FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026

)ĞU GLH EHLGHQ 'HSRWYDULDQWHQ GHljQLHUW der aktuelle Gesetzentwurf klare Unter- schiede. In das klassische Altersvorsorge- produkt können Anleger etwa UCITS- )RQGV GHU 5LVLNRNODVVH ELV RȬHQH Publikums-AIFs sowie bestimmte Schuld- verschreibungen wählen (siehe Kasten auf dieser Seite). Für die Standardversion kommt ein UCITS-Sondervermögen der Risikoklasse 1 oder 2 infrage. Ein zweiter Fonds darf den Risikostufen 3, 4 oder 5 zugeordnet sein. Was gefördert wird Auch die staatliche Förderung wird neu aufgestellt. Während das Riester-System auf starren Zulagen basierte, die an das Erreichen eines Mindestbeitrags gekop- pelt waren, soll das künftige Modell eine prozentuale Unterstützung gewährleisten. Das Prinzip ist einfach: Auf jeden inves- WLHUWHQ (XUR OHJW GHU 6WDDW HLQHQ IHVW GHlj - nierten Prozentsatz obendrauf. In der Praxis würde dies bedeuten, dass Sparer bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro – also 1.200 Euro im Jahr – eine Grundzulage von 360 Euro erhielten. Für Beträge, die über diese Schwelle hinausge- hen, sinkt der Fördersatz zwar, bis zu einer Grenze von 1.800 Euro Eigenleistung legt der Staat aber immerhin 20 Prozent dazu. Auch die Kinderzulage soll künftig als prozentualer Aufschlag gezahlt werden. Dem aktuellen Entwurf zufolge soll dieser bei 25 Prozent auf den Eigenbeitrag pro Kind liegen, gedeckelt auf einen Jahres- betrag von 1.200 Euro. Dass die geplante Förderung attraktiv wäre, zeigt eine Beispielrechnung. Ange- nommen, eine Angestellte mit einem Kind würde monatlich 150 Euro in ein $OWHUVYRUVRUJHGHSRW ijLHĕHQ ODVVHQ VR erhielte sie für die ersten 1.200 Euro die staatliche Grundzulage von 30 Prozent, also 360 Euro. Weitere 600 Euro würden mit 20 Prozent, in ganzen Zahlen mit 120 Euro, bezuschusst. Zu den 480 Euro hinzu käme die Förderung auf den Eigen- beitrag pro Kind von 25 Prozent, der allerdings auf 300 Euro jährlich begrenzt ist. Das bedeutet: Für 1.800 Euro Eigen- OHLVWXQJ ijĆVVHQ WDWVÌFKOLFK (XUR LQV Depot. Auch die Steuerfreiheit in der Anspar- phase hat Charme. Anleger, die etwa )RQGVDQWHLOH LQ GLHVHU =HLW YHUÌXĕHUQ XQG dabei Kursgewinne erzielen, haben den 9HUÌXĕHUXQJVJHZLQQ QLFKW ]X YHUVWHXHUQ Auf laufende Erträge fällt keine Kapital- ertragsteuer an. Zu versteuern sind alle erzielten Erträge erst in der Auszahlungs- phase. Zudem sind Beiträge, die die maxi- male Fördergrenze von 1.800 Euro über- schreiten, bis zu einer Höge von voraus- sichtlich 6.840 Euro steuerlich absetzbar. Und damit ist die Liste der Pluspunkte noch nicht am Ende. Wie bereits das von Christian Linder projektierte Altersvorsor- JHGHSRW VLHKW DXFK .OLQJEHLOV 1HXDXijDJH LQ GHU $XV]DKOXQJVSKDVH NHLQH 3ijLFKW ]XU Verrentung vor. Verbraucher sollen sich auch dafür entscheiden können, das ange- sparte Vermögen über einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr zu nutzen. Was für Sparer Vorteile mit sich brin- gen könnte, kommt auch in der Finanz- Altersvorsorgedepot: Die wichtigsten Eckpunkte Produktvarianten Altersvorsorgedepot, vereinfachtes Standarddepot (Kostendeckel: 1,5%), Garantieprodukt (80%oder 100%Beitragsgarantie) Zulässige Anlageprodukte Im Altersvorsorgedepot: UCITS-Fonds, offene Publikums-AIFs, ELTIFs und bestimmte Schuldverschreibungen bis Risikokklasse 5; im Standarddepot: ein UCITS-Fonds der Risikoklasse 1 oder 2, ein UCITS-Fonds der Risikoklasse 3, 4 oder 5 Staatliche Förderung 30%Grundzulage auf Beiträge bis 1.200 Euro (max. 360 Euro), ab 2029 35%(max. 420 Euro); 20%auf zusätzliche 600 Euro (max. 120 Euro), insgesamt max. 480 Euro (ab 2029max. 540 Euro) Kinderzulage 25%Zuschuss auf den Eigenbeitrag pro Kind bis 1.200 Euro Jahresbeitrag (max. 300 Euro pro Kind/Jahr) Berufseinsteiger-Bonus Einmalige Sonderzahlung von 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren Steuerliche Förderung (Ansparphase) Komplette Steuerfreiheit für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne Sonderausgaben-Abzug Beiträge bis zu 6.840 Euro/Jahr steuerlich absetzbar Wohnraum-Option Kapitalentnahme für Kauf, Bau oder energetische Sanierung des Eigenheimsmöglich Auszahlungsphase Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Auszahlungsplan bis zum85. Lebensjahr; Beginn zwischen 65 und 70 Jahren Riester-Verträge Übertragung bestehender Verträgemöglich Start 1. Januar 2027 Quelle:GesetzentwurfAltersvorsorgereformgesetz,BundesministeriumderFinanzen|Stand:16.3.2026 fondsprofessionell.de 1/2026 413 FOTO: © DWS » Durch unsere Zusammenarbeit mit Morgenfund müssen Schnittstellen nicht ganz neu aufgebaut werden. « Björn Deyer, DWS

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