FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026
vor dem65. Lebensjahr zuentnehmen? „Das Altersvorsorgedepot ist kein Tagesgeldkonto mit Steuerbonus. Das Kapital ist bewusst langfristig gebun- den. Wer vor dem 65. Lebensjahr ent- nimmt, muss analog zur Riester-Rente Förderungen und Steuervorteile zurück- zahlen, danach erfolgt die Auszahlung typischerweise monatlich. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern Absicht: Der Staat fördert Altersvorsorge, nicht Liquidi- tätsreserven. „Das Kapital ist zweckgebun- den – und das ist auch richtig so“, konsta- tiert Lars Reiner. Darf ein Sparer den Anbieter eines Alters- vorsorge- oder Standarddepots wechseln, eventuell auch noch kurz vor der Auszah- lungsphase? Ja, ein Wechsel des Anbieters ist immer möglich, auch noch kurz vor der Auszahlungsphase. Läuft der Ver- trag bereits fünf Jahre, darf der alte Anbie- ter dafür keine Kosten verlangen. Ist der Vertrag jünger, dürfen maximal 150 Euro zur Deckung von Fixkosten berechnet werden. Was passiert mit alten Riester-Verträgen? MüssenSparer siekündigen? Bestehende Altersvorsorgeverträge haben Bestandsschutz. Sie können weitergeführt oder ruhend gestellt wer- den. Riester-Verträge auf ein Altersvor- sorge übertragen werden. Auch einWech- sel in das neue Fördersystem ist möglich (zu den Details siehe den Artikel ab Seite 328). Stimmt es tatsächlich, dass es künftig ein Zillmerungsverbotinderstaatlichgeförder- tenAltersvorsorgegebensoll? Ja, Abschluss- und Vertriebskosten werden künftig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, eine Zillmerung ist nicht zulässig. Dürfen gewerbliche Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler ihre Kunden über das Altersvorsorgedepot und die Standardversion beraten? Oder welche Erlaubnis ist dafür nötig? „Beratung zu einzelnen Finanz- instrumenten bleibt eine erlaubnis- pflichtige Wertpapierdienstleistung“, erklärt Christian Waigel. „Ein Vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewer- beordnung darf seine Kunden zu der Aus- wahl von Fonds in seinemAltersvorsorge- depot beraten, ein Vermittler mit Zulas- sung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung darf das nicht“, so der Experte. „Versiche- rer dürfen das Altersvorsorge- und das Standarddepot anbieten. Sie werden dafür aber sicherlich IT-gestützte Lösungen für Selbstentscheider vorhalten müssen“, glaubt Waigel. Wann gehen die neuen Altersvorsorge- verträgeandenStart? Die wesentlichen Teile des Alters- vorsorgereformgesetzes sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Von diesem Tag an soll es prinzipiell möglich sein, die neuen Verträge abzuschließen. MitdemEntwurfdesAltersvorsorgereform- gesetzes hat das Bundeskabinett auch die Eckpunkte zur Umsetzung der sogenann- ten Frühstart-Rente beschlossen. Was soll dafür künftiggelten? Eltern von Kindern, die das sechste Lebensjahr vollenden, können im selben Jahr ein individuelles Depot für die Altersvorsorge des Nachwuchses bei HLQHP $QELHWHU LKUHU :DKO HUĆȬQHQ $E 2029 soll die Frühstart-Rente auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Der Staat lässt zehn Euro pro Monat ins Depot des .LQGHV ijLHĕHQ 9HUZDOWHW ZHUGHQ GLH (LQ - zahlungen über die bereits vorhandenen Strukturen der steuerlich geförderten pri- vaten Altersvorsorge. Für Kinder ohne individuelles Depot soll eine kollektive $XȬDQJOĆVXQJ JHVFKDȬHQ ZHUGHQ GLH eine automatische Teilhabe an der Früh- start-Rente sicherstellt. Eltern können aber MHGHU]HLW HLQ LQGLYLGXHOOHV 'HSRW HUĆȬQHQ Das bis dahin kollektiv angelegte Kapital inklusive der erzielten Rendite wird über- tragen. Die Erträge aus der Frühstart- Rente bleiben bis zumBeginn der Auszah- lungsphase steuerfrei. Beim Erreichen der Volljährigkeit kann das Depot bis zum Renteneintritt weiter bespart oder zu einem anderen Anbieter übertragen wer- GHQ $XFK GDV ELV GDKLQ LQ GHU $XȬDQJ - lösung angesparte Kapital kann in einen eigenen Altersvorsorgevertrag überführt werden. Wannsoll dieFrühstart-Rentestarten? Die Frühstart-Rente soll zusammen mit demAltersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 starten. Die Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 soll rückwir- kend ab 1. Januar 2026 erfolgen. Über die kommenden Jahre werden dann weitere Jahrgänge förderberechtigt. ANDREA MARTENS FP 316 fondsprofessionell.de 2/2026 SPEZIAL | ALTERSVORSORGEDEPOT Grundlagen € FOTO: © GINMON » Das Altersvorsorge- depot ist kein Tagesgeld- konto mit Steuerbonus. Das Kapital ist bewusst langfristig gebunden. « Lars Reiner, Ginmon
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