FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026

BUNDESFINANZHOF Verluste steuerlich voll absetzbar Positive Neuigkeiten aus München kommen für Privatanleger, die vor der jüngsten Investmentsteuerreform Anteile an Aktienfonds erworben und damit beimWechsel des Steuer- regimes Gewinne erzielt haben. Der %XQGHVljQDQ]KRI %)+ KDW LQ HLQHP aktuellen Urteil entschieden, dass Anleger Verluste, die sie mit solchen Sondervermögen nach dem Inkraft- treten des Investmentsteuerreformgesetzes am1. Januar 2018 eingefahren haben, voll- ständig mit den alten Gewinnen verrech- QHQ GĞUIHQ $] 9,,, 5 'LH (QWVFKHL - GXQJ GHV REHUVWHQGHXWVFKHQ)LQDQ]JHULFKWV LVW IĞU )RQGVDQOHJHU YRUWHLOKDIW 6FKOLHĕOLFK ZHUGHQGDGXUFK DEVXUGH )ÌOOH YHUPLHGHQ LQ GHQHQ 3ULYDWLQYHVWRUHQ DXI 9HUÌXĕHUXQJV - gewinne Abgeltungsteuer zahlen müssen, GLH GHQ (UWUDJ GHXWOLFK ĞEHUVWHLJHQ ,P DNWXHOOHQ )DOO HQWVFKLHG GHU %)+ GDVV HLQH VWHXHUOLFKH 7HLOIUHLVWHOOXQJ LQ+ĆKH YRQ Prozent auf Verlustemit Aktienfonds nicht DQ]XZHQGHQ LVW ZHQQ GHQ (LQEXĕHQ HLQ ljNWLYHU 9HUÌXĕHUXQJVJHZLQQ PLW GHPVHO - EHQ )RQGV JHJHQĞEHUVWHKW (UVW ZHQQ GLH ljNWLYHQ*HZLQQH NRPSOHWW YHUUHFKQHW VLQG darf die Teilfreistellung greifen. Ob dieses 3ULQ]LS DXFK IĞU 0LVFK XQG ,PPRELOLHQ - fonds gilt, für die andere Teilfreistellungs- VÌW]H YRUJHVHKHQ VLQG LVW GHP %)+8UWHLO allerdings nicht zu entnehmen. FP Interessantes Urteil: Anleger dürfen Verluste aus demVer- kauf von Aktienfonds steuerlich komplett absetzen, wenn diesen ein fiktiver Veräußerungsgewinn gegenübersteht. Urteilsticker § Transparenz | BGH | Urteil vom 21.10.2025 | Az. XI ZR 187/23 Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeits- entschädigung für einen Immobilienkredit sind nach Paragraf 502 BGB transparent, wenn die wesentlichen Parameter des Berechnungsverfahrens („Aktiv-Passiv-Me- thode“) in groben Zügen benannt werden. § Tippgeber | OLG Düsseldorf | Beschl. v. 4.11.2025 | Az. I-10U 58/25 Ein Tippgeber für einen Vertriebwurde nach demStorno einer Versicherung zur Rück- zahlung seiner Provision verurteilt. Er hatte entgegen vertraglicher Regelungen den Kunden nicht aufgesucht und nach den Gründen für die Stornierung gefragt. § Provision | BGH | Urteil vom 20.11.2025 | Az. I ZR 60/25 Eine Vereinbarung, dass Berater für die Ver- mittlung von Kapital für Bauprojektewieder- kehrende Provisionen erhalten, ist unwirk- sam, da es sich umeinenMaklervertrag handelt, der nach Paragraf 652 BGB in Ver- bindungmit Paragraf 307 BGB nur eine einmalige Provision vorsieht. Online weiterlesen: QR-Code scannen oder fponline.de/BFH126 eingeben. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 52 fondsprofessionell.de 1/2026 GROSSES FOTO: © NMANN77 | ADOBE.STOCK.COM /// (UNTEN V. L. N. R.): © CLEVERSOFT, HRK LUNIS, JENS GARRECHT | UBS, FONDSNET, WWW.STEFFENMATTHES.DE I HELABA INVEST Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die Cleversoft-Gruppe hat Sascha Wellershoff zum neuen Finanzchef berufen. Wellershoff bringt mehr als 30 Jahre Finanzexper- tise mit. Er hat zuletzt als Finanzvorstand für Asseco Solutions gearbeitet. HRK Lunis hat mit Tobias Kern einen neuen Leiter für Aktieninvestments. Er war bislang stellvertretender Leiter Aktien und folgte auf Tilo Widmann. Kern ist be- reits seit über zwei Jahren bei demUnternehmen tätig. Ralf Bauer hat die Posi- tion als Leiter Wholesale für Deutschland sowie Lei- terWealthManagement für Deutschland und Luxem- burg bei UBS Asset Ma- nagement übernommen. Er folgte auf Beate Meyer. Helaba Invest bekommt Anfang April 2026 mit Stephan Kloock ein neues Geschäftsführungsmitglied. Er ist seit 2013 für Helaba inverschiedenenFührungs- funktionen im Risikoma- nagement tätig. Neue Vorständin von BN & PartnersCapital ist Marion Kornmayer . Sie kam 2007 zur Fondsnet-Gruppe und hatte seither verschiede- ne Rollen inne, zuletzt als Leiterin des operativen Investmentgeschäfts.

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