa zur Größe des Betriebs oder zur Zugehörig- keit zu einer Unternehmensgruppe oder einem Vertrieb, werden nicht gegeben. „Man kann nur vermuten, wer sich genau hinter den knapp 46.900 Versicherungs- maklerbetrieben oder den 41.200 Gesell- schaften verbirgt, die Fonds vermitteln“, stellt Perschke klar. Verzerrte Angaben Problematisch für die Nutzung des Registers zu Analysezwecken ist bereits, dass dessen Systematik zu Verzerrungen der quantitativen Angaben führt. Kapital- gesellschaften, egal ob sie eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34d, 34f oder 34i haben, werden in der Statistik wie natürliche Personen nur einmal erfasst. Ihre gesetz- lichen Vertreter werden zwar genannt, GHUHQ =DKO ijLHĕW DEHU QLFKW LQ GLH 6WDWLV- tik ein. Bei Personengesellschaften zählen dagegen in der Statistik alle Erlaubnisinha- ber. Personengesellschaften selbst tauchen dort nicht auf, da sie gewerberechtlich nicht anerkannt sind. Das führt etwa bei HLQHU RȬHQHQ +DQGHOVJHVHOOVFKDIW 2+* mit drei Inhabern zu drei Nennungen in der Statistik, bei einer Kapitalgesellschaft, für die genauso viele gesetzli- che Vertreter in der Beratung tätig sind, aber nur zu einer. Übrigens: Beratend tätige Mit- arbeiter aller Gesellschaften lässt die Statistik unberück- sichtigt. Doch das ist keines- falls die einzige Unschärfe. Es kann sein, dass ein Makler HLQH *PE+ IĞKUW XQG GD]X noch eine Einzelerlaubnis hat – und so doppelt im Register gezählt wird. Schwierig wird es auch, wenn eine Gesellschaft meh- UHUH 7RFKWHUljUPHQ KDW GHUHQ Berater für mehrere dieser Unternehmen tätig sind; es handelt sich faktisch also um einen Betrieb. Das ist etwa der Fall bei einem großen deutschen Finanzanlagenvermitt- ler: Er taucht im Register der 34f-Ver- mittler insgesamt vier Mal unter verschie- GHQHQ )LUPHQQDPHQ DXI ł XQG ijLHĕW dementsprechend auch vier Mal in die Statistik ein. Ein Überblick über den Versicherungs- vermittlermarkt wird ferner durch einen anderen Umstand erschwert: „Es kommt vor, dass ein Gewerbetreibender sowohl als Versicherungsmakler als auch als Ver- sicherungsvertreter, also in verschiedenen selbstständigen Rechtsformen, tätig ist. 'DQQ ijLHĕW VRZRKO GLH QDWĞUOLFKH DOV DXFK die juristische Person, in der der Gewer- betreibende tätig ist, in die Statistik ein“, erklärt Mona Moraht, Referatsleiterin *HZHUEHUHFKW EHL GHU ',+. 'HU 9HU- mittler müsse gegenüber demKunden auf seinen jeweiligen Status hinweisen. „Karteileichen“ Ľ+LQ]X NRPPW GDVV YLHOH ÌOWHUH (UODXE- nisinhaber, egal ob sie Fonds oder Ver- sicherungen vermittelt haben, kein Neu- geschäft mehr machen und nur ihre Bestände ‚auslaufen‘ lassen“, berichtet Perschke weiter. Die Zahl der wirklichen „Karteileichen“ ist dem Vernehmen nach aber nicht hoch, schließlich ist für die Registrierung auch weiterhin der Nach- ZHLV HLQHU 9HUPĆJHQVVFKDGHQKDIWSijLFKW- versicherung nötig. Auf jeden Fall erforderlich ist eine Erlaubnis für Ver- mittler, die ihren Bestand übergeben und dafür eine sogenannte Maklerrente bezie- KHQ VLHKH DXFK )21'6 SUR- IHVVLRQHOO 6HLWH „Bezieht ein Makler aus- schließlich Bestandsprovisio- nen, ist er dennoch regelmä- ßig im Vermittlerregister ein- getragen. Denn ihm obliegt ZHLWHUKLQ GLH %HUDWXQJVSijLFKW gegenüber seinem Kunden, sodass eine Erlaubnis nach 3DUDJUDI G *HZ2 HUIRUGHU- lich ist“, so Moraht. Branchen- kenner vermuten, dass aktuell 300 fondsprofessionell.de 4/2025 VERTRIEB & PRAXIS Vermittlerregister FOTO: © PAUL AIDAN PERRY | DIHK Neuer Rekord in Sicht Zahl der Finanzanlagenvermittler in Deutschland Die Zahl der 34f-Vermittler ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Bald könnte das Rekordhochwieder erreicht sein. Quelle:DIHK(fürOktober2022:keineDaten) 0 10.000 20.000 30.000 40.000 ’25 I I I I I ’20 I I I I I ’15 I I ’13 Vermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO 41.168 » Bezieht ein Makler ausschließlich Bestandsprovisionen, ist er dennoch regelmäßig im Vermittlerregister eingetragen. « Mona Moraht, DIHK
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