FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025

Anbieter fragen, ob diese zum versicher- ten Berufsbild gehört. Allgefahrendeckung Hans-Peter Schwintowski, emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht, nahm in einer Studie kürzlich gängige Deckungs- konzepte für die VSH von Versicherungs- maklern unter die Lupe. „Viele Anbieter gewährten zusätzlichen Schutz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hin- aus“, konstatiert er. Unterschiede zeigten sich im Detail – etwa beim Geltungs- bereich, bei Leistungserweiterungen oder bei Kündigungsrechten im Schadenfall. „Makler haften schon für leicht fahrlässige Verletzungen ihrer Beratungs- und Infor- PDWLRQVSijLFKWHQ DXFK ĞEHU GLH 9HUWUDJV- laufzeit hinaus – entsprechend wichtig ist eine verlässliche Absicherung“, betont Schwintowski. Guter VSH-Schutz ist unerlässlich, weil „Haftungsbegrenzungen für Versiche- rungsmakler gesetzlich weitgehend ausge- schlossen sind“, begründet Schwintowski, der nach seiner Karriere an der Humboldt- Universität zu Berlin wieder als Rechts- anwalt zugelassen ist. „Idealerweise sollte die VSH-Deckung eine All-Risk-Deckung sein“, so der Wissenschaftler. „Der ent- scheidende Unterschied zur klassischen Deckung besteht darin, dass der Versiche- rer beweisen muss, dass ein Schaden nicht aus der Maklertätigkeit resultiert“, stellt Schwintowski klar. Damit verschiebt sich die Beweislast zugunsten des Maklers. „Diese Beweislastumkehr ist bei uns VFKRQ LQ GHQ %HGLQJXQJHQ lj[LHUWĺ EHWRQW Spezialmaklerin Geusen für ihr Haus. Auch andere Konzepte haben diesen Um- stand über eine Klausel zur Umkehr der Beweislast gelöst und so Klarheit über die WDWVÌFKOLFKH 'HFNXQJVZLUNXQJ JHVFKDȬHQ Schwintowski rät Maklern, genau zu überlegen, ob sie eine All-Risk-Absiche- rung benötigen, zumal sie „sicherlich nicht kostenlos zu haben ist“. Neuerdings bietet auch der Versicherungsmakler Atti- kon Corporate Insurance in Kooperation mit Liberty eine Allgefahrendeckung für die Makler-VSH – allerdings nur bis 250.000 pro Versicherungsfall und mit 10.000 Euro Selbstbehalt im Schadenfall. Ľ(V JHKW XQV GDEHL XP H[LVWHQ]EHGURKHQ- de Deckungslücken, nicht um Neben- risiken“, erklärt Geschäftsführer Jens-Olaf Teschke. Darüber hinaus gebe es nun „weitreichende Deckungserweiterungen, die deutlich unter den gängigen Prä- mien liegen“, berichtet Teschke. So seien mittlerweile auch eigentlich nicht versi- FKHUWH 3ijLFKWYHUOHW]XQJHQ LP 5DKPHQ GHU EHUXijLFKHQ 7ÌWLJNHLW JHGHFNW HEHQVR eine Versehensklausel und eine erweiterte Internetklausel; eingeschlossen sind auch Reputationsschäden und Tippgeber. Viele Makler sichern aus Kostengrün- den nicht ihre bedarfsgerechte Versiche- rungssumme ab, sondern begnügen sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Min- destdeckungssumme. Das führt womög- lich zu Unterversicherung. Ängste vor hohen Beiträgen seien unbegründet, meint Spezialmaklerin Geusen. So lasse sich eine Deckungssumme von zehn Mil- lionen Euro bereits ab 2.000 Euro Jahres- nettobeitrag erwerben. Die passende VSH für Versicherungsmakler unterscheide sich von der für Finanzanlagenvermittler, ZHLO HV ]ZHL YHUVFKLHGHQH 3ijLFKWYHUVLFKH- rungen seien. „Sie basieren zwar auf ähn- lichen Verordnungen und haben auch identische AVB als Grundlage, es sind aber zwei grundsätzlich verschiedene Berufs- bilder“, erklärt Geusen. Baukastenprinzip Der Versicherungsmakler Domke Advice Service hat sich bei seinem VSH- Spezialangebot in den vergangenen Jahren YHUVWÌUNW DXI SijLFKWYHUVLFKHUWH %HUXIVJUXS- pen konzentriert. „Dabei sind alle nach Paragraf 34 GewO geregelten Tätigkeits- bereiche unabhängig voneinander versi- cherbar – auch eine isolierte Absicherung » Für angrenzende, nicht versicherungspflichtige Tätigkeiten bieten wir Zusatzbausteine. « Christian Becker, Domke Advice 440 fondsprofessionell.de 4/2025 STEUER & RECHT Vermögensschadenhaftpflicht FOTO: © KANZLEI MICHAELIS RECHTSANWÄLTE, JOCHEN ROLFES I ATTIKON CORPORATE INSURANCE Hans-Peter Schwintowski, Rechtsanwalt: „Makler haften schon für leicht fahrlässige Verletzungen ihrer Beratungs- und Informationspflichten.“ Jens-Olaf Teschke, Attikon Corporate Insurance: „Es geht uns umexistenzbedrohende Deckungs- lücken, nicht umNebenrisiken.“

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