FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2025
Mehr Power Mit dem Standortfördergesetz will die Regierung Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur stärken. Das bietet steuer- liche Pluspunkte für Immobilienfonds. Was künftig gelten soll. E s hätte schon Power, dieses Invest- mentmodell. Es könnte Fonds zusätz- liche Erträge und Anlegern höhere Rendi- ten bescheren. Gleichzeitig könnte es der Energiewende hierzulande einen kräftigen Schub verleihen. Und so könnte es ausse- KHQ (LQ RȬHQHU ,PPRELOLHQ 3XEOLNXPV- fonds (Publikums-OIF) stattet die Dächer sämtlicher seiner Gebäude, darunter auch Logistikhallen und Einkaufszentren, mit Photovoltaikanlagen aus. Diese versorgen nicht nur die eigenen Immobilien mit Strom, sondern speisen an sonnigen Tagen auch eifrig Strom ins Netz ein – was für Zusatzeinnahmen sorgt. Könnte, geht aber nur eingeschränkt. Der Grund: In Deutschland existiert kein klarer Rechtsrahmen für Investitio- nen von Immobilienfonds in erneuer- bare Energien und Infrastruktur. Zwar ist es solchen Sondervermögen grund- sätzlich erlaubt, gewerbliche Einkünfte in diesen Bereichen zu erzielen, doch es gibt Grenzen. Werden diese überschrit- ten, drohen Immobilienfonds und ihren Anlegern unangenehme Folgen. Das soll das geplante Standortfördergesetz ändern. Das geplante Gesetz Das Regelwerk mit Namen „Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, NXU] 6WR)Ć* LVW HLQH $UW 1HXDXijDJH des in der vergangenen Legislaturperiode SUÌVHQWLHUWHQ =XNXQIWVljQDQ]LHUXQJVJH- setzes II. Das Bundeskabinett hat den Ent- wurf für das StoFöG Anfang September beschlossen. Bis zum Jahresende soll es in Kraft treten. Wie der Name unschwer erkennen lässt, soll das StoFöG den Finanzstandort Deutschland attraktiver gestalten. Dafür sollen unter anderem die Rahmenbedin- gungen für private Investitionen, insbe- sondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien, verbessert werden. Sofern der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form XPJHVHW]W ZLUG ELHWHQ VLFK IĞU RȬHQH Immobilien-Publikumsfonds ebenso wie für entsprechende Spezialfonds künftig deutlich größere Spielräume, in diesen Bereichen gewerbliche Einkünfte zu erzie- len, ohne dass sie steuerrechtliche Konse- quenzen befürchten müssen. Die aktuellen Regelungen Um zu verstehen, welche steuerlichen Erleichterungen geplant sind, ist es gut, einen Blick auf die noch geltenden Rechts- vorschriften zu werfen. „Das Kapitalanla- gegesetzbuch, kurz KAGB, sieht vor, dass Investmentfonds das ihnen von Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital in Wert- papieren, Immobilien und vergleichbaren Vermögensgegenständen anlegenmüssen“, sagt Christian Conreder, Rechtsanwalt und Leiter Kapitalanlagerecht in der Ham- burger Niederlassung der Rechtsanwalts- gesellschaft Rödl & Partner. Dagegen ist es Fonds nicht erlaubt, selbst ein gewerb- liches Unternehmen zu betreiben. Ausnahmen gibt es für Immobilien- fonds. „Diese dürfen im Zusammenhang mit ihren vermieteten oder verpachteten Immobilien gewerbliche Einkünfte aus der Erzeugung oder Nutzung von Ener- gie aus erneuerbaren Quellen erzielen“, so Conreder. Aus KAGB-Sicht könnten Solarzellen imSonnenlicht: Bislang können Immobilienfonds nur beschränkte gewerbliche Einkünfte mit selbst betriebenen Photovoltaik- anlagen erzielen. Doch das soll sich bald ändern. 446 fondsprofessionell.de 4/2025 STEUER & RECHT Standortfördergesetz FOTO: © KAMPAN | STOCK.ADOBE.COM
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=