FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026

ressengemeinschaft Deutscher Versiche- rungsmakler (IGVM) fordert daher eine gesetzliche Beseitigung dieser Zwitter- stellung. „Man könnte überspitzt sagen, dass Versicherungsmakler mit ihren Steu- ern dazu beitragen, dass sie von einem Wettbewerber auf Unterlassung verklagt werden“, ärgert sich IGVM-Vorstandschef Stefan Rumpp. „Diese Zwitterstellung der Verbraucherschützer darf nicht sein und ist alles andere als neutral.“ Der Verband hatte den Leipziger Makler Risk 007 vor dem OLG Dresden unterstützt und die Verfahrenskosten übernommen. Nach dem neuerlichen OLG-Urteil von Köln empfehlen Berufsverbände den Ver- sicherungsmaklern, bis auf Weiteres nicht PHKU PLW GHP %HJULȬ ĽXQDEKÌQJLJĺ ]X werben. Stattdessen solle die Rolle als kundenorientierter, ungebundener Ver- mittler mit umfassender Marktkenntnis in den Vordergrund gestellt werden, so die IGVM. „Ob die Bezeichnung als ‚unab- hängiger Versicherungsmakler‘ als solche bereits unzulässig sein soll, lässt die Ent- VFKHLGXQJ RȬHQĺ VDJW %HUQKDUG *DXVH geschäftsführender Vorstand des Bundes- verbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Er hält das Urteil für inhaltlich falsch, rät aber ebenfalls zur Vorsicht bei der Werbung mit Unabhängigkeit. 'HP SijLFKWHW 1RUPDQ :LUWK 9RUVWDQG des Vermittlerverbandes AfW, bei: „Die Erwartung wirtschaftlicher Unabhängig- keit von Dritten kann ein auf Courtage- basis agierender Versicherungsmakler strukturell nicht vollständig erfüllen.“ EU-Definition voraus Die Fokussierung auf Formulierungen wie „kundenorientierter, ungebundener Vermittler mit umfassender Marktkennt- nis“ könnte sich mittelfristig als gute Lösung herausstellen, denn auch die EU- Kleinanlegerstrategie (RIS) reibt sich am %HJULȬ Ľ8QDEKÌQJLJNHLWĺ VRIHUQ GHU 9HU - sicherungsvermittler Zuwendungen von dritter Seite erhält oder sie nicht unmit- telbar an seinen Kunden weitergibt. Dies fürchtet der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klein, der UFKB vor dem OLG Köln vertreten hat. Klein ist zugleich geschäftsführender Vorstand des Ver- bands Unabhängiger Finanzdienstleis- tungs-Unternehmen in Europa (Votum) und als solcher ein intimer Kenner euro- päischer Regulierungen imFinanzbereich. Die Trilogverhandlungen zur RIS seien schon vor Weihnachten 2025 abgeschlos- sen worden, doch „ein konkreter Text, auf den sich die Verhandlungsparteien tatsächlich verständigt haben, liegt wei- terhin nicht vor“, kritisiert Klein. Hinter den Kulissen hört man jedoch, dass auch für die Versicherungsvertriebslinie IDD eine Regelung vorgesehen sein soll, nach GHU GLH 9HUZHQGXQJ GHV %HJULȬV ĽXQDE - hängig“ so restriktiv ausgelegt wird, wie dies bereits heute für die Anlageberatung gilt (Artikel 24 Absatz 7 Buchstabe b der 0LljG ,, 'HPQDFK ZĞUGH GLH 9HUZHQ - GXQJ GHV %HJULȬV ĽXQDEKÌQJLJĺ IĞU 9HUVL - cherungsmakler, die Provisionen bei Ver- sicherungsanlageprodukten entgegenneh- PHQ VSÌWHVWHQV ]ZHL -DKUH QDFK 9HUĆȬHQW - lichung der RIS nicht mehr möglich sein. Ein Indiz dafür, dass es so kommen könnte, ist für Klein auch der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Europarente PEPP (Pan- European Personal Pension Product). „Dieser Entwurf, der gerade aktuell im europäischen Stakeholder-Anhörungsver- IDKUHQ LVW VLHKW HLQH HUJÌQ]HQGH 'HljQL - WLRQ IĞU GHQ %HJULȬ ļXQDEKÌQJLJH %HUD - tung‘ vor, die in den Gesetzestext aufge- nommen werden soll“, so Klein. Demnach sind für die unabhängige Beratung zwei Kriterien vorgesehen: eine ausreichend große Auswahl von Altersvorsorgepro- dukten und keine Entgegennahme von Provisionen, die von dritter Seite gewährt werden. DETLEF POHL FP Gewerbliche Finanzberater in Deutschland Erlaubnisbereich (Gewerbeordnung) Berufsbezeichnung Anzahl Versicherung (§ 34d) Versicherungsmakler 47.027 ProduktakzessorischeMakler 594 Versicherungsberater 337 Versicherungsvertreter (gesamt) 130.952 Versicherungsvermittler (gesamt) 178.910 Finanzanlagen (§ 34f/h) Finanzanlagenvermittler (§ 34f) 41.211 Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h) 361 Immobiliardarlehen (§ 34i) Immobiliardarlehensvermittler 57.874 Quelle:DIHK-Vermittlerregister(Stand:1.4.2026) 400 fondsprofessionell.de 2/2026 STEUER & RECHT Versicherungsmakler FOTO: © KATJA MANGOLD | IGVM » Die Zwitterstellung der Verbraucherzentralen darf nicht sein und ist alles andere als neutral. « Stefan Rumpp, IGVM

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