FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026

attraktiv gestalten. Fällt das Zillmer-Prin- zip jedoch, müssen die Makler jahrelang warten, bis die Vergütung vollständig gezahlt ist. Echte Empörung Michael H. Heinz, Präsident des Bun- desverbands Deutscher Versicherungskauf- leute (BVK), ist über die neue Regelung empört. „Ich kann meine Wut und Ent- täuschung darüber nur schwer zurück- halten“, sagt er. Das Zillmerungsverbot lasse die Vermittlung von Produkten in der geförderten Altersvorsorge für Ver- sicherungsmakler unattraktiv werden. „Wenn ein Makler mit 56 Jahren einen geförderten Vertrag vermittelt, bekommt er die Provision erst über eine Laufzeit, die 35 Jahre und länger sein kann“, ärgert sich Heinz. „Wenn dann nur noch 3,20 Euro SUR 0RQDW ijLHĕHQ LVW GDV IĞU QLHPDQGHQ ein Anlass, ernsthaft zu beraten.“ Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtver- bands der Deutschen Versicherungswirt- schaft (GDV), drückt es nüchterner aus, kommt aber zum selben Schluss. „Die Kosten der Beratung und des Vertragsab- schlusses fallen überwiegend zu Beginn an“, sagt er. „Wenn diese Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit – also in der Regel über mehrere Jahrzehnte – verteilt werden müssen, wird das Angebot der Produkte wirtschaftlich schwieriger“, so Schumann. Für Versicherer und Vermitt- ler ist das schade, da anzunehmen ist, dass aufgrund der attraktiven Zulagen und der klaren Steuervorteile künftig mehr Geld in die staatlich geförderte Altersvorsorge ijLHĕHQ NĆQQWH $OOHV QLFKW VR GUDPDWLVFK ljQGHW KLQ - gegen Verbraucherschützer und Versiche- rungsmathematiker Axel Kleinlein. „Man muss immer unterscheiden zwischen den kalkulatorischen und den tatsächlichen Abschlusskosten“, sagt der Inhaber des Unternehmens für versicherungsmathe- matische Gutachten Mathconcepts. „Das, was einkalkuliert wird, stimmt in den sel- tensten Fällen mit dem überein, was tat- sächlich erfolgt“, erklärt er. „ImMoment ist es so, dass eine übliche Vermittlerprovision in Höhe von vier Pro- zent der Beitragssumme meist nur zu 2,5 Prozent über die Zillmerung einkalkuliert ist“, so Kleinlein. Dann fallen für den Ver- VLFKHUHU VRJHQDQQWH ĞEHUUHFKQXQJVPÌĕL - ge Abschlusskosten an. „Diese überrech- QXQJVPÌĕLJHQ $EVFKOXVVNRVWHQ ZHUGHQ von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt, indem alle Bestandskunden nied- rigere Überschüsse bekommen“, erläutert der Experte. Nach diesemModell könnten Versicherer auch künftig vorgehen – und Vermittlern trotz Zillmerverbot weiterhin hohe Provisionen zahlen. „Das können nur die Versicherer, andere Finanzdienst- leister nicht“, sagt Kleinlein. Daher sieht er die Assekuranz sogar im Vorteil – wenn im Januar 2027 mit dem Zillme- rungsverbot ein alter Hut entsorgt wird. ANDREA MARTENS FP Riester-Verträge und Altersvorsorgedepot in der Kurzübersicht Merkmal Riester-Rente Altersvorsorgedepot Beitragsgarantie 100%verpflichtend Keine; optional 80 oder 100% Kosten In der Regel jährlich 2–3% Jährlichmaximal 1%beimStandarddepot, sonst produkt- und anbieterabhängig Aktienquote Meist unter 30% Bis zu 100% Grundzulage Fest 175 Euro/Jahr Abhängig von der Höhe des Eigenbeitrags, maximal 540 Euro/Jahr Volle Kinderzulage ab 60 Euro/Jahr 25 Euro/Monat Selbstständige Ausgeschlossen Förderberechtigt Steuern Ansparphase Produktabhängig Komplett steuerfrei Umschichtungen Produktabhängig, meist eingeschränkt und steuerpflichtig Produktunabhängig, beliebig oft, steuerfrei Auszahlung Mindestens 70%müssen verrentet werden Frei wählbar (Auszahlplan oder Rente) Anbieterwechsel Kostenpflichtigmöglich Nach 5 Jahren kostenfrei Quelle:Gesetzentwurf,FONDSprofessionellRecherchen SPEZIAL | ALTERSVORSORGEDEPOT Riester und Zillmerung € 332 fondsprofessionell.de 2/2026 FOTO: © DOMINIK BUTZMANN | GDV » Berater sollten daran denken, dass es nicht möglich sein wird, sich in zwei Förderregimes zu bewegen. « Peter Schwark, DIA

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