FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025
Bedingungswerke enthalten gegenüber den AVB der Versicherer erhebliche Erwei- terungen und Klarstellungen, etwa zur Kooperations- und Netzwerkklausel sowie zur Beratung und Vermittlung von Pro- dukten aller bAV-Durchführungswege. „Wir scheuen keinerlei Bedingungs- vergleiche und sind stolz auf unsere 25 Millionen Euro Excedenten-Deckung, legen den absoluten Schwerpunkt aber auf den Service in der Risikoanalyse und die Begleitung durch unsere hausinter- nen Juristen im Haftungsfall“, erklärt Hans-John-Geschäftsführerin Franziska Geusen. Excedenten-Deckung bedeutet: Versichert ein Makler beispielsweise die Grunddeckung mit den gesetzlich vor- geschriebenen 1,565 Millionen Euro, hat aber einen höheren Schaden, dann greift oberhalb seiner Grunddeckung ein zusätz- licher „Topf“, in dem die genannten 25 Millionen Euro verfügbar sind – „für alle über uns versicherten Kunden pro Jahr“, so Geusen. Checkliste Im Ernstfall wehrt die VSH unberech- tigte Ansprüche ab oder zahlt Schaden- ersatz an Geschädigte, wenn die Makler- kunst versagt hat. Die Palette der VSH- Deckungen umfasst die unterschiedlichen Tätigkeiten im Finanzdienstleistungs- bereich. Es gibt sie für die Leasing- und Finanzierungsvermittlung (§ 34c GewO), IĞU 9HUVLFKHUXQJVYHUPLWWOHU ʼn G $EV b Finanzanlagenvermittler (§ 34f), Versiche- rungsberater (§ 34d Abs. 2), Honorar-Fi- nanzanlagenberater (§ 34h) und Immobi- liardarlehensvermittler (§ 34i). Bei Versi- cherungsmaklern muss der Schutz ganz unterschiedliche Tätigkeiten und Bereiche abdecken: Personen- und Sachgeschäft, Privat- oder Gewerbekundengeschäft mit und ohne Industriegeschäft, mit oder ohne Auslandsrisiken, reine Vermittlung und Beratung, sonstige Dienstleistungen. „Selbst bei sorgfältigstem Arbeiten lassen sich Fehler nicht vermeiden, die PDQFKPDO EHLP .XQGHQ JURĕH ljQDQ- zielle Schäden verursachen, Ersatzansprü- che gegen den Makler nach sich ziehen und den Maklerbetrieb bis in den Ruin treiben können“, weiß Geusen, die ehren- amtlich auch Vorstandsmitglied im Ver- mittlerverband AfW ist. Der Verband hat eine VSH-Checkliste für Vermittler erstellt (siehe Tabelle Seite 441). „Sie hilft dabei, den eigenen Schutz regelmäßig zu überprüfen“, erinnert Geusen. Die aktu- elle Version berücksichtigt auch neuere Tätigkeitsfelder von Vermittlern, darunter Dienstleistungen für angebundene Ver- triebspartner und die erlaubnisfreie Ver- mittlung von Direktinvestments, etwa in physische Edelmetalle. Keine Vorsorgedeckung „Nur für die Tätigkeiten, die in den Bedingungen ausdrücklich genannt sind oder zum versicherten Tätigkeitsbild gehö- ren, besteht bedingungsgemäßer Schutz“, betont Marc Hinrichsen, Geusens Kollege in der Hans-John-Geschäftsführung. Im Zweifel sollte der Makler seine Tätigkeit konkretisieren, denn in der VSH gebe es generell keine Vorsorgedeckung. Aber nicht jede Tätigkeit muss dann auch zusätzlich abgesichert werden. Wer bei- spielsweise gelegentlich auch Nettotarife vermittelt, muss laut Hinrichsen seine Police nicht anpassen: „Die Art der Ver- gütung ist für den VSH-Schutz nicht relevant, solange der Vermittler recht- lich zulässig handelt.“ Rechtlich zulässig handle als Makler, wer im Privatkunden- geschäft auch bei Honorarvereinbarung eine Vermittlung beabsichtigt, erinnert Hinrichsen an die Rechtslage. Der Makler sollte aber grundsätzlich schon vor Beginn einer neuen Teiltätigkeit seinen VSH- Deckungskonzeptanbieter von VSH-Policen (Auswahl) Firma Internet Risikoträger Assist Assekuranz www.assist-assekuranz.de Axa BCA 1 www.bca.de Allianz CGPA Europe 2 www.vermittlerdeckung.de CGPA Attikon Corporate Insurance www.corporate-insurance.de Axa, Liberty, VHV Domcura 3 www.domcura-ag.de Allcura, Allianz, Ergo, R+V Domke Advice Service www.maklerdeckung.de Allcura, Liberty, VHV Fonds Finanz 1 www.vermittlerplus.de Ergo For Broker 3 www.4broker.de VHV, R+V, Liberty Hans John Versicherungsmakler www.haftpflichtexperten.de Allcura, Allianz, Ergo, R+V Ratzke&Ratzke www.rrvm.de Allcura, Allianz, Axa, Liberty, R+V SdV 4 www.sdv-online.de Allcura, Ergo, HDI, VHV 1 Maklerpool| 2 inKooperationmitKanzleiMichaelis| 3 Asskuradeur| 4 Berufsvereinigung Quelle:FONDSprofessionellUmfrage|Stand:Oktober2025 fondsprofessionell.de 4/2025 439 FOTO: © BETTINA STRAUB | HANS JOHN VERSICHERUNGSMAKLER » Selbst bei sorgfältigstem Arbeiten lassen sich Fehler nicht vermeiden. « Franziska Geusen, Hans John Versicherungsmakler
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