FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026

Anders beim Sozialpartnermodell, für das quasi keine fachliche Beratung einge- preist ist. Die automatische Einbeziehung aller unter den Geltungsbereich des Tarif- vertrags fallenden Beschäftigten mache einen Vertrieb, der informiert und berät, entbehrlich, argumentiert die Gewerk- schaft Verdi. „Der SPM-Ausbau darf nicht zulasten individueller bAV-Lösungen gehen“, widerspricht Michael H. Heinz, der Präsident des Vermittlerverbands BVK. In der Regel hätten weder Gewerk- schaften noch Arbeitgeber eine Expertise für die Altersabsicherung. Kleiner bAV-Schub Schon 2026 dürfte es den traditionellen kleinen bAV-Schub geben, der sich aus der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Steigt die BBG, steigen auch die Chancen, mehr Geld steuer- und sozial- abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzuzahlen (Entgeltumwandlung). So stieg 2026 der steuerfreie Anteil gegenüber demVorjahr um 32 Euro auf 676 Euro im Monat, der maximale sozialabgabenfreie Anteil durch Entgeltumwandlung aller- dings nur um 16 Euro auf 338 Euro. Wer seinen laufenden Vertrag entsprechend dynamisiert, steigert also die bAV-Ansprü- che (siehe Tabelle nächste Seite). Zur Entgeltumwandlung müssen $UEHLWJHEHU PHLVW 3UR]HQW 3ijLFKW]X - schuss (AG-Zuschuss) leisten, sofern sie dadurch ebenfalls Sozialversicherungs- beiträge einsparen und der Tarifvertrag nichts anderes vorgibt. 2026 erhöhte sich GLHVHU 3ijLFKW]XVFKXVV DXI ELV ]X Euro pro Monat respektive 608,40 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Der Arbeitneh- mer dynamisiert seine Entgeltumwand- lung auf besagte 676 Euro. Ohne Dynami- sierung bleibt der AG-Zuschuss auf dem bisherigen Niveau. Aber Vermittler müssen aufpassen: Der 3ijLFKW]XVFKXVV JLOW SHU *HVHW] ]ZDU VHLW 2019 für neue Entgeltumwandlungen und seit 2022 auch für Altverträge, aber eben nicht in jedem Fall. So müssen die Versi- cherer keinen AG-Zuschuss für ihre Ange- stellten zahlen, weil der Tarifvertrag der Branche, der seit 2001 besteht und seither mehrfach angepasst wurde, die Details der Entgeltumwandlung abschließend regelt, ein Zuschuss darin nicht vorgesehen ist und die Tarifautonomie die Eigenständig- keit des Tarifvertrags garantiert. So ent- schied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26. August 2025 (Az.: 3 AZR 298/24). Freiwillige Zahlungen Gleichwohl zahlen auch viele Arbeit- geber freiwillig einen Zuschuss bei Ent- geltumwandlung. Der Hauptgrund: Man sucht händeringend Fachkräfte und will sie langfristig binden. „Im Wettbewerb XP 7DOHQWH EUDXFKW HV PHKU %HQHljWV DOV nur die bAV“, beobachtet Johannes Heiniz vomHR- und Risikoberater Willis Towers Watson (WTW). /DXW GHP Ľ%HQHljWV 7UHQGV 6XUYH\ ĺ vonWTW ist der Wettbewerb umTalente für 63 Prozent der deutschen Unterneh- men der wichtigste Grund für solche Extras zum Gehalt, gefolgt von einer bes- seren Mitarbeiterzufriedenheit. Zu den Kernergebnissen der Studie zählt aber auch, dass die bAV für Arbeitnehmer ein wichtiger Grund ist, warum sie beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind (sagen 31 Prozent der Arbeitnehmer) und auch bleiben wollen (sagen 47 Prozent der Arbeitnehmer). Viele Forderungen Viele Experten halten weitere Gesetzes- änderungen für erforderlich. So plädieren die im Institut der Versicherungsmathe- matischen Sachverständigen für Altersver- sorgung (IVS) organisierten 900 Fachleute dafür, in einem künftigen „BRSG 3.0“ für administrative Lockerungen zu sorgen. Sie wünschen sich etwa mehr Flexibilität bei Garantien und der Kapitalanlage gerade in der Rentenphase. Außerdem sollte die geplante Frühstart-Rente nach dem 18. Lebensjahr für Beiträge der Arbeitgeber JHĆȬQHW ZHUGHQ XQG GDPLW LKUH )RUWVHW - ]XQJ ljQGHQ Ľ'LH E$9 VROOWH LKU YROOHV Potenzial durch eine sachwertorientierte Kapitalanlage auch in der Rentenphase entfalten dürfen“, fordert IVS-Vize-Vor- standschef Friedemann Lucius. „Letzteres ist bislang nur bei der reinen Beitragszu- sage im SPMmöglich.“ Die im Eberbacher Kreis organisierten Arbeitsrechtler schlagen der Politik gar einen brachialen Neustart bei der bAV YRU Ľ'DV %56* NDQQ NHLQH ijÌFKHQ - deckende Ergänzung der gesetzlichen Rente bewirken, obwohl nur arbeitge- EHUljQDQ]LHUWH %HWULHEVUHQWHQ GLH QĆWLJHQ Dämpfer bei der gesetzlichen Rente aus- gleichen oder gar überkompensieren kön- nen“, sagt Rechtsanwalt Marco Arteaga, Sprecher des Eberbacher Kreises. Für die nötige drastische bAV-Stärkung sei mehr Engagement der Arbeitgeber erforderlich, besonders in KMU und im Mittelstand. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen 270 fondsprofessionell.de 1/2026 FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente FOTO: © DIETMAR GUST » Eine obligatorische Teil- nahme an der bAV ist aktuell keine Option. « Thomas Kaulisch, BMAS

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